Werbung für E-Zigaretten und Wasserpfeifen

20. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Anderes
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbung für E-Zigaretten und Wasserpfeifen

Guten Tag,

das Thema Werbung bei E-Zigaretten und Wasserpfeifen ist ganz schön unübersichtlich, deswegen möchte ich mich darüber bei Ihnen informieren.

1. Werbung auf Flyer
Darf man Flyer erstellen auf deinen kein einzelnes Produkt steht, sondern nur dass E-Zigaretten, Wasserpfeifen und deren Zubehör verkauft werden? Wenn nicht, wenn man jetzt anstatt E-Zigaretten Dampfer und anstatt Wasserpfeifen Shishas schreibt? Wenn das auch nicht erlaubt ist, darf man dann schreiben dass man z.B. viel Auswahl an Produkten hat? Wenn das nun erlaubt ist, darf dann im Logo das auf den Flyer kommt stehen dass man das verkauft, so als Slogan? Zum Beispiel: Shop XY - Dampfer und Shishas.

2. Schaufensterbeschriftung
Darf man denn im Schaufenster schreiben dass man das verkauft?

3. Facebook
Hier würde mich das Selbe interessieren wie bei Punkt 1. Zudem würde mich interessieren ob man bei Facebook schreiben darf dass man z.B. einen neuen Laden eröffnet, dass man bestimmte neue Produkte im Angebot hat usw.?

Wenn man keinerlei Hinweise geben darf, weder auf Flyer noch auf Facebook was man macht, dann würde es ja ganz schön schwierig werden bekannt zu machen wenn man einen neuen Laden eröffnet oder neue Produkte in seinem Sortiment aufnimmt.

Was ist denn erlaubt?
Dürfte man auf einem Flyer einfach nur seine Homepage schreiben und dass man ein großes Sortiment hat?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen!

Mit freundlichen Grüßen

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