Werde weiterhin per Email und Post-Schreiben genervt

7. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
go603878-30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Werde weiterhin per Email und Post-Schreiben genervt

Ich bin wohl bei der Auswahl verrutscht, sollte in das Forum "Generelle Themen", wenn man das bitte verschieben könnte? Danke!

Guten Tag,
kurz zum Sachverhalt:
Ehemaliger Verpächter fordert eine Geldzahlung für eine Instandsetzung.
Hatte diese seinem Anwalt übergeben und dem Anwalt wurde mitgeteilt, das keine Zahlungen dafür erfolgen werden, aus diversen Gründen.
Danach hat sich der Anwalt nicht mehr gemeldet.

Jedoch.. Schreibt der ehemalige Verpächter immer weiter das seine Forderungen beglichen werden sollen.
Zwischenzeitlich wurde das Pachtgut verkauft und der ehemalige Verpächter ist nicht mehr der Eigentümer. Nimmt auch den Anwalt immer in Kopie.

Es wurde ihm bereits mitgeteilt, das auf seine Schreiben nicht mehr reagiert wird, außer diese kommen von seinem Anwalt.

Was kann man noch unternehmen, damit man endgültig ruhe hat und nicht weiterhin damit konfrontiert wird?
Kann man rechtliche Schritte dagegen einleiten und wenn ja unter welchem Tatbestand?

Es nervt einfach nur...

Vielen Dank für jede Hilfe !

MfG



-- Editiert von go603878-30 am 07.03.2022 09:24

-- Editiert von go603878-30 am 07.03.2022 09:34

-- Editiert von Moderator topic am 07.03.2022 13:25

-- Thema wurde verschoben am 07.03.2022 13:25

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2066 Beiträge, 440x hilfreich)

Zitat (von go603878-30):
Was kann man noch unternehmen, damit man endgültig ruhe hat und nicht weiterhin damit konfrontiert wird?

Die Forderung begleichen ;)

Das hier schon ein Fall der strafbaren Nachstellung nach § 238 StGB vorliegt, möchte ich nach der bisherigen Schilderung bezweifeln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go603878-30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Die Forderung begleichen

Das kommt an dieser Stelle nicht in Frage... Höchstens wenn es vor Gericht das Urteil dazu irgendwann mal geben sollte...

Zitat (von go603878-30):
Hatte diese seinem Anwalt übergeben und dem Anwalt wurde mitgeteilt, das keine Zahlungen dafür erfolgen werden, aus diversen Gründen. Danach hat sich der Anwalt nicht mehr gemeldet.

Diesen Absatz hast du nicht gelesen?
Sollten die Forderungen in irgendeiner weise gerechtfertigt sein, dann würde der Anwalt diese anmahnen.
Tut er aber nicht!

Edit:
Dem ehemaligen Verpächter wurde mitgeteilt, das auf seine eigenen Schreiben nicht mehr reagiert wird.
Lediglich wenn diese von seinem Anwalt kommen.
Aber das scheint der V. zu ignorieren.




-- Editiert von go603878-30 am 07.03.2022 10:11

-- Editiert von go603878-30 am 07.03.2022 10:12

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8279 Beiträge, 1730x hilfreich)

Zitat (von go603878-30):
Diesen Absatz hast du nicht gelesen?
Sollten die Forderungen in irgendeiner weise gerechtfertigt sein, dann würde der Anwalt diese anmahnen.
Tut er aber nicht!


Nö... auch der Pächter darf Schreiben schicken. Wieso soll er dem Anwalt Geld in den Rachen werfen

Zitat:
Hatte diese seinem Anwalt übergeben und dem Anwalt wurde mitgeteilt, das keine Zahlungen dafür erfolgen werden, aus diversen Gründen.


Vielleicht gehst Du selber auch zu einem Anwalt, wenn Du meinst dass Deine Gründe ausreichend für die Nichtzahlung sind

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go603878-30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Vielleicht gehst Du selber auch zu einem Anwalt, wenn Du meinst dass Deine Gründe ausreichend für die Nichtzahlung sind


Ich antworte mal mit deiner "Antwort", wieso soll ich einem Anwalt Geld in den Rachen werfen?

Es geht hier auch nicht darum ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht, sondern was man dagegen noch unternehmen kann?

...
10/2018 aus dem Pachtverhältnis ausgetreten.
2021 wurden Instandsetzungen vorgenommen, damit das ganze Pachtgut dann auch noch gut verkauft werden kann.
Jetzt will der ehemalige V. Geld dafür haben, hat das Pachtgut aber schon längst veräußert und ist nicht mehr Eigentümer!

Da würde NIEMAND von euch auch nur annähernd ein Cent für bezahlen.



-- Editiert von go603878-30 am 07.03.2022 10:26

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125992 Beiträge, 40578x hilfreich)

Zitat (von go603878-30):
Wow, vielen Dank für den äußerst hilfreichen Beitrag.

Ist aber eine korrekte Antwort auf die gestellte Frage



Zitat (von go603878-30):
Sollten die Forderungen in irgendeiner weise gerechtfertigt sein, dann würde der Anwalt diese anmahnen.

Wie kommt man denn zu der Merkwürdigen Theorie?
Der Anwalt macht das wofür man ihn mandatiert und bezahlt, Das Der Verpächter seine Mahnungen selber schreibt, zeigt absolut nicht, ob diese berechtigt sind oder nicht.



Zitat (von de Bakel):
Das hier schon ein Fall der strafbaren Nachstellung nach § 238 StGB vorliegt, möchte ich nach der bisherigen Schilderung bezweifeln.

Stimmt, denn der Verpachte hat hier das was man "berechtigtes Interesse" nennt - er sieht einen Rechtsanspruch, dieser ist nicht offenkundig unsinnig und er will diesen geltend machen.



Zitat (von go603878-30):
Höchstens wenn es vor Gericht das Urteil dazu irgendwann mal geben sollte...

Man könnte dem Vermieter hier mit einer Unterlassungsklage bzw. negativen Feststellungsklage begegnen. Idealerweise mit vorheriger gerichtsfester Abmahnung.
Da sollte man sich dann der Hilfe eines Anwaltes bedienen.



Zitat (von go603878-30):
Jetzt will der ehemalige V. Geld dafür haben, hat das Pachtgut aber schon längst veräußert und ist nicht mehr Eigentümer!

Wenn das das alleinige Indiz dafür ist, das die Forderung als "unberechtigt" einzustufen, sollte man den Anwalt zuvor noch mit der Prüfung beauftragen, ob die Forderung nicht doch berechtigt ist.
Das taugt nämlich nicht mal im Ansatz dafür.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2066 Beiträge, 440x hilfreich)

Zitat (von go603878-30):
Diesen Absatz hast du nicht gelesen?

Doch hatte ich gelesen, aber du wolltest wissen
Zitat (von go603878-30):
Was kann man noch unternehmen, damit man endgültig ruhe hat

... und da gibt es nur 3 Möglichkeiten.
Ignorieren - kannst Du anscheinend nicht.
Zahlen - willst Du nicht.
Rechtsanwalt - brauchst Du nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go603878-30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn das das alleinige Indiz dafür ist, das die Forderung als "unberechtigt" einzustufen,


Als unberechtigt wird es eingestuft, da man :
Zitat (von go603878-30):
10/2018 aus dem Pachtverhältnis ausgetreten.
2021 wurden Instandsetzungen vorgenommen, damit das ganze Pachtgut dann auch noch gut verkauft werden kann.


Es wurde kein Rücknahme-Protokoll erstellt seitens des V. über den Zustand der Pachtsache.
Dann tätigt er irgendwelche Arbeiten an seinem Eigentum und will einen ehemaligen Pächter dazu heranziehen, diese Kosten zu begleichen?

Zitat (von de Bakel):
Ignorieren - kannst Du anscheinend nicht.

Ja doch, seine Schreiben werden ignoriert. Wurde ihm ja auch so mitgeteilt, das nur auf Schreiben von seinem Anwalt reagiert wird.
Aber das scheint V. ja nicht zu interessieren - würde er davon ausgehen, das er mit seiner Forderung durch kommt - dann würde er ja seinen Anwalt das ganze machen lassen ... Die Anwaltkosten müssten ja dann, sofern gerechtfertigt, eh von mir übernommen werden.

Meine Vermutung, sein Anwalt hat ihm hier gesagt - er habe keine Chance .. Und jetzt versucht er das auf eigene Faust.
Warum sonst, sollte er nicht weiterhin den Anwalt für die Durchsetzung seiner Forderung beauftragen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125992 Beiträge, 40578x hilfreich)

Zitat (von go603878-30):
Es wurde kein Rücknahme-Protokoll erstellt seitens des V. über den Zustand der Pachtsache.

Zum einen ist das keine Pflicht, zum anderen weis man das wohl nicht - oder hat der Ex-Vermieter das bestätigt?



Zitat (von go603878-30):
Dann tätigt er irgendwelche Arbeiten an seinem Eigentum und will einen ehemaligen Pächter dazu heranziehen, diese Kosten zu begleichen?

Ja, das nennt sich "Schadenersatz".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go603878-30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zum einen ist das keine Pflicht, zum anderen weis man das wohl nicht - oder hat der Ex-Vermieter das bestätigt?


Mag vielleicht keine Pflicht sein, aber eine Grundlage für die Forderungen.
Es gibt keine Zustandsaufnahme nach der Pachtzeit, lediglich fast 2 Jahre später.

Was da in der Zwischenzeit an dem Pachtgut passiert ist, steht doch nicht in meiner Verantwortung!
Wenn dort alles Zugeschemmt wird durch Wasser/Regen oder auch der ganze Wild-Wuchs. Dafür bin ich doch nicht verantwortlich wenn er dort seine Wege frei schneiden lässt.

Bis zum Ausscheiden aus dem Pachtverhältniss, mit ordentlicher Kündigung und auch Bestätigung durch V. ! Wurde der Instandhaltungspflicht nachgekommen.
Für Schäden die danach auftreten, bin ich falscher Ansprechpartner.!!

Da es kein Protokoll gibt, gibt es auch keinen Nachweis über Schäden und derer Entstehung.
Aber das kann nicht mein Nachteil als ehemaliger Pächter sein, wenn er keine Bestandsaufnahme durchgeführt hat!


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125992 Beiträge, 40578x hilfreich)

Zitat (von go603878-30):
aber eine Grundlage für die Forderungen.

Nein. Es vereinfacht nur die Durchsetzung von Forderungen.



Zitat (von go603878-30):
Es gibt keine Zustandsaufnahme nach der Pachtzeit, lediglich fast 2 Jahre später.

Finde den Widerspruch ...
Im übrigen scheint es eher eine Vermutung zu sein als eine gesicherte Erkenntnis??



Zitat (von go603878-30):
und auch Bestätigung durch V. ! Wurde der Instandhaltungspflicht nachgekommen.

Da wäre mal der Wortlaut interessant und ob das schriftlich vorliegt. Daraus könnte man durchaus was machen.



Zitat (von go603878-30):
Für Schäden die danach auftreten, bin ich falscher Ansprechpartner.!!

In der Regel nicht, aber wen man Pech hat und zu den Ausnahmen zählt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go603878-30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Finde den Widerspruch ...
Im übrigen scheint es eher eine Vermutung zu sein als eine gesicherte Erkenntnis??


Verstehe ich jetzt nicht, warum Widerspruch?
Und was für eine Vermutung?

Pachtverhältnis wurde zum 30.09.2018 gekündigt, Verpächter hat dies bestätigt - mehr nicht.

Zitat (von Harry van Sell):
In der Regel nicht, aber wen man Pech hat und zu den Ausnahmen zählt ...

In der Regel nicht? Also bist du der Meinung das ich dafür zuständig bin - Schäden zu bezahlen die nach der Pachtzeit durch höhere Gewalt entstanden sind?

Wenn das so wäre, dann wäre das ja ziemlich lächerlich ...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125992 Beiträge, 40578x hilfreich)

Zitat (von go603878-30):
Pachtverhältnis wurde zum 30.09.2018 gekündigt, Verpächter hat dies bestätigt - mehr nicht.

Oben fand sich noch, das der Verpächter auch bestätigt hätte, man wäre der Instandhaltungspflicht nachgekommen?



Zitat (von go603878-30):
Verstehe ich jetzt nicht, warum Widerspruch?

Fast 2 Jahre später ist nach der Pachtzeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go603878-30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Fast 2 Jahre später ist nach der Pachtzeit.

Ja.. Ich würde mal jetzt behaupten, das es klar gewesen ist was gemeint war.

Es wurde kein Rückgabeprotokoll erstellt _zum Ende_ der Pachtzeit, sondern durch den Verpächter erst 2 Jahre später eine Auflistung von Mängeln.

Zitat (von Harry van Sell):
Oben fand sich noch, das der Verpächter auch bestätigt hätte, man wäre der Instandhaltungspflicht nachgekommen?

Es wurden immer alle Mängel oder Beanstandungen vom Verpächter, während der Pachtzeit - nachgekommen.

Aber wenn das ganze dort 2 Jahre vor sich hin wegetiert, sehe ich mich nicht als Verantwortlich über den Zustand.

Vorallem nicht für Umweltschäden, die an die Bausubstanz gehen oder für den ganzen Wildwuchs.
Ist ja auch logisch, wenn man sich nicht darum kümmert, das dort alles zuwächst.
Aber warum sollte ich mich darum kümmern, wenn ich nicht mehr der Pächter bin?


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125992 Beiträge, 40578x hilfreich)

Zitat (von go603878-30):
Aber warum sollte ich mich darum kümmern, wenn ich nicht mehr der Pächter bin?

Muss man ja auch nicht, darf man auch gar nicht.
Es reicht aus, wenn man Auslöser / Verursacher des Schadens war.

Mir ist ein Fall bekannt, das pflanzte jemand einfach so Bambus - ein Fehler. Denn der breitete sich - wie von der Natur vorgesehen - fleißig aus.
Nach der 2, Instanz hat er dann aufgegeben - die Rechnungen 3 Jahre nach Pachtende waren nicht ohne, Anwälte, Gerichte, Gutachter, Baufirma, zerstörtes Gartenhaus.

Anderes Beispiel: Entwässerungsgraben nicht fachgerecht gesäubert, straker Regen, Überschwemmung - keine "höhere Gewalt" ... auch teuer gewesen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go603878-30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es reicht aus, wenn man Auslöser / Verursacher des Schadens war.


Ist ja nicht der Fall. Das Pachtgut liegt unten an einem Hang gelegen, wo bei starken regen natürlich alles in Richtung des Gebäudes fließt. Wenn dort nichts gemacht wird über 2 Jahre lang und sich das ganze dann immer Vollschlammt etc. ist es nicht mein versäumen.

Genau so wenige, wie die ganzen Gräßer und Sträucher die vom Grundstück des Verpächters auf das Pachtgrundstück rüber gewachsen sind etc.

Nun ja, ich werde die Forderung weiterhin ignorieren.

Der Verpächter sowie sein Anwalt, sind darüber in Kenntnis gesetzt, mit vorherigem Schreiben - das ich nur noch auf Schreiben vom Anwalt antworte. Wenn er dann eigenhändig mich anschreibt und keine Reaktion erhält, ist er selber schuld?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17515 Beiträge, 9607x hilfreich)

Zitat:
Wenn er dann eigenhändig mich anschreibt und keine Reaktion erhält, ist er selber schuld?

Ja.

So lange er aber nur mit klassischer Briefpost schreibt, können Sie das auch nicht verhindern.
Während es bei Email einen Abwehranspruch gegen unerwünschte Mails ("Spam") gibt, muss man unerwünschte Briefpost hinnehmen. Man kann sie gleich ungelesen ins Altpapier werden, aber dem Versender zur Unterlassung verpflichten, das kann man im Regelfall nicht.

Deshalb:
Zitat:
Was kann man noch unternehmen, damit man endgültig ruhe hat und nicht weiterhin damit konfrontiert wird?
Kann man rechtliche Schritte dagegen einleiten und wenn ja unter welchem Tatbestand?

Nichts / Nein. Einfach ignorieren ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125992 Beiträge, 40578x hilfreich)

Zitat (von go603878-30):
Wenn er dann eigenhändig mich anschreibt und keine Reaktion erhält, ist er selber schuld?

Absolut.



Zitat (von drkabo):
muss man unerwünschte Briefpost hinnehmen.

Nein, auch da gibt es dir genannten Anwehrmöglichkeiten..



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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