Werkstatt Termin nicht wahrgenommen

14. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
go684576-93
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstatt Termin nicht wahrgenommen

Hallo.

Habe vor einigen Wochen einen Auto Werkstatt Termin über die Suchmaschine Rapareo gemacht.
Der wäre heute gewesen, habe den Termin aber verschwitzt.

Gerade hatte ich diese Mail im Postfach:
Hr.Kuhlmann

Den Heutigen Termin zu welchem Sie nicht erschienen sind trotz meiner Telefonischen Rücksprache

Müssen udn werden wir Ihnen vollständig in Rechnung stellen

Sie können die Rechnung bis Mittwoch 16.10.24 12Uhr bei uns im Hause Zahlen , nach Frist Ablauf beauftragen wir die Kanzlei Liebig und Husemann mit dem Forderungs und ggf. Klage Manegment zu Ihren lasten


Bin ein wenig schockiert über das aggressive Verhalten.

Habe einen Anruf erhalten, diesen konnte ich aber nicht annehmen, da ich im Auto saß.

Was kann ich da machen?

-- Editiert von User am 14. Oktober 2024 12:05

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31 Antworten
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#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(471 Beiträge, 49x hilfreich)

Schadensersatz leisten für den ausgefallenen Termin möglicherweise..Was fordern die denn, AGB, etc.?

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8254 Beiträge, 1718x hilfreich)

Zitat (von go684576-93):
Bin ein wenig schockiert über das aggressive Verhalten.


Da hat jemand schlechte Laune ... ja.
Ich würde mich entschuldigen und einen neuen Termin festmachen und dann fragen ob man dann von der Ausfallrechnung Abstand nimmt. Wie hoch ist die Summe denn?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go684576-93
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Kostenvoranschlag sind knapp 300 Euro.
Allerdings habe ich gesehen, dass Rapareo eine völlig falsche Inspektion im Auftrag gegeben hat.
Laut denen soll eine kleine Inspektion anstehen.
Allerdings ist dieses Jahr eine große Inspektion im Anmarsch.



Ich habe nicht direkt den Termin über die Werkstatt gemacht, sondern über die Suchmaschine Rapareo.

B. Vertragsgegenstand

Die Website versteht sich als Vermittlungsplattform zwischen Nutzern mit konkretem Bedarf für eine Kfz-Reparatur auf der Suche nach spezialisierten Werkstätten.
Auf der Webseite kann der Nutzer über ein Auswahlverfahren seinen Reparaturbedarf (nachfolgend „Anfrage") konkretisieren und erhält vom Anbieter eine unverbindliche Preiseinschätzung auf der Webseite und auch an die angegebene E-Mail-Adresse. (Alternativ ist auch eine reine Terminbuchungsanfrage ohne Preiseinschätzung möglich). Sofern für das Fahrzeug bzw. in der Region des Nutzers verfügbar, wird ebenfalls eine konkrete Preisindikation von Werkstätten für den angefragten Service auf der Webseite angezeigt und an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Ferner erhält der Nutzer die Möglichkeit seine Anfrage an vom Anbieter geprüfte Werkstätten per E-Mail zu übermitteln. In diesem Fall erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, von den jeweiligen Werkstätten in Bezug auf die Anfrage kontaktiert zu werden.
Ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Anbieter kommt zustande, indem der Nutzer eine Anfrage einreicht und in diesem Zusammenhang diese Vertragsbedingungen bestätigt. Mit der Einreichung der Anfrage entstehen auf Seiten des Nutzers keine Ansprüche gegenüber dem Anbieter auf Vermittlung einer Werkstatt oder auf Abschluss eines Reparaturvertrages mit einer Werkstatt.
Vermittelt der Anbieter ein oder mehrere Werkstätten an den Nutzer, steht es dem Nutzer frei einen Vertrag mit einer vermittelten Werkstatt abzuschließen. Für einen etwaigen späteren Vertrag mit einer Werkstatt wird der Nutzer einen gesonderten Vertrag mit der Werkstatt schließen. Der Anbieter wird dabei weder Vertragspartei noch Erfüllungsgehilfe des Vertrages, den Nutzer mit einer Werkstatt schließen. Auch finden die Vertragserfüllung und die Abwicklung des Vertrages ausschließlich zwischen Nutzer und der Werkstatt statt. Hierbei gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Warenlieferungen, Dienstleistungen und Werkleistungen der jeweiligen Werkstatt. Diese sind in den Werkstätten entsprechend ausgehängt.
Der Anbieter bemüht sich, sein Angebot und die Website ständig fortzuentwickeln, zu warten und zur Verfügung zu stellen. Es wird fortlaufend entwickelt und unterschiedlichen Faktoren, wie den Anforderungen der Nutzer, Anforderungen des Marktes sowie technischer und wirtschaftlicher Situation nach sachgerechter Abwägung angepasst. Daher umfasst das Angebot die Website in der aktuellen Entwicklungsstufe. Die Nutzer haben aber keinen Anspruch darauf, dass das Angebot in seinem Inhalt und Umfang unverändert bleibt oder bestimmte Funktionen aufweist. Ebenfalls besteht kein Anspruch, dass das Angebot immer erreichbar und verfügbar ist sowie fehlerfrei funktioniert.
Der Anbieter behält sich vor, Anfragen von der Website zu entfernen bzw. nicht an Werkstätten weiterzureichen, ohne dass es dafür einer besonderen Begründung bedarf. Ansprüche des Nutzers gegen den Anbieter bestehen dadurch nicht.
Verweis auf externe Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
a) Bei der Buchung von Werkstattleistungen über unsere Plattform ist zu beachten, dass die jeweiligen Partnerwerkstätten eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) haben können. Diese AGB werden den Kunden von der Werkstatt gegebenenfalls vor Ort zur Kenntnisnahme vorgelegt.
b) Die AGB der A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG finden Sie hier.
c) Die AGB der Rameder Anhängerkupplungen und Autoteile GmbH finden Sie hier.


-- Editiert von User am 14. Oktober 2024 13:10

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go684576-93
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe der Werkstatt geschrieben und die Situation geschildert.
Habe auch um einen neuen Termin gebeten und auch mitgeteilt, dass eine völlig falsche Inspektion im Auftrag gegeben wurde.

Antwort:

was ist das für eine Art den Termin nicht abzusagen , wir haben Material gekauft welches hier lagert und eine Hebebühne und einen Moteur für 2,5 Stunden für Sie reservieren hierfür wurde keine andere Arbeit angenommen somit haben wir die kosten

daher müssen wir diese natürlich einfordern , was nach dem Werksvertragsrecht im BGB Geregelt ist und wir auch dürfen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go684576-93
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Haben dann auf die Frage für einen neuen Termin noch eine Antwort erhalten:

das haben Sie bei Repareo gebucht und so wurde der Werksvertrag geschloßen

Wir können gern hier vor ort einen neuen Auftrag schließen dies ändert aber nichts an den endstandenen kosten sollten Sie nicht bereit sein diese zu tragen müssen wir den Rechtlichen Weg gehen welcher teuer wird zu ihren lasten aber das ist dann auch ihre endscheidung , wir müssen jedoch auch unsere Rechnungen zahlen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125914 Beiträge, 40558x hilfreich)

Zitat (von go684576-93):
Was kann ich da machen?

Den angerichteten Schaden zahlen.
Entweder freiwillig oder mit ein paar hundert EUR Aufschlag für Gericht und Anwalt.



Zitat (von go684576-93):
Müssen udn werden wir Ihnen vollständig in Rechnung stellen

Schadenersatz sind nur die unnütz aufgewendeten Kosten, nicht jedoch Gewinn etc.


Was konkret findet sich denn auf der Rechnung an Posten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go684576-93
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe keine Rechnung. Ich soll vor Ort zu Werkstatt und die dort Bar bezahlen.

Ich soll die ganze Inspektion Rechnung bezahlen und die Materialien mitnehmen

-- Editiert von User am 14. Oktober 2024 20:20

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125914 Beiträge, 40558x hilfreich)

Zitat (von go684576-93):
Ich habe keine Rechnung. Ich soll vor Ort zu Werkstatt und die dort Bar bezahlen.

Nun, dann würde ich die Rechnung anfordern und falls es verweigert wird, morgen die Rechnung vor Ort abholen zum prüfen der rechtlichen Korrektheit.
Wenn man vor Ort geht, würde ich einen tauglichen Zeugen mitnehmen, falls auch vor Ort die Aushändigung verweigert wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
go684576-93
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nicht vor Ort bezahlen und diw Rechnung checken?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 164x hilfreich)

Zitat (von go684576-93):
Ich habe keine Rechnung. Ich soll vor Ort zu Werkstatt und die dort Bar bezahlen.

Das würde ich keinesfalls machen - eine Barzahlung erst recht nicht, sondern erst mal die Rechnung anfordern und diese prüfen. Bezahlen würde ich diese wenn, dann nur per Überweisung. Dass die Arbeitskräfte in der Zeit Däumchen gedreht haben und die Arbeitszeit verstreichen haben lassen, halte ich für mehr als fraglich.

Signatur:

Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten.

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#11
 Von 
go684576-93
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist, dass der Betreiber nur Barzahlung akzeptiert. Habe jetzt auch ein paar Bewertungen zu dem Betrieb gelesen. Der scheint wohl öfter Probleme zu machen.

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#12
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8254 Beiträge, 1718x hilfreich)

Zitat (von go684576-93):
Das Problem ist, dass der Betreiber nur Barzahlung akzeptiert. Habe jetzt auch ein paar Bewertungen zu dem Betrieb gelesen. Der scheint wohl öfter Probleme zu machen.


Das ist jetzt nicht das Problem mit den Bewertungen und auch Ihr Risiko wenn Sie über eine Plattform eine Werkstatt suchen. Nur Barzahlung halte ich allerdings für fraglich

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#13
 Von 
go684576-93
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

So ist es aber. Es gab öfter das Problem, dass nach einer erfolgten Inspektion das Auto erst rausgegeben wurde, wenn alles per Barzahlung erfolgt.
Der Mann will mir ja nicht mal die Rechnung per Mail senden. Will ja schon verhindern, dass die Sache eskaliert.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125914 Beiträge, 40558x hilfreich)

Zitat (von go684576-93):
Es gab öfter das Problem, dass nach einer erfolgten Inspektion das Auto erst rausgegeben wurde, wenn alles per Barzahlung erfolgt.

Das ist das sogenannte "Händlerpfandrecht" - die wollen ihrem Geld nicht hinterherlaufen.



Zitat (von go684576-93):
Das Problem ist, dass der Betreiber nur Barzahlung akzeptiert.

Er muss nur gesetzliche Zahlungsmittel akzeptieren, alles andere ist optional.



Zitat (von cirius32832):
Nur Barzahlung halte ich allerdings für fraglich

Ja, wirkt etwas aus der Zeit gefallen, insbesondere gegenüber den Wettbewerbern.
Aber so entstehen keine wirklichen Forderungsausfälle.



Zitat (von go684576-93):
Der Mann will mir ja nicht mal die Rechnung per Mail senden.

Aber vor Ort aushändigen würde er sie?
Hat er schon eine Summe genannt?



Zitat (von go684576-93):
Will ja schon verhindern, dass die Sache eskaliert.

Die Frage ist, wie weit man bereit wäre ungerechtfertigte Forderungen zu erfüllen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go684576-93
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

War da jetzt mit einem Zeugen.
Absoluter aggressiver Typ, der mit Bodycam filmt und direkt bezahlt werden will.
Er wollte mir die Rechnung nicht zur Begutachtung geben.
Also so einen Psycho habe ich schon lange nicht mehr gesehen.
Habe Ihm jetzt gesagt, er soll mir eine richtige Rechnung an meiner Emailadresse oder per Post schicken.
Dachte schon, dass er mir eine reinhauen wollte.
Also unfassbar.
Aber das Bild hat sich mit der ersten Email von ihm gezeichnet.
299€.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1020 Beiträge, 302x hilfreich)

Zitat (von go684576-93):
Absoluter aggressiver Typ, der mit Bodycam filmt und direkt bezahlt werden will.


Wenn er Ton und Bildaufzeichnungen ohne Genehmigung gemacht hat, hat er sich Strafbar gemacht. Dann könnte man ihn anzeigen und gleichzeitig sogar noch eine Unterlassungserklärung reindrücken....

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8254 Beiträge, 1718x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber so entstehen keine wirklichen Forderungsausfälle.


aber durchaus Fragen vom Finanzamt. Vor allem wenn keine Rechnungen rausgegeben werden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125914 Beiträge, 40558x hilfreich)

Zitat (von go684576-93):
der mit Bodycam filmt

Ich habe Zweifel, ob der das rechtskonform hinbekommt.
Da würde ich mal beim Datenschutzbeauftragten und der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.
Auch eine strafbewehrt Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage wäre möglich.



Zitat (von cirius32832):
aber durchaus Fragen vom Finanzamt. Vor allem wenn keine Rechnungen rausgegeben werden.

Das könnte man dann auch dem Finanzamt melden - solche Kandidaten sind gerne genommen für eine Steuerprüfung.



Zitat (von go684576-93):
299€.

Das liest sich eher nach einer Pauschale bzw. nach dem Endpreis für Kunden für 2,5 Stunden.
Schadenersatz ist aber was anderes ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go684576-93
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Schadenersatz will er von mir auch. 6500€.
Hat er alles schon dem Landesgericht vorgetragen.
Der Typ ist ein absoluter Psycho.

Warte jetzt, was da jetzt kommt.
Ich habe ja wohl das Recht dazu, eine Rechnung zu bekommen und die auf Richtigkeit zu prüfen.

Habe jetzt den Typen erst mal angezeigt.
Das was ich heute vor Ort erlebt habe,
kommt mir immer noch wie ein Fiebertraum vor.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125914 Beiträge, 40558x hilfreich)

Zitat (von go684576-93):
Hat er alles schon dem Landesgericht vorgetragen.

Nun, dann sollte man sich schon mal nach einem passenden Anwalt umsehen.



Zitat (von go684576-93):
Warte jetzt, was da jetzt kommt.

Es wird dann wohl eine Klageschrift kommen, mit recht kurzer Frist zur Erwiderung durch den Anwalt (14-30 Tage)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1020 Beiträge, 302x hilfreich)

Zitat (von go684576-93):
Ich habe ja wohl das Recht dazu, eine Rechnung zu bekommen und die auf Richtigkeit zu prüfen.


Ja - sieht zumindest die Finanzverwaltung NRW so. Also zumindest ist der Unternehmer verpflichtet, eine Urkunde zu erstellen, die alle geforderten Pflichtangaben enthält. Ansonsten kann das Finanzamt ein Bußgeld gegen den Unternehmer verhängen. Auf dem Dokument muss übrigens NICHT das Wort Rechnung stehen.

Zitat (von go684576-93):
Schadenersatz will er von mir auch. 6500€.
Hat er alles schon dem Landesgericht vorgetragen.


Solange er das vorträgt und nicht ein ordentlich mandantierter Anwalt ist das völlig irrelevant. Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8254 Beiträge, 1718x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Hat er alles schon dem Landesgericht vorgetragen.


wenn er das so sagt, wird es wohl heisse Luft sein

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14497 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Schadenersatz will er von mir auch. 6500€.
Wo kommt denn jetzt dieser Betrag her? Ich dachte es geht um ca. 300 Euro.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11331 Beiträge, 4314x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wo kommt denn jetzt dieser Betrag her?


Druck aufbauen um den "Kunden" dazu zu bringen die 299€ aus Angst zu bezahlen?
Ist doch typisches Inkassogehabe.

-- Editiert von User am 16. Oktober 2024 09:43

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
go684576-93
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die 6500€ sollen als Schaden für Ihn sein, weil ich die 300€ nicht sofort in Bar gegeben habe.
Er will sich das nicht mehr bieten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8254 Beiträge, 1718x hilfreich)

Zitat (von go684576-93):
Die 6500€ sollen als Schaden für Ihn sein, weil ich die 300€ nicht sofort in Bar gegeben habe.
Er will sich das nicht mehr bieten lassen.


Weisst du was, ich wäre jetzt an dem Punkt wo er das gerne seinem Anwalt übergeben soll. Kommunikation einstellen. Nichts mehr machen und warten. Ich hatte anfangs gedacht, dass man mit einer Entschuldigung und einem neuen Termin das ganze heilen kann - aber wenn das so eskaliert...

Also: Keine Reaktion mehr Deinerseits und abwarten. Sollte was vom Anwalt kommen, nimmst Du dir auch einen. Sollten Mahnungen kommen, ignorierst Du die bis der Mahnbescheid kommt - Dem musst du dann unbedingt widersprechen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14497 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die 6500€ sollen als Schaden für Ihn sein, weil ich die 300€ nicht sofort in Bar gegeben habe.
OK.
Ich dachte eigentlich, es wäre ein Schreibfehler gewesen, also eigentlich nur 650 Euro (oder gar 65,00 Euro).
Aber gut, jetzt ist auch klar was mit Landgericht gemeint war.

Eine Klage auf 6.500 Euro wird er bei einem wirklichen Schaden von 300 Euro (plus Anwalt etc. ist das immer noch nur dreistellig) haushoch verlieren. Wenn er Pech hat wird das Gericht nicht einmal die Kosten aufteilen (wer die Gegenseite mit einer völlig überzogenen Schadenssumme zum Landgericht mit Anwaltszwang drängt, der darf doch dadurch keinen Gewinn* erzielen - imho kann das sogar strafbar sein).

*Gewinn im Sinne von: dem anderen geschadet (offensichtlich ist nur das das Ziel)

Noch was von weiter oben:
Zitat:
wir haben Material gekauft welches hier lagert
Was für Material soll das denn sein? Und insbesondere, warum gibt er es nicht an seinen Großhändler zurück (im KFZ-Gewerbe ist das Standard)?
Imho ist hier der Schaden so gut wie Null.

Außerdem hätte er dann das Material herauszugeben, also für dich plus/minus Null.

Zitat:
und eine Hebebühne und einen Moteur für 2,5 Stunden für Sie reservieren hierfür wurde keine andere Arbeit angenommen somit haben wir die kosten
Das ist ziemlich unglaubwürdig.
Ob der Monteur das wohl wirklich bezeugen würde?

Übrigens deutet das Bargeld auch für mich darauf hin, dass da immer mal etwas schwarz läuft. Das wäre sehr gut für dich, denn solche Betriebe scheuen natürlich alles was mit Gericht und Behörden zu tun hat.

Zitat:
Schadenersatz sind nur die unnütz aufgewendeten Kosten, nicht jedoch Gewinn etc.
Warum soll der entgangene Gewinn kein Schadenersatz sein? Natürlich ist er das ...
Herauszurechnen sind nur nicht entstandene Kosten, bei einem Hotel etwa die Zimmerreinigung oder das Essen.
Wohlgemerkt, nur wenn überhaupt Anspruch auf Schadenersatz besteht - bei dem Monteur und der Hebebühne zweifele ich schon daran, und bei dem Material schließe ich das aus (s.o.). Bleibt dann sogar nur der entgangene Gewinn ...

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Um was für eine Hinterhofwerkstatt handelt es sich denn da? Bei den Rechtschreibfehlern würde ich gar nichts bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1128 Beiträge, 195x hilfreich)

mich wundert es echt, dass noch keiner folgendes bemerkt hat:

Zitat (von go684576-93):
wir haben Material gekauft welches hier lagert und eine Hebebühne und einen Moteur für 2,5 Stunden für Sie reservieren hierfür wurde keine andere Arbeit angenommen somit haben wir die kosten


Wenn ein Kunde nicht kommt, wartet man ca 10- 15 Minuten, dann wird die Hebebühne und Monteur für das nächste Auto genommen. Auch das Material kann sicher für ein weiteres Fahrzeug verwendet werden.

Und wenn man sich das ansieht, https://de.trustpilot.com/review/repareo.de müsste eigentlich alles klar sein.

Ich würde gar nichts zahlen. Eventuell einen Anwalt kontaktieren. Und bar schon gar nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125914 Beiträge, 40558x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
dann wird die Hebebühne und Monteur für das nächste Auto genommen.

Das ist recht einfach ausargumentiert.
Es war keines da, weil die nur die Autos für den Tag bestellt hatten und keinen "Vorrat" auf dem Hof hatten.
Das Gegenteil müsste der Kunde beweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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