Werkstatt möchte für Fehldiagnose 639 Euro

6. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
BirgerS
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstatt möchte für Fehldiagnose 639 Euro

Hallo!

Der TÜV hat bei meinem Auto ein Knacken in der Lenkung als schweren Mangel eingestuft. Ich bin daraufhin zu einer Vertragswerkstatt gefahren und habe das prüfen lassen.
Ergebnis: Lenkgetriebe defekt... 2600 Euro!
Ich habe dann einen Auftrag unterschrieben und die benötigten Teile wurden von der Werkstatt bestellt.

Als ich mich dann daheim ein wenig informiert habe, ist mir aufgefallen, dass mein Auto kein einziges Symptom eines defekten Lenkgetriebes zeigt, es eher auf ein defektes Lenkgestänge hinweist.
Ich bin dann zu einer freien Werkstatt gefahren und tatsächlich: Das Lenkgetriebe ist völlig in Ordnung, es war das Lenkgestänge - dieses musste jedoch nicht einmal ersetzt werden, sondern nur gereinigt und neu eingefettet werden. Kosten: 70 Euro plus MwSt. Auch der TÜV war anschließend zufrieden damit.

Ich habe dann den Termin bei der Vertragswerkstatt abgesagt. Die sehen das aber nicht ein und bestehen auf den unterschriebenen Auftrag: Die wollen das völlig intakte Lenkgetriebe für 2600 Euro tauschen, bzw. bieten mir aus "Kulanz" eine Strafzahlung in Höhe von 639 Euro an (das sind 30% der bestellten Ersatzteile).

Ist das rechtens? Können die 639 Euro für eine Fehldiagnose verlangen?
Ich kann ja einen gewissen Arbeitsaufwand verstehen: DIe haben sich etwas 10 Minuten lang mein Auto angeschaut, es gab ein Beratungsgespräch, die haben Teile bestellt, die müssen die Teile zurückschicken... Aber 639 Euro?!
Und auch wichtig: Bei den 2600 Euro für die Reparatur wäre das Lenkgestänge nicht dabei gewesen - nach der Reparatur wäre der eigentliche Schaden also noch immer da gewesen!

Wie gehe ich da jetzt am besten vor?

Viele Grüße
Birger

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8306 Beiträge, 1732x hilfreich)

Zitat (von BirgerS):
Ist das rechtens? Können die 639 Euro für eine Fehldiagnose verlangen?


sie tun es ja bereits

Zitat (von BirgerS):
Ich bin dann zu einer freien Werkstatt gefahren und tatsächlich: Das Lenkgetriebe ist völlig in Ordnung, es war das Lenkgestänge - dieses musste jedoch nicht einmal ersetzt werden, sondern nur gereinigt und neu eingefettet werden. Kosten: 70 Euro plus MwSt. Auch der TÜV war anschließend zufrieden damit.


Warum ist man mit der neuen Diagnose denn nicht zur Vertragswerkstatt gefahren und hat den Reparaturauftrag gewandelt?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
BirgerS
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Warum ist man mit der neuen Diagnose denn nicht zur Vertragswerkstatt gefahren und hat den Reparaturauftrag gewandelt?

Das wurde im Zuge der Diagnose durchgeführt. Es hätte ja sein können, dass der Mangel nach dem Einfetten immer noch besteht. Es wurde eingefettet, um zu beweisen, dass es am Gelenk liegt und nicht an dem Getriebe.
Bei der Vertragswerkstatt besteht man ja bis jetzt darauf, die Reparatur für 2600 Euro durchzuführen, obwohl der Schaden an anderer Stelle behoben wurde und das Lenkgetriebe gar nicht kaputt ist.

-- Editiert von User am 6. Oktober 2024 14:03

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
BirgerS
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war gerade unterwegs und habe nur kurz die letzte Antwort überflogen... jetzt wollte ich die Antwort mal genauer durchlesen und sie ist weg -.- Wer das auch immer geschrieben hat: Schicke mir bitte eine PM! Danke!

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126106 Beiträge, 40601x hilfreich)

Zitat (von BirgerS):
Wer das auch immer geschrieben hat: Schicke mir bitte eine PM! Danke!

Der wird wohl nicht mehr antworten. Das war ein Spammer der nur eine Kanzleisoftware verticken wollte ...



Zitat (von BirgerS):
Wie gehe ich da jetzt am besten vor?

Kommt auf den Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen an.
Es ist z.B. ein Riesenunterschied, ob man "Tausch Getriebe" oder "Tausch Getriebe aufgrund von Diagnose von X" beauftragt hat.

Offenbar hat man den Auftrag schon gekündigt?
Da wäre auch der Wortlaut der Kündigung relevant und was danach noch kommuniziert wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
BirgerS
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der wird wohl nicht mehr antworten. Das war ein Spammer der nur eine Kanzleisoftware verticken wollte ...

Ist mir beim überfliegen nicht mal aufgefallen... aber es standen andere, nützliche Tipps darin. OK!

Ja, das mit dem Vertrag ist jetzt gar nicht so einfach. Ich habe halt nen Zettel unterschrieben, wo kaum was drauf stand und ich habe gar keine Kopie davon. Es war halt ein Auftrag und kein Vertrag, dass er die Ersatzteile bestellt und wir dann einen Termin ausmachen. Eine Kopie des Auftrages habe ich aber bereits angefordert.

Und warum sollte ich ein intaktes Lenkgetriebe für 2600 Euro tauschen lassen wollen? Das habe ich in Auftrag gegeben, weil ich wegen eines Knackgeräusches keinen TÜV bekommen habe... mir da wegen irgendwelcher Wortklauberei was anderes unterstellen zu wollen, ist dann auch auch unverschämt und sicherlich nicht rechtens.

So richtig passiert ist bisher noch gar nichts. Der Chef ist gerade im Urlaub und diese 639 Euro hat mir dann nur ein Mitarbeiter im Auftrag des Chefs mitgeteilt. Ist bis jetzt alles recht oberflächlich verlaufen...
Morgen ist der Chef wieder da und ich hoffe dann mal mehr Informationen zu bekommen, u.a. auch die Kopie des Auftrages und die AGB.

Die Kündigung war auch eher so "Das Lenkgetriebe ist gar nicht kaputt und muß deswegen gar nicht getauscht werden." Die Antwort war so etwa "Sie haben das aber unterschrieben, die Teile sind schon da... dann wollen wir eben 639 Euro haben".

Ich kommuniziere jetzt auch nur noch per Mail, dass ich dann alles schriftlich habe. In meiner letzten Mail habe ich noch mal detailliert geschrieben, dass der diagnostizierte Schaden gar nicht vorhanden ist, dass es an was anderen lag. Ich bin bereit die tatsächlich entstandenen Kosten zu bezahlen, aber nicht die 639 Euro auf Grund einer Fehldiagnose. Da erwarte ich dann morgen eine Antwort vom Chef... entweder geht er darauf ein, oder er besteht auf die 639 Euro. Dann gehe ich aber garantiert zu einem Anwalt! Nur wollte ich da eben vorher wissen, wie da meine Chancen stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126106 Beiträge, 40601x hilfreich)

Zitat (von BirgerS):
Es war halt ein Auftrag und kein Vertrag, dass er die Ersatzteile bestellt und wir dann einen Termin ausmachen.

So ein Auftrag ist immer auch ein Vertrag.



Zitat (von BirgerS):
Und warum sollte ich ein intaktes Lenkgetriebe für 2600 Euro tauschen lassen wollen?

Mein Nachbar lässt den Zahnriemen immer nach 70.000 km tauschen, Bremsen 1x im Jahr, Ölwechsel, etc. - aus Prinzip.



Zitat (von BirgerS):
Ich bin bereit die tatsächlich entstandenen Kosten zu bezahlen,

Ich hoffe nicht, dass man das so geschrieben hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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