Wertstoffhof Müllentsorgung

12. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.12.2020 14:05:50
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wertstoffhof Müllentsorgung

Hallo liebe Gemeinde,

Mir droht vermutlich ein Bußgeld, bin mir aber nicht sicher, ob es Rechtens ist.

Zu normalen Wertstoffhof Öffnungszeiten wollte ich zu Fuß einen kleinen Computer Flachbildschirm entsorgen.
Der Wertstoffhof war offen 9-12 Uhr, ein Mitarbeiter verschloß aber das Tor, damit die Autos nur einzeln einfahren konnten.

Weil das alles lange dauerte parkte ich mein Auto weiter weg und ging mit dem Monitor zu Fuß zum Eingangstor um schneller am Container den kleinen Monitor abstellen zu können.

Der Mitarbeiter meinte ich könnte nicht zu Fuß in den Wertstoffhof und müsse mich auch zu Fuß in der Autoschlange anstellen. Ich stellte daraufhin den Monitor am Tor (schon auf dem Grundstück des Wertsoffhofs) ab und ging wieder.

Nun droht mir laut örtlicher Polizei eine Anzeige/ Ordnungswidrigkeit.

Wie verhält man sich? Darf der Wertstoffhof zu normalen Öffnungszeiten Fußgänger abweisen?

Vielen Dank

-- Editiert von SamTE am 12.12.2020 21:40

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von SamTE):
Wie verhält man sich?

Man hat die Tat begangen, es gibt Zeugen ...



Zitat (von SamTE):
Darf der Wertstoffhof zu normalen Öffnungszeiten Fußgänger abweisen?

Ob er es darf, entnimmt man den aktuellen Bestimmungen die für diesen Wertstoffhof gelten.
Aber selbst wenn er es nicht dürfte, hilft einem das nicht weiter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Du hättest Dich anstellen müssen, wie jeder andere auch. Egal ob zu Fuß oder im Auto.

Du hast Dich vorgedrängelt und dann auch noch Deinen Müll einfach abgestellt.

Glückwunsch zum Bußgeld, 15 Min. warten wären wohl weniger ärgerlich gewesen.

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

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#3
 Von 
guest-12313.12.2020 14:05:50
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Du hättest Dich anstellen müssen, wie jeder andere auch. Egal ob zu Fuß oder im Auto.

Du hast Dich vorgedrängelt und dann auch noch Deinen Müll einfach abgestellt.

Glückwunsch zum Bußgeld, 15 Min. warten wären wohl weniger ärgerlich gewesen.


Gibt keine Regel anstehen zu müssen, zumindest nicht in der Wertstoffhof Nutzungsbedingung. Aber egal ob man sich anstellen muss, mit dem Auto verständlich wenn es begrenzten Platz auf dem Hof für Fahrzeuge gäbe.

Als Fußgänger? Ich stelle mich also mitten auf die Straße, zu Fuß, hinter wartende Autos. Ich gehe hier von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr seitens des Wertstoffhof aus. Die können doch Leute nicht nötigen sich zu Fuß auf eine viel befahrene Straße zu stellen? Einen Seitenstreifen zum Halten oder Parken gibt es nicht.

Zeugen gibt es 2 zu 2. Also Aussage gegen Aussage. Den Anhörungsbogen der Polizei habe ich noch nicht ausgefüllt.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9303x hilfreich)

Das Bußgeld ist ja nicht für's Vordrängeln (obwohl ich es gut fände, wen nes dafür auch Bußgelder gäbe), sondern dafür, dass Sie Ihren Abfall nicht ordnungsgemäß abgegeben (= einfach abgestellt) haben.

Von daher ist es nicht zielführend zu diskutieren, ob ein Warten zwischen den Autos eine Straßenverkehrsgefährdung wäre.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von SamTE):
Also Aussage gegen Aussage.

Aussage gegen Aussage gibts nicht, das ist nur ein unausrottbares Märchen.

Was genau würden denn Deine Zeugen aussagen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12313.12.2020 14:05:50
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
enn D


Naja, man könnte sagen dass man nicht da war. Der Mann am Tor hat ja nur die Autonummer aufgeschrieben als wir später am Tor vorbeifuhren. Das Auto parkte ja gut 100m weit weg. Da können viele Autos vorbeifahren.

Ich warte nun einfach was kommt. Das nächste mal werf ich das Zeug in die Mülltonne. Regt mich sowieso auf und in Afrika kippen sie alles wieder gesammelt ins Meer, diese Müllmafia. Nur Leute schikanieren und abkassieren. Aber aufregen hilft nichts...

Vielen Dank für die Kommentare.


-- Editiert von SamTE am 13.12.2020 01:45

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#7
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von SamTE):
Das nächste mal werf ich das Zeug in die Mülltonne.
Das wäre ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

Zitat (von SamTE):
Regt mich sowieso auf und in Afrika kippen sie alles wieder gesammelt ins Meer, diese Müllmafia.
Mit Verlaub, das ist Blödsinn. Ein Großteil der Geräte wird recycelt und wieder verwendet. Und Ihr Hausmüll kommt vermutlich in die Verbrennung.

Ich kann verstehen, dass es ärgerlich ist, wegen Corona anstehen zu müssen. Aber besser, als wenn sich zu viele gleichzeitig auf dem Wertstoffhof drängeln. Ich vermute, Sie hätten sich als Mitarbeiter auch veräppelt gefühlt, wenn Ihnen jemand den Müll einfach vor den Füßen abstellt.

Aber unabhängig davon, wie (un)angebracht das Verhalten des Mitarbeiters war, halte ich daraus die Konsequenz, den Müll nicht mehr fachgerecht zu entsorgen, für nicht aus dem Sachverhalt ableitbar. Das eine hat nichts mit dem anderem zu tun.

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#8
 Von 
guest-12313.12.2020 14:05:50
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Zitat (von SamTE):
Das nächste mal werf ich das Zeug in die Mülltonne.
Das wäre ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

Zitat (von SamTE):
Regt mich sowieso auf und in Afrika kippen sie alles wieder gesammelt ins Meer, diese Müllmafia.
Mit Verlaub, das ist Blödsinn. Ein Großteil der Geräte wird recycelt und wieder verwendet. Und Ihr Hausmüll kommt vermutlich in die Verbrennung.

Ich kann verstehen, dass es ärgerlich ist, wegen Corona anstehen zu müssen. Aber besser, als wenn sich zu viele gleichzeitig auf dem Wertstoffhof drängeln. Ich vermute, Sie hätten sich als Mitarbeiter auch veräppelt gefühlt, wenn Ihnen jemand den Müll einfach vor den Füßen abstellt.

Aber unabhängig davon, wie (un)angebracht das Verhalten des Mitarbeiters war, halte ich daraus die Konsequenz, den Müll nicht mehr fachgerecht zu entsorgen, für nicht aus dem Sachverhalt ableitbar. Das eine hat nichts mit dem anderem zu tun.



Nein. Von Corona stand da nichts am Tor. Da gab es keine Bekanntmachung. Das ist nun auch schon mehr als 8 Wochen her. Orakeln hilft da auch nichts.

Die Fragen nochmal:
Darf der Wertstoff zu normalen Öffnungszeiten den Eintritt verwehren (Mitarbeiter knallt einem das Tor vor der Nase zu)?

Man wird genötigt auf der Straße stehend zu warten wobei Autos aus der Gegenrichtung mit 80Km/h durchfahren.

Darf ein Bußgeld verhängt werden, wenn der Sperrmüll auf dem Grund des Gewerbehofs abgestellt wird? (nicht auf dem Gehsteig draußen oder auf der Straße). Sondern am Tor des Wertstoffhofs das schon auf dem Kiesgrund des Hofes liegt?

Ich denke eigentlich nicht. Es wurde da nicht heimlich nach den Öffnungszeiten etwas vor der Tür deponiert und macht sich bei Nacht und Nebel aus dem Staub...

Es gibt auch noch eine Verhältnismäßigkeit. Anders wäre es ja absolut lächerlich? Befassen sich Behörden wirklich mit sowas?

Verstehe ich eigentlich nicht.


-- Editiert von SamTE am 13.12.2020 02:53

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Sie haben keinen Beweis, dass der MA sie ansprach und meinte, sie müssen sich als Fußgänger in die Autoreihe einordnen.
Es gibt aber einen Beweis, dass sie das Gerät einfach abstellten. Und dafür ist die Strafe gerecht.

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#10
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von SamTE):
Man wird genötigt auf der Straße stehend zu warten wobei Autos aus der Gegenrichtung mit 80Km/h durchfahren.
Aber das eigenen Auto konntest Du 100 m entfernt abstellen und zu Fuß trotz Autoverkehr zum Wertstoffhof gehen?

Mal zusammengefasst: Keine Lust, sich mit dem Auto in die Warteschlange einzureihen. Stattdessen Auto abgestellt (hoffentlich ordnungsgemäß), zu Fuß durchgemogelt, vom freundlichen Mitarbeiter abgewiesen worden, Müll ohne Erlaubnis einfach abgestellt.

1. Der Mitarbeiter hat Dich nicht abgewiesen, sondern einfach den Hinweis gegeben, sich bitte anzustellen.
2. Eine Anzeige wegen illegaler Müllentsorgung wäre nur rechtens.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.12.2020 14:05:50
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von SamTE):
Man wird genötigt auf der Straße stehend zu warten wobei Autos aus der Gegenrichtung mit 80Km/h durchfahren.
Aber das eigenen Auto konntest Du 100 m entfernt abstellen und zu Fuß trotz Autoverkehr zum Wertstoffhof gehen?

Mal zusammengefasst: Keine Lust, sich mit dem Auto in die Warteschlange einzureihen. Stattdessen Auto abgestellt (hoffentlich ordnungsgemäß), zu Fuß durchgemogelt, vom freundlichen Mitarbeiter abgewiesen worden, Müll ohne Erlaubnis einfach abgestellt.

1. Der Mitarbeiter hat Dich nicht abgewiesen, sondern einfach den Hinweis gegeben, sich bitte anzustellen.
2. Eine Anzeige wegen illegaler Müllentsorgung wäre nur rechtens.


Das Auto? Was hat nun das Auto damit zu tun? Ja, das konnte ich "vorschriftmäßig" parken.

Also, dass es nun nicht unprofessionell oder in Cyber Mobbing ausartet, nochmal gucken in welchem Forum ich bin. Ah ja...



* Es geht um das Abstellen des Monitors auf dem Werksgelände/Tor des Wertstoffhofes zu GÜLTIGEN Öffnungenszeiten.

Nochmal anders gefragt: Stellt das eine OWI dar (oder nicht) wenn der Wertstoffhof GEÖFFNET ist und die Ware generel angenommen wird?


Es geht NICHT darum, wo geparkt wurde oder wer Corona haben könnte...hätte....oder vielleich nicht

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Nochmal anders gefragt: Stellt das eine OWI dar (oder nicht) wenn der Wertstoffhof GEÖFFNET ist und die Ware generel angenommen wird?

Wahrscheinlich schon, da niemand vom Wertstoffhof die Ware entgegengenommen / angenommen hat. Dadurch ist der Müll nicht ordnungsgemäß angegeben worden.

Wie gesagt: Die OWi besteht weder im Vordrängeln noch im nicht-Warten und hat auch nichts mit dem Auto zu tun. Allerdings könnte das Vordrängeln die Motivation der Bußgeldstelle senken, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32169 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von SamTE):
Mir droht vermutlich ein Bußgeld,...Nun droht mir laut örtlicher Polizei eine Anzeige/ Ordnungswidrigkeit.
Ja, nicht nur vermutlich.
Zitat (von SamTE):
Darf der Wertstoffhof zu normalen Öffnungszeiten Fußgänger abweisen?
Nein. Hat er auch nicht getan.

Sie lassen auch Fußgänger rein. Alle gefälligst anstellen. Und nicht den *Wertstoff* einfach hinschmeißen und abhauen. :crazy:
DAS war deine Ordnungswidrigkeit.

Das mit Afrika kannst du dir aus den Fingern saugen und in den Anhörungsbogen schreiben. Kannst es auch lassen.
Hoffentlich wirds teuer.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

@SamTE: Bitte keine Komplettzitate vom Post direkt drüber.Das macht es sehr unleserlich.

Zitat (von SamTE):
Nein. Von Corona stand da nichts am Tor. Da gab es keine Bekanntmachung. Das ist nun auch schon mehr als 8 Wochen her. Orakeln hilft da auch nichts.
Auch ohne Bekanntmachung am Tor hat der Mitarbeiter eine Weisungsbefugnis. Dass es aktuell mal Schlangen wegen Corona geben könnte ... da könnte man auch von selbst draufkommen.

Zitat (von SamTE):
Man wird genötigt auf der Straße stehend zu warten wobei Autos aus der Gegenrichtung mit 80Km/h durchfahren.
Was hätte sie daran gehindert, mit dem Auto auf der Straße zu warten? Nichts.

Zitat (von SamTE):
Darf ein Bußgeld verhängt werden, wenn der Sperrmüll auf dem Grund des Gewerbehofs abgestellt wird? (nicht auf dem Gehsteig draußen oder auf der Straße). Sondern am Tor des Wertstoffhofs das schon auf dem Kiesgrund des Hofes liegt?
Ich denke eigentlich nicht. Es wurde da nicht heimlich nach den Öffnungszeiten etwas vor der Tür deponiert und macht sich bei Nacht und Nebel aus dem Staub...
Der Müll wurde nicht ordnungsgemäß (im Container) entsorgt. Ob das nun auf der öffentlichen Straße oder auf dem öffentlichen Gemeindegrund passiert und zu welcher Uhrzeit, ist irrelevant.

Zitat (von SamTE):
Also, dass es nun nicht unprofessionell oder in Cyber Mobbing ausartet, nochmal gucken in welchem Forum ich bin. Ah ja...
Nein, es artet hier nicht in Cybermobbing aus. Sie haben sich unrechtsmäßig verhalten und argumentieren, dass es rechtsmäßig war. Ein paar von uns legen Ihnen dar, wieso das nicht der Fall ist.

Ich muss gestehen, ich persönlich finde ihr Verhalten unsozial. Dass sie die Schuld nur bei anderen suchen, mag es für ihr eigenes Weltbild einfacher machen, aber nicht für Ihre Mitmenschen. Ich bin mir ziemlich sicher, würden Sie sich selbst begegnen, Sie hätten sich ziemliche Probleme mit dem "anderen".

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von SamTE):
Naja, man könnte sagen dass man nicht da war.

Ja könnte man.
Als Zeuge ist man aber der Wahrheit verpflichtet, bei Missachtung gibt es Konsequenzen.



Zitat (von SamTE):
oder in Cyber Mobbing ausartet, nochmal gucken in welchem Forum ich bin. Ah ja...

Ach Gottchen, jetzt ist es schon Cyber Mobbing wenn man nicht der gleichen Meinung ist?



Zitat (von SamTE):
Darf der Wertstoff zu normalen Öffnungszeiten den Eintritt verwehren (Mitarbeiter knallt einem das Tor vor der Nase zu)?

Ja, denn die haben das Hausrecht.



Zitat (von SamTE):
Darf ein Bußgeld verhängt werden, wenn der Sperrmüll auf dem Grund des Gewerbehofs abgestellt wird? (nicht auf dem Gehsteig draußen oder auf der Straße). Sondern am Tor des Wertstoffhofs das schon auf dem Kiesgrund des Hofes liegt?

Wie schon erwähnt, entnimmt man den jeweiligen Bestimmungen wie der Wertstoff zu entsorgen wäre - ich kenne keine in der "vors Tor schmeißen" als ordnungsgemäß gelten würden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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