Hallo zusammen
Mein Sohn war aus Gesundheitlichen Gründen,die ganze Zeit bis 21.06.2021 von der Schulpflicht befreit.Er musste lediglich zu den Klassenarbeit kommen.
Am 21.06 hat er eine Einverständniserklärung mit nach Hause gebracht,wo bestätigt werden soll das die Eltern der Kinder die in der Schule sind sich selbst testen.Meine Frau hat es so verstanden das es für die Tage ist wo er wegen einer Arbeit hin muss ,und hat es unterschrieben.
Nun sagt die Schule das durch die Unterschrift die Eltern sich bereit erklären das der Sohn wieder am Unterricht teilnimmt was er aber wegen Gesundheit nicht kann.
Kann man solcher Einverständniserklärung widerrufen ?danke
Widerruf Einverständniserklärung Schule
29. Juni 2021
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Frage vom 29. Juni 2021 | 12:58
Von
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf Einverständniserklärung Schule
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#1
Antwort vom 29. Juni 2021 | 13:07
Von
Status: Unbeschreiblich (36994 Beiträge, 6227x hilfreich)
Ja.ZitatKann man solcher Einverständniserklärung widerrufen :
Hat deine Frau das evtl. wirklich falsch verstanden?ZitatNun sagt die Schule das durch die Unterschrift die Eltern sich bereit erklären das der Sohn wieder am Unterricht teilnimmt :
Ihr könnt das der Schule schreiben und euer Einverständnis widerrufen.
Die ärztliche Bescheinigung am besten nochmals mit zur Schule schicken.
#2
Antwort vom 29. Juni 2021 | 13:13
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3789x hilfreich)
Zitat:............wo bestätigt werden soll das die Eltern der Kinder die in der Schule sind sich selbst testen.
Ich erkenne hier keinen Punkt, der die Wiederaufnahme des Schulbesuchs besätigt. ABER: Die Befreiung geht nur bis zum 21.06. und deshalb muss der Sohn wieder in Schule bzw. geht die Schule davon aus und daher rührt wohl eher das Missverständnis.
Also, wie gehts weiter? Gibt es ab dem 21.06. eine weitere Befreiung vom Unterricht?
Wenn ja, Schule informieren, wenn nein, Schule wieder besuchen.
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#3
Antwort vom 29. Juni 2021 | 22:07
Von
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAlso, wie gehts weiter? Gibt es ab dem 21.06. eine weitere Befreiung vom Unterricht? :
Wenn ja, Schule informieren, wenn nein, Schule wieder besuchen.
Danke erst mal
Die Befreiung war auf unbestimmte Zeit .Also es gab kein Datum wann er hätte wieder hin müssen.
Er geht 1x die Woche vor die Schule um seine Hausarbeiten abzugeben und neues Material zu bekommen.Dort hat die Lehrkraft ihm die Einverständniserklärung mit gegeben.Da meine Frau sie am 21.06.2021 unterschrieben hat,geht die Schule davon aus das er ab 28.06.2021 wieder zur Schule kommt.Da er gestern nicht da war riefen sie an und sagten das er nun als unentschuldigt ist und ich es erklären muss.Laut der Schule ist die Unterschrift nun da und kann nicht geändert werden.
#4
Antwort vom 30. Juni 2021 | 13:27
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3789x hilfreich)
Zitat:.Da meine Frau sie am 21.06.2021 unterschrieben hat,geht die Schule davon aus das er ab 28.06.2021 wieder zur Schule kommt
Dann irrt sich die Schule/der Lehrer eben!
In dieser EV-Erklärung für die Selbsttestung steht auf Garantie nichts drin, was den speziellen Fall des Sohnes betrifft. Das sind doch gleichlautende Vordrucke.
Legt der Schule doch einfach den Nachweis über die weitere Befreiung vom Unterricht vor. So etwas wird doch wohl schriftlich gemacht und ich gehe eigentlich davon aus, dass die Schule in solchen Fällen auch von der befreienden Stelle (Ministerium?) unterrichtet wird.
Habt ihr die Befreiung schriftlich?
Was steht genau zur Dauer drin?
Mach einen Termin beim Lehrer oder der Schulleitung und klärt das vor Ort ab. Dann lassen sich Missverständnisse leichter klären.
-- Editiert von HeHe am 30.06.2021 13:29
#5
Antwort vom 1. Juli 2021 | 09:39
Von
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHabt ihr die Befreiung schriftlich? :
Was steht genau zur Dauer drin?
Mach einen Termin beim Lehrer oder der Schulleitung und klärt das vor Ort ab. Dann lassen sich Missverständnisse leichter klären.
Ja haben wir schriftlich.Sie ist von 01.01.2021 von einem Arzt.Es steht drinnen das auf unbestimmt Zeit mein Sohn vom Präsenzunterricht befreit ist auf Grund von Gesundheitlichen Risiken.Genaueres dazu kann unter bestimmten Einhaltung erfagt werden da aus Datenschutz und Schweigepflicht keine genau Diagnose offen genannt wird.
Nach einem Schreiben mit Kultusminister Tonne der hier für uns zuständig ist,wurde bestätigt das dies absolut ausreichend ist usw usw.
Termin in der Schule hatte ich bereits .Da ist die Aussage kurz und knapp pech gehabt.Eine neue Ärztliche Bescheinigung wird nicht anerkannt.Und eine Einverständniserklärung könne man nie widerrufen in dem Sinne.
Und wie bereits von Ihnen geschrieben wurde,steht in der Tat nix drinnen was sich gegen mein Sohn oder sonstiges richtet oder daran anlehnt das durch die Unterschrift irgendwelche Sachen aufgehoben werden.
Ich schau mal wie es weiter geht.Ich danke erst mal
#6
Antwort vom 1. Juli 2021 | 11:27
Von
Status: Lehrling (1059 Beiträge, 317x hilfreich)
ZitatDa ist die Aussage kurz und knapp pech gehabt.Eine neue Ärztliche Bescheinigung wird nicht anerkannt. :
Zum Glück muss in Niedersachsen (und in den meisten anderen Bundesländern auch) die ärztliche Bescheinigung nicht anerkannt werden. Sie muss einfach nur vorgelegt werden.
Wenn die Schule die ärztliche Bescheinigung nicht akzeptieren kann/möchte darf sie
eine amtsärztliche Bescheinigung anfordern.Zitatin besonders begründeten Fällen :
#7
Antwort vom 1. Juli 2021 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (36994 Beiträge, 6227x hilfreich)
Die Schule kündigt unentschuldigte Tage an. Die werden auf dem Zeugnis erscheinen.ZitatIch schau mal wie es weiter geht. :
Dagegen kann man dann extra und in aller Ruhe vorgehen.
Erst kommen die Sommerferien, da wird sich nichts klären lassen, aber man kann sich als Elternteil vorbereiten.
Bis spätestens 30.7. sammelt sich da schon noch was an U-/Fehl-Tagen an.
#8
Antwort vom 1. Juli 2021 | 18:08
Von
Status: Unbeschreiblich (40748 Beiträge, 14414x hilfreich)
Man kann doch nicht erwarten, dass eine Befreiung vom Präsenzunterricht ewig hält. Ich würde förmlich einen neuen Antrag stellen. Gegebenenfalls wird das Kind vom Amtsarzt untersucht werden.
wirdwerden
#9
Antwort vom 1. Juli 2021 | 18:22
Von
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMan kann doch nicht erwarten, dass eine Befreiung vom Präsenzunterricht ewig hält. Ich würde förmlich einen neuen Antrag stellen. Gegebenenfalls wird das Kind vom Amtsarzt untersucht werden. :
wirdwerden
Doch kann man erwarten da er Gesundheitlich nicht in der Lage ist unter anderem eine Maske zu tragen und weiteres.
Und hätte meine Frau nicht unterschrieben wäre er weiter befreit. Diese Aussage stammt von dem Schulleiter.Es geht nur darum da sie unwissend unterschrieben hat er automatisch aus der Befreiung fällt und auch laut Aussage keine neue erhalten kann da stand heute keine Veranlassung dazu ist weil der Wert zu niedrig ist.
Alle die zuvor eine hatten konnten auf dieser weiter befreit werden bei Bedarf wozu mein Sohn zählte
#10
Antwort vom 2. Juli 2021 | 00:03
Von
Status: Lehrling (1059 Beiträge, 317x hilfreich)
ZitatUnd hätte meine Frau nicht unterschrieben wäre er weiter befreit. Diese Aussage stammt von dem Schulleiter.Es geht nur darum da sie unwissend unterschrieben hat er automatisch aus der Befreiung fällt und auch laut Aussage keine neue erhalten kann da stand heute keine Veranlassung dazu ist weil der Wert zu niedrig ist. :
Die Befreiung bestimmt und veranlasst weiterhin der Arzt. Nur der kann letzendlich fachkundig beurteilen ob das Kind gesundheitlich in der Lage ist, die Schule zu besuchen. Auch wenn der Schulleiter das nicht möchte wird das so bleiben. Nur der Amtsarzt könnte die Befreiung vom Arzt aufheben.
Im Zweifel kann man ja auch einfach mal beim Schulamt vorstellig werden. Vielleicht pfeifen die den dann zurück.
#11
Antwort vom 2. Juli 2021 | 20:35
Von
Status: Unbeschreiblich (49268 Beiträge, 17331x hilfreich)
ZitatDie Befreiung bestimmt und veranlasst weiterhin der Arzt. :
Da jedenfalls in Niedersachsen derzeit weder im Klassenzimmer noch auf dem Pausenhof Maskenpflicht herrscht, frage ich mich allerdings, welche gesundheitlichen Risiken derzeit bestehen. Eine im Januar erteilte Befreiung aufgrund der Maskenpflicht dürfte jedenfalls hinfällig sein.
#12
Antwort vom 4. Juli 2021 | 00:28
Von
Status: Lehrling (1059 Beiträge, 317x hilfreich)
ZitatEine im Januar erteilte Befreiung aufgrund der Maskenpflicht dürfte jedenfalls hinfällig sein. :
Das darf aber trotzdem die Schulleitung nicht entscheiden... sondern höchstens der Amtsarzt. Eigentlich sollte die Schulleitung den Grund für die Befreiung nicht mal zu lesen bekommen. Das sind medizinische Daten. Selbst nach einer amtsärztlichen Prüfung wird da nur ein: "Ja - Befreiung passt - oder Nein - Befreiung passt so nicht" übermittelt.
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