Hallo zusammen,
folgende Situation: Notar N fordert für eine Beurkundung Gebühren von Person A. Person A ist der Ansicht, dass N nicht alles korrekt gemacht hat und bittet um Klärung, diese erfolgt nicht. Stattdessen fordert der Notar 6 Monate später seinen Betrag erneut und weist bei Nichtbezahlen auf eine Zwangsvollstreckung hin. Person A will den Sachverhalt wg inkorrektem Verhalten erst klären bevor er zahlt. Um jedoch einer Zwangsvollstreckung zu entgehen zahlt Person A unter Vorbehalt den geforderten Betrag. N hat zeitgleich den Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Trotz des entrichteten Betrags und wg der Überschneidung mit dem GErichtsvollzieher, soll Person A Zinsen für den geforderten BEtrag zahlen, was Person A nicht macht sondern wendet sich an die Notarkammer. Die Notarkammer hat noch kein Statement abgegeben und eine neue Zwangsvollstreckung mit einem nicht nachvollziehbaren Betrag steht bevor. Wie kann Person A jetzt vorgehen? Nochmal die Notarkammer anfragen oder den GErichtsvollzieher darauf hinweisen, dass eine Klärung noch aussteht und die Gläubigerforderung nicht nachvollziehbar ist?
Danke schon mal für Antworten
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"MfG briwie"
Wie Zwangsvollstreckung abwenden?
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Hallo F.Lorenz,
danke für die ausführliche Beschreibung (danke auch an Volker7).
Das hört sich ja nicht gut an. Ich habe den Eindruck, dass Amtswillkür gang und gäbe ist. Was ich nicht verstehe ist, dass Person A den Notar um Klärung gebeten hat bzw dem Notar mitgeteilt hat, dass er das Honorar erst zahlt, wenn der Sachverhalt geklärt ist. Falls der Notar nicht einverstanden sei, solle er dies mitteilen. Daraufhin hatte der Notar 6 Monate nichts von sich hören lassen, sodass Person A dies als Einverständnis bezüglich der Klärung auffasste. Nach 6 Monaten hat der Notar nur zur Zahlung aufgefordert und mit ZWangsvollstreckung "gedroht" falls nicht gezahlt wird. Person A hatte dann nochmal auf das Schreiben mit der Klärung hingewiesen worauf die Antwort vom Notar das Vorschicken des Gerichtsvollziehers war.
Allerdings hatte Person A zumindest die Gebühren unter Vorbehalt an den Notar entrichtet um der Zwngsvollstreckung zu entgehen (was sich mit der Ankündigung vom GErichtsvollzieher überschnitten hat).
Es kann doch nicht sein, dass der Notar in dieser Lage einfach alles übergeht und tut als wäre nichts gewesen???? Im GEgenteil, dass die Restforderung, nämlich die Zinsen, die er erst mit dem GErichtsvollzieher angekündigt hat (also nach der BEzahlung des Honorars), geltend machen kann????
DAs klingt ja so, als wären wir nicht in Deutschland sondern in einem Staat wo jeder machen kann was er will????
Kann Person A denn garnichts machen?
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"MfG briwie"
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