Wie entledige ich mich meines Rechtsanwalts, durch den das Rechtsverfahren stagniert ?

11. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Chakameh
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 5x hilfreich)
Wie entledige ich mich meines Rechtsanwalts, durch den das Rechtsverfahren stagniert ?

Nachdem die Schuldnerin einen Mahnbescheid erhalten hatte, hat sie eingesehen, daß die bestehende Forderung zu Recht besteht und sofort bezahlt. Gleichzeitig hat sie aber den durch den Mahnbescheid und den durch den eingeschalteten Rechtsanwalt entstehenden Kosten widersprochen. Um auch diese Restforderung zu erhalten, wollte ich das Streitige Verfahren führen lassen. Davon riet mir aber mein Rechtsanwalt ab und schlug mir vor, ihn an die Schuldnerin einen Brief schreiben zu lassen und sie zur Zahlung aufzufordern. Damit war ich einverstanden, um so das Streitige Verfahren umgehen zu können. Diese Absprache wurde bereits am 15.5. getroffen, ohne daß die Schuldnerin bisher mit dem verabredeten Schreiben aufgefordert worden ist. Schließlich hat mir der überarbeitete Rechtsanwalt, nachdem ich ihn schließlich telefonisch erreicht hatte, am 6.6., sich für die Verspätungen vielmals entschuldigend, versprochen, den Brief endlich am 10.6. an die Schuldnerin zu schreiben. Auch jetzt ist das fest zugesagte Schreiben, von dem ich informiert werden sollte, aber nicht gefertigt worden.
Was soll oder kann ich jetzt tun, um die Schuldnerin hinsichtlich der entstandenen und weiter entstehenden Kosten zur Zahlung zu zwingen, nachdem mein Rechtsanwalt ein Totalausfall zu sein scheint ? In meinem weiteren Vorgehen will ich keine weiteren Ansprüche durch die bisherige Tätigkeit meines Anwalts entstehen lassen und von dem Streit ausschließen. Ich möchte auch seinen bisher entstandenen Kosten widersprechen, nachdem er den Streit mit der Schuldnerin nicht zu Ende führt. Ist das aber möglich ? Ich sehe in seiner Beteiligung an dem Rechtsstreit nur eine von ihm selber herbeigeführte, totale Stagnation, die ich beenden muß.




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20191 Beiträge, 7311x hilfreich)

Teilantwort auf die Überschrift: indem du ihm das Mandat entziehst.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9812 Beiträge, 2070x hilfreich)
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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5937 Beiträge, 2617x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
Ich möchte auch seinen bisher entstandenen Kosten widersprechen, nachdem er den Streit mit der Schuldnerin nicht zu Ende führt. Ist das aber möglich ?


Du kannst natürlich widersprechen, aber es ist nicht ersichtlich, wieso der Anwalt seine Vergütung nicht erhalten sollte. Wenn du diese aber lieber selber zahlen möchtest, nur um das Verfahren etwas schneller abzuschließen, dann ist das dein gutes Recht.

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3452 Beiträge, 1335x hilfreich)

Gute und schlechte Nachricht:
Für den Rechtsanwalt fallen (im Regelfall, hier recht klar, auch wenn Harry nicht da ist, um auf den Einzelheiten herumzureiten) pro Eskalationsstufe feste Kosten an. Die sind schon angefallen und müssen gezahlt werden. Das ist aber komplett unabhängig davon, was der Anwalt jetzt noch macht (sofern nicht ins gerichtliche Verfahren übergegangen wird). Also egal wie viel Arbeit er jetzt noch hat, er bekommt trotzdem nicht mehr.
Und da (zumindest bei entsprechender Zweckbestimmung, die aber nicht zwingend gegeben ist) eventuell gar keine Zinsen fällig werden, wird die Schuld eigentlich auch nicht wesentlich größer, je mehr Zeit vergeht.

Dem Anwalt jetzt wegen Schlechtleistung etwas vom Honorar abzuziehen... Das dürfte kaum möglich sein. Verzugskosten sind auch kaum ersichtlich. Und wenn die Summen jetzt nicht exorbitant hoch sind, dann sind auch die Zinsen nicht so viel, sofern sie denn überhaupt anfallen (könnte sein, denn ohne ausdrückliche Zweckbestimmung werden die vor der Forderung getilgt, aber das wurde ja bereits im anderen Thread erwähnt).


Und, um bei der Wortwahl zu bleiben, sich jemandes zu entledigen... Dafür gibt es in gewissen Kreisen gewisse Methoden...

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Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
Chakameh
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 5x hilfreich)

Dem Anwalt will ich das Mandat nur dann entziehen, wenn ich weiß, wie ich das wegen seines Verhaltens zum Stillstand verdammte Verfahren selber weiterführen kann. Nachdem die Schuldnerin die Hauptforderung bezahlt hat, muß ihr noch klargemacht werden, daß sie auch für die durch den MB und die Einschaltung des Anwalts entstandenen Kosten wie auch für die Verfahrenverlängerungskosten (Steitiges Verfahren) verantwortlich ist. Wenn der Anwalt das Streitige Verfahren, von dem er zu Gunsten eines anwaltlichen Schreibens an die Schuldnerin, abgeraten hat, fortgesetzt hätte oder fortführen würde, erführe die Schuldnerin von ihrer Verantwortlichkeit durch den Ausgang des Verfahrens. Mit dem Schreiben, mit dem der Anwalt seit dem 15.Mai die Schuldnerin auffordern will, sich nicht weiter der Kostenübernahme zu widersetzen und sie, wie auch die Kosten seines Schreibens zu übernehmen, gäbe es durch das Streitige Verfahren keine weitere Verzögerung. Damit könnte ich zufrieden sein. Wie ist aber die Lage, wenn ich dem Anwalt das Mandat entzöge und ich den Rechtstreit gegen die Schuldnerin selber zu Ende führte ? Wenn er dann trotzdem ohne Einbuße Anspruch auf alle seine Kosten und Leistungen behielte, sollte ihm das sehr recht sein und er nichts dagegen haben. Ist das aber wirklich so, obwohl er selber der Grund ist und nur wegen seines hinderlichen, schuldhaften Verhaltens aus dem Rechtsstreit ausgeschlossen wäre ? Ich selber erhebe keine Einwände gegen die bisher entstandenen Kosten, möchte sie aber auch nicht zweimal bezahlen müssen.

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#6
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3452 Beiträge, 1335x hilfreich)

Du stellst hier Fragen, die zeigen, dass du das Verfahren eben selbst nicht fortführen kannst...
Und ein Monat ist praktisch nichts. Frag in einem Jahr wieder nach...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#7
 Von 
Chakameh
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 5x hilfreich)

Mit dem bloßen Hinweis, mir die Fähigkeit abzusprechen, das Streitige Verfahren selber bestreiten zu können, ist mir nicht geholfen, wenn nicht gleichzeitig die Gründe beschrieben werden, warum nicht. Mit der Tatsache, daß ich meine Ansprüche erkenne, sollte auch die Fähigkeit verbunden sein, sie in einem Prozeß zu vertreten. Auch dann, wenn ich nur Partei und selber kein Rechtsanwalt bin, sollten die auf der Hand liegenden Tatsachen doch ihre eigene Kraft haben, die ich selber vertreten kann und nicht von anwaltlichen Fähigkeiten abhängig gemacht werden. Ohne eigene Erfahrung kann ich die voraussichtliche Zeit eines Prozesses nicht abschätzen. Damit, daß sich mein Anwalt mit einem Mandat für einen abgesprochenen Brief mit einer klaren Forderung an die Schuldnerin mehr als 4 Wochen Zeit nimmt, um ihn zu verfassen und abzuschicken, kann ich als Auftraggeber, im Gegensatz zu dem erfahrenen 3,141592653 , nicht als normal ansehen geschweige einverstanden sein.

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#8
 Von 
Chakameh
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 5x hilfreich)

Verspätet auf den Beitrag 3 von hiphappy eingehend, möchte ich feststellen, daß ich mit der Beauftragung meines Rechtsanwaltes, für mich einen Mahnbescheid zu erlassen, die Durchführung eines Verfahrens erwartet habe, das einen zügigen Verlauf nimmt und nicht von seiner eigenen Zeitnot behindert wird. Indem er sich erlaubt, den Fortgang des Verfahrens zu unterbrechen und den mit mir abgesprochenen Brief an die Schuldnerin auch nach wiederholten Zusagen immer noch nicht geschrieben zu haben, sehe ich das angestrebte Ergebnis in weite Ferne gerückt. Ich sehe mich in der paradoxen Situation, sofort für alle bisher entstandenen Kostenpositionen eine Rechnung zu erhalten und bezahlen zu müssen, wenn ich das Mandat entziehe und den Mahnbescheid mit dem Streitigen Verfahren selber zu Ende führe. Es kann doch nicht richtig sein, daß einem Rechtsanwalt ein solches Verhalten erlaubt ist und er dadurch auch keine Einbußen zu erwarten hat.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20191 Beiträge, 7311x hilfreich)

Lieber Himmel! Was für eine Wortgewalt!
Und du erwartest ernstlich, dass ein Meinungsforum dagegen- oder mithalten kann?
Mach dein Ding.

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#10
 Von 
Chakameh
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 5x hilfreich)

Mit meiner Sprache soll niemand zu einem Wettbewerb herausgefordert werden und ich versuche lediglich, meine Gedanken so zu formulieren, daß sie auch verstanden werden. Das ist tatsächlich nicht immer so ganz einfach und ich erkenne, häufig gar nicht verstanden oder mißverstanden zu werden. So hoffe ich, doch etwas in Erfahrung zu bringen und gebe ich nicht auf.
Mein Ding werde ich machen, sowie ich festen Boden unter meinen Füßen gewonnen habe.

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#11
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3452 Beiträge, 1335x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
Mit meiner Sprache soll niemand zu einem Wettbewerb herausgefordert werden und ich versuche lediglich, meine Gedanken so zu formulieren, daß sie auch verstanden werden. Das ist tatsächlich nicht immer so ganz einfach und ich erkenne, häufig gar nicht verstanden oder mißverstanden zu werden.


Und genau das könnte das Problem sein, unter anderem...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129517 Beiträge, 41309x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
Was soll oder kann ich jetzt tun,

Das wirst Du selber entscheiden müssen.



Zitat (von Chakameh):
um die Schuldnerin hinsichtlich der entstandenen und weiter entstehenden Kosten zur Zahlung zu zwingen, nachdem mein Rechtsanwalt ein Totalausfall zu sein scheint ?

Das streitige Verfahren über einen neu zu beauftragenden Rechtsanwalt einleiten und durchführen lassen.



Zitat (von Chakameh):
In meinem weiteren Vorgehen will ich keine weiteren Ansprüche durch die bisherige Tätigkeit meines Anwalts entstehen lassen und von dem Streit ausschließen.

Was genau soll damit zum Ausdruck gebracht werden?



Zitat (von Chakameh):
Ich möchte auch seinen bisher entstandenen Kosten widersprechen, nachdem er den Streit mit der Schuldnerin nicht zu Ende führt. Ist das aber möglich ?

Selbstverständlich kann man den Kosten widersprechen.
Das wird dann zwar völlig wirkungslos sein, weil den Widerspruch jedwede valide Rechtsgrundlage fehlt. Aber wenn der Anwalt bei der Beitreibung der Kosten genauso viel Elan an den Tag legt wie bei dem Verfahren, könnte die Verjährung schneller sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2644 Beiträge, 624x hilfreich)

@HVS
auch wenn Du 10 Monate Ausfall hattest, ist Leichenschänden nicht angesagt.
Du wirst schon noch in "alte Form" auflaufen ;)

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