Wie hoch sind meine Chancen, mein Geld zurückzubekommen?

1. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
go689738-60
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie hoch sind meine Chancen, mein Geld zurückzubekommen?

Wie hoch sind meine Chancen, von diesen Slots Geld zurückzubekommen?
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Ich habe insgesamt etwa 3.000 Euro verloren. Gibt es eine legale Möglichkeit, es zurückzubekommen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127523 Beiträge, 40831x hilfreich)

Zitat (von go689738-60):
Wie hoch sind meine Chancen, von diesen Slots Geld zurückzubekommen?

Ungefähr so hoch die die Cancan eines Eiswürfels im Hochofen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127523 Beiträge, 40831x hilfreich)

Zitat (von go689738-60):
Wie hoch sind meine Chancen, von diesen Slots Geld zurückzubekommen?

Ungefähr so hoch die die Cancan eines Eiswürfels im Hochofen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8546 Beiträge, 1800x hilfreich)

Zitat (von go689738-60):
Wie hoch sind meine Chancen, von diesen Slots Geld zurückzubekommen?


0%

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von go689738-60):
Gibt es eine legale Möglichkeit, es zurückzubekommen?

Du hast dich strafbar gemacht.
Willst da wirklicht vor Gericht klagen. Und da sagen das du strafbares gemacht hast?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40284 Beiträge, 14327x hilfreich)

Susi, nenn doch mal den §, nach welchem der User sich strafbar gemacht hat. Danke.

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127523 Beiträge, 40831x hilfreich)

Zitat (von Susi_Ratlos):
Du hast dich strafbar gemacht.
Willst da wirklicht vor Gericht klagen. Und da sagen das du strafbares gemacht hast?

Ja, das wäre mehr als suboptimal sich da hin zu stellen und zu gestehen.

Aber es gab ja auch schon Drogenkäufer die bei der Polizei aufgeschlagen sind und den Dealer anzeigen wollten weil der Stoff von mieser Qualität war.


Aber hier müsste er eh in Estland klagen - wie es da mit der Legalität aussieht ist mir unbekannt.



Zitat (von wirdwerden):
Susi, nenn doch mal den §, nach welchem der User sich strafbar gemacht hat. Danke.

285 StGB


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40284 Beiträge, 14327x hilfreich)

Die Regelung ist mir bekannt. Nur "unerlaubt," dafür fehlt doch hier einiges an Sachvortrag.

wirdwerden

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127523 Beiträge, 40831x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nur "unerlaubt," dafür fehlt doch hier einiges an Sachvortrag.

Meine Formel ist da "Anbieter von Glücksspielen ohne Lizenz = unerlaubt".

Eventuell etwas zu einfach, aber Strafrecht ist auch nicht das Gefilde in dem ich mich hauptsächlich herumtreibe.

Zufällig jemand hier, der mal als Staatsanwalt tätig war?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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