Ich habe einen Keller vermietet und dem Mieter vertraglich geregelt erlaubt, für das Betreiben eines Aquariums, zum Schleifen von Werkzeugen und Aufladen von Akkus Strom zu verbrauchen, sofern er den Verbrauch mißt und bezahlt. Nun hat sich nach ca. 1 Jahr herausgestellt, daß sich der Verbrauch auf das Vierfache erhöht hat. Ich habe den Mieter darum aufgefordert, mir den von ihm verbrauchen Strom aufzugeben, den er gemessen haben sollte. Da nun ein großes Schweigen ausgebrochen ist und ich nichts von ihm sehe und höre. muß ich befürchten, daß er die Vereinbarung, seinen Verbrauchsstrom zu messen, nicht eingehalten hat und der Abrechnung entgehen will.
Da es sich möglicherweise um Diebstahl handelt, will ich einen Weg finden, ihn zweifelsfrei zu überführen. Wie macht man das aber, wenn man nicht in den Keller des Mieters hineingehen und darum den Verbrauch an seinen Geräten nicht feststellen kann ?
Inzwischen wurde dafür gesorgt, daß er z.Zt. selber nicht mehr in seinen Keller hineingehen und so auch nicht vortäuschen kann, überhaupt keine Geräte zu verwenden, die Strom verbrauchen.
Hat jemand einen guten Einfall, den er mir mitteilen kann ?
Wie kann ein möglicher Dieb überführt werden ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das klingt für mich mietrechtlich sehr bedenklich. Inwiefern wurde "dafür gesorgt"? Möglicherweise ist diese Maßnahme eine Verletzung der Vermieterpflichten. Das könnte (kostspielige) Konsequenzen haben.Zitat:Inzwischen wurde dafür gesorgt, daß er z.Zt. selber nicht mehr in seinen Keller hineingehen und so auch nicht vortäuschen kann, überhaupt keine Geräte zu verwenden
Meiner Meinung nach handelt es sich offensichtlich nicht um einen Diebstahl im rechtlichen Sinne. Auch eine andere Straftat würde ich nicht annehmen. Sie gewähren Ihm ja die Benutzung des Kellers inklusive der Stromanschlüsse. Er hält nur eine vertragliche Nutzungsbedingung nicht ein. Aber wenn Sie ein Abrechnungsmodell wählen, bei dem Ihre Vermögensinteressen derartig in die Hände eines wirtschaftlichen Gegenspielers gelegt werden, dann würde ich größtenteils sagen, dass Sie vielleicht ganz einach Pech gehabt haben.Zitat:Da es sich möglicherweise um Diebstahl handelt
Ich bin mir nicht sicher, ob Sie selbst dann, wenn Sie in dem Keller wären, den Verbrauch überprüfen könnten. Wie soll das gehen? Selbst wenn dort Messgeräte angebracht sind, dann zeigen die womöglich nur einen Gesamtstand an und nicht, seit wann dieser gemessen wird oder wo dieser gemessen wurde. Den aktuellen Verbrauch zu messen hilft vielleicht auch nicht viel weiter, weil der Verbrauch bzw. die Anzahl und/oder die Art der Geräte sich geändert haben könnte. Siehe nur das Schleifen der Werkzeuge: Das geschieht ja nicht durchgehend und es dürfte nicht zu beweisen sein, wie oft es nun passiert ist. Oder?Zitat:Wie macht man das aber, wenn man nicht in den Keller des Mieters hineingehen und darum den Verbrauch an seinen Geräten nicht feststellen kann ?
Hatten Sie die Vereinbarung über die Strommessung damals schriftlich festgehalten? Oder was war im Übrigen zu den Nebenkosten geregelt worden?
Meiner Meinung nach sollten Sie eine einvernehmliche Lösung anstreben und für die Zukunft ein sicheres Abrechnungsmodell wählen. Sie scheinen mir eher ein praktisches Problem zu haben, kein rechtliches.
Zitatund dem Mieter vertraglich geregelt erlaubt, für das Betreiben eines Aquariums, zum Schleifen von Werkzeugen und Aufladen von Akkus Strom zu verbrauchen, sofern er den Verbrauch mißt und bezahlt. :
Mit welchen Wortlaut genau?
ZitatNun hat sich nach ca. 1 Jahr herausgestellt, daß sich der Verbrauch auf das Vierfache erhöht hat. :
Tja, nun müsste man erst mal beweisen, das dies niemand anderes als der Mieter war.
Vermutlich hat der Zähler ja auch noch andere Entnahmestellen als den Keller des Mieters?
ZitatWie macht man das aber, wenn man nicht in den Keller des Mieters hineingehen und darum den Verbrauch an seinen Geräten nicht feststellen kann ? :
Das das überführen von Dieben in der Regel den Profis von Polizei, Staatanwaltschaft und Gerichten vorbehalten ist, sollte eigentlich zum Allgemeinwissen zählen.
Wie man es macht? Natürlich so wie die Profis, denn das sind die anerkannten Regeln. Also erst mal Indizien sammeln, diese auf Stichhaltigkeit prüfen und dann anschauen wie man auf der Grundlage zu Beweisen kommt. Und wenn man nicht weis wie das geht, macht man das wie die Profis, nämlich andere Profis beauftragen die entsprechendes Fachwissen haben.
Noch dazu muss man die Hürde überwinden das man ja nicht neutral ist, also im Falle des Falles muss man belegen können, das man nicht manipuliert hat.
Ein weiteres Hindernis ist, das man nicht die Möglichkeiten der Profis von Polizei, Staatanwaltschaft und Gerichten hat, also nur mit den sehr begrenzten Mitteln des "Jedermann" zurecht kommen muss.
ZitatInzwischen wurde dafür gesorgt, daß er z.Zt. selber nicht mehr in seinen Keller hineingehen ... kann :
Irgendwie entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, das man sich über vorgeblich rechtswidriges Verhalten echauffieret, dann aber selber rechtswidriges Verhalten an den Tag legt ...
ZitatDas könnte (kostspielige) Konsequenzen haben. :
Ja, solche strafbewehrte Unterlassungsaufforderungen / Unterlassungsklagen sind nicht billig, da sind schnell mal 2000 EUR weg, insbesondere wenn es vor Gericht geht.
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ZitatNun hat sich nach ca. 1 Jahr herausgestellt, daß sich der Verbrauch auf das Vierfache erhöht hat. :
Das ist leicht möglich wenn dort ein Aquarium betrieben wird.
ZitatDa nun ein großes Schweigen ausgebrochen ist und ich nichts von ihm sehe und höre. muß ich befürchten, daß er die Vereinbarung, seinen Verbrauchsstrom zu messen, nicht eingehalten hat und der Abrechnung entgehen will. :
Ich vertehe das Problem nicht. Wenn der Mieter die vertragliche Vereinbarung, den Stromverbrauch zu messen nicht eingehalten hat, dann wird der Verbrauch eben geschätzt.
ZitatDa es sich möglicherweise um Diebstahl handelt, :
Ich kann nicht einmal ansatzweise erkennen, dass es sich um Diebstahl handeln könnte. Wenn überhaupt, dann würde es sich übrigens um die Entziehung elektrischer Energei (§ 248c StGB) handeln, aber auch da ist nicht erkennbar, dass der erfüllt sein könnte.
Zitatwill ich einen Weg finden, ihn zweifelsfrei zu überführen. :
Wobei überführen?
ZitatInzwischen wurde dafür gesorgt, daß er z.Zt. selber nicht mehr in seinen Keller hineingehen :
Das kann teuer für Dich werden.
Zitatund so auch nicht vortäuschen kann, überhaupt keine Geräte zu verwenden, die Strom verbrauchen. :
Wie will man denn so etwas vortäuschen?
ZitatHat jemand einen guten Einfall, den er mir mitteilen kann ? :
Ich verstehe Dein Problem ehrlich gesagt nicht. Wenn der Mieter den Strom nicht gemessen hat, dann hat er ein Problem, aber nicht Du.
Du kannst es Dir in so einem Fall doch einfach machen. Der geschätzte Stromverbrauch ist die Differenz zum durchschnittlichen Stromverbrauch der Vorjahre und das hat er zu bezahlen. Dass der Stromverbrauch auf diesem Wege geschätzt werden muss, hat er selbst zu verantworten, da er sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen gehalten hat.
Kann der Mieter diesen messen? Hat er in seinem Keller einen Extra-Zähler? Nur der Strom-Verbrauch im Mieterkeller hat sich vervierfacht?Zitatsofern er den Verbrauch mißt und bezahlt. :
Du meinst er sei evtl. Stromdieb? Eher nicht. Dein Mieter hat diesen nicht entwendet... Im Zweifel hast du die Kaution.ZitatDa es sich möglicherweise um Diebstahl handelt, :
Das Prüfen der Geräteleistung nützt gar nichts.
Das könnte uU evtl. vllt. sogar eine Straftat sein. Besser mal die Mietsache wieder zur Verfügung stellen.ZitatInzwischen wurde dafür gesorgt, daß er z.Zt. selber nicht mehr in seinen Keller hineingehen :
Wie und wann denn hast du ihn aufgefordert und bis wann soll er zahlen? Der Mieter täuscht gem. deiner Schilderung nichts vor. Er schweigt nur.
Wenn ich geschrieben hatte, der Mieter könne z.Zt. nicht mehr in seinen Keller hineingehen, so muß das richtig heißen, daß er z.Zt. nicht unbemerkt in seinen Keller hineingehen kann. Insofern sollte es wenigsten möglich sein, am Stromverbrauch zu erkennen, ob sich der Verbrauch nach seinen Besuchen ändert, falls er seinen Gebrauch stromverbrauchender Geräte einstellt oder vermindert.
Daß damit noch nicht erwiesen ist, wer für den übermäßig hohen Mehrverbrauch verantwortlich ist, ist mir durchaus klar. Es war meine Hoffnung, vielleicht eine praktische Empfehlung zu erhalten, auf welche Weise sich die vermutete Verbrauchsquelle sicher nachweisen ließe und der Mieter seinen übermäßigen Verbrauch nicht bestreiten könnte.
Nach der Aufforderung an den Mieter zur Aufgabe seines Stromverbrauchs, keine Antwort zu bekommen und überhaupt nichts von ihm zu hören, spricht allerdings Bände. Dadurch, daß man sein Schweigen anders verstehen will und er die Auskünfte, zu denen er vertraglich verpflichtet ist, nicht gibt und die Aufklärung verweigert, kommt man nicht weiter und unterdrückt man nur seinen naheliegenden Verdacht. Selbstverständlich ist es nur ein Verdacht, der aber aufgeklärt werden muß. Niemand soll ungerechtfertigt beschuldigt werden.
Nein, auch im Keller selber wird sich nicht sicher feststellen lassen, welche Strommenge verbraucht wurde, wenn sie nicht mit einem Stromzähler erfaßt wird. Ich hatte selber den hohen Stromverbrauch in dem bewußten Keller gänzlich ausgeschlossen, bis ich von einem Elektriker mit einschlägiger Erfahrung, der die Gegebenheiten gar nicht kannte, auf die ständig stromverbrauchenden Geräte hingewiesen wurde. Ich hoffe nun, mit seiner Unterstützung den Verbrauch errechnen zu können, sofern ich in den Keller darf und die Verbrauchswerte an den Geräten ablesen kann. Wenn z.B. eine Glühbirne 10 Watt in der Stunde verbraucht, so ist der Tagesverbrauch in 24 Stunden 240 Watt. Es kann doch nicht richtig sein, daß jemand, der seinen Strom unerlaubterweise ungemessen verbraucht hat, obwohl laut Mietvertrag die Vereinbarung besteht „….für Ihre beruflich verwendeten Werkzeuge und ein Aquarium zu nutzen. In dem Keller wollen Sie auch Ihre Werkzeuge schleifen und Akkus aufladen. Den dafür von Ihnen verbrauchten Strom werden Sie messen und als einen Anteil am Hausstrom bezahlen" , sich hinstellen kann und die Berechnungswerte als zu ungenau zurückweisen darf.
Harrys Empfehlungen, sich an Profis zu wenden, helfen überhaupt nicht weiter. Er kriegt es offensichtlich auch nicht in seine Birne, daß es einen Unterschied gibt, ob man sich um eines eigenen Vorteils willen unredlich verhält oder jemand möglicherweise auch mal mit nicht ganz legalen Mitteln versucht, sich der Unredlichkeit des anderen zu erwehren. Ich würde tatsächlich keine Bedenken haben, meinem Mieter das Betreten seines Kellers solange unerlaubt unmöglich zu machen, bis er die Aufklärung seines verheimlichten Stromverbauchs zuläßt.
Soll Harry doch sagen, wo der Profialleskönner zu finden ist, an den ich mich wenden kann. Sein Allgemeinwissen Polizei hat mir nur die Empfehlung an einen Rechtsanwalt gebracht. Was kann dieser oder ein Gericht, die Staatsanwaltschaft bei dieser Sachlage schon tun ? Nach seinen Empfehlungen, sich an die Profis wie Polizei usw. zu wenden, kommt er zu der Erkenntnis, die Möglichkeiten der Profis wie die Polizei ja nicht zu haben und mit den begrenzten Mittel von „Jedermann" zurechtkommen zu müssen. Ihm sei für die Warnung vor der Gefahr gedankt, schnell mit € 2000 bestraft werden zu können, wenn ich dem Mieter den Weg in seinen Keller versperre.
ZitatDa es sich möglicherweise um Diebstahl handelt, will ich einen Weg finden, ihn zweifelsfrei zu überführen. Wie macht man das aber, wenn man nicht in den Keller des Mieters hineingehen und darum den Verbrauch an seinen Geräten nicht feststellen kann ? :
Wo befindet sich der Anschluss? Hat er einen eigenen Zähler?
Wenn man dem Mieter erlaubt hat, einen Anschluss des Vermieters mit zu benutzen, hat man praktisch keine Chancen, hinterher noch nachzuweisen, wieviel Strom der Mieter verbraucht hat? Und wie soll der Mieter seinen Stromverbrauch überhaupt messen, wenn er keinen eigenen Stromzähler hat?
Zitat:Inzwischen wurde dafür gesorgt, daß er z.Zt. selber nicht mehr in seinen Keller hineingehen
Also man sperrt den Mieter aus der Mietsache aus? Na dann viel Spaß mit den Schadensersatzforderungen des Mieters...
Zitat:und so auch nicht vortäuschen kann, überhaupt keine Geräte zu verwenden, die Strom verbrauchen.
Wenn er nicht in den Keller kann, kann er dort auch keinen Strom verbrauchen, außer durch Dauerverbraucher, die im Keller stehen.
Zitat:Hat jemand einen guten Einfall, den er mir mitteilen kann ?
Dem Mieter einen eigenen Stromzähler geben und ihn seinen Strom selbst bezahlen lassen?
ZitatDu kannst es Dir in so einem Fall doch einfach machen. Der geschätzte Stromverbrauch ist die Differenz zum durchschnittlichen Stromverbrauch der Vorjahre und das hat er zu bezahlen. :
Das wird kein Gericht so anerkennen, denn es kann genauso gut sein, daß der Vermieter den Stromverbrauch hochgetrieben hat, oder jemand anderer mit Zugang zu dem Stromanschluss.
ZitatWenn ich geschrieben hatte, der Mieter könne z.Zt. nicht mehr in seinen Keller hineingehen, so muß das richtig heißen, daß er z.Zt. nicht unbemerkt in seinen Keller hineingehen kann. :
Hoffentlich nicht mit einer heimlichen Videoüberwachung...
Denn wäre schlicht illegal, die Aufnahmen unterlägen einem Beweisverwertungsverbot vor Gericht, und vom Landesdatenschutzbeauftragten gibt es ein hübsches Bußgeld. Und vom Mieter, wenn der Vermieter Pech hat, eine einstweilige Verfügung, die den Vermieter zum sofortigen Abbau der Überwachungsanlage verpflichtet. (Die Kosten für die Verfügung zahlt der Vermieter...)
Zitat:Daß damit noch nicht erwiesen ist, wer für den übermäßig hohen Mehrverbrauch verantwortlich ist, ist mir durchaus klar.
Und daran wird wahrscheinlich alles weitere scheitern.
Zitat:Es war meine Hoffnung, vielleicht eine praktische Empfehlung zu erhalten, auf welche Weise sich die vermutete Verbrauchsquelle sicher nachweisen ließe und der Mieter seinen übermäßigen Verbrauch nicht bestreiten könnte.
Die gibt es m.E. nicht. Es sei denn, es wäre einfach so, daß der Keller die einzigen Anschlüsse hat, die einem bestimmten Stromzähler zugeordnet sind, und es läuft einfach nur der Anschluss auf den Namen des Vermieters.
Dann könnte man natürlich problemlos glaubhaft machen: "Nur der Mieter kann den Strom verbraucht haben, also muss er ihn auch bezahlen!"
Aber sonst...
Zitat:„….für Ihre beruflich verwendeten Werkzeuge und ein Aquarium zu nutzen. In dem Keller wollen Sie auch Ihre Werkzeuge schleifen und Akkus aufladen. Den dafür von Ihnen verbrauchten Strom werden Sie messen und als einen Anteil am Hausstrom bezahlen"
Das ist eine extrem blöde Vereinbarung. Der Mieter ist aber auch ein bißchen dusselig, denn wenn er schlau wäre, würde er dem Vermieter eine Abrechnung geben, die sehr niedrig ist. Und dazu erklären: "Das habe ich verbraucht!"
Und der Vermieter hätte keine Möglichkeit, einen höheren Verbrauch glaubhaft zu machen.
Zitat:Wenn z.B. eine Glühbirne 10 Watt in der Stunde verbraucht, so ist der Tagesverbrauch in 24 Stunden 240 Watt.
Nein, der Stromverbrauch ist nicht 240 Watt, sondern 240 Wattstunden. Wäre der Verbrauch der Lampe 240 Watt, und sie wäre 24 Stunden in Betrieb, dann wären es 5760 Wattstunden, oder auch 5,76 Kilowattstunden.
Aber solange kein Stromzähler den Verbrauch in dem Keller misst, kann niemand nachweisen, daß die Lampe 24 Stunden lang gebrannt hat. Und solange noch irgendwo anders Strom verbraucht worden sein kann, der auch von dem Zähler erfasst wird, kann man nicht einfach den Mehrverbrauch dem Mieter zuschlagen.
Zitat:Harrys Empfehlungen, sich an Profis zu wenden, helfen überhaupt nicht weiter. Er kriegt es offensichtlich auch nicht in seine Birne, daß es einen Unterschied gibt, ob man sich um eines eigenen Vorteils willen unredlich verhält oder jemand möglicherweise auch mal mit nicht ganz legalen Mitteln versucht, sich der Unredlichkeit des anderen zu erwehren.
Harry hat hier aber ausnahmsweise mal völlig recht... ;-)
Es macht überhaupt keinen Unterschied, warum man sich rechtswidrig verhält. Der einzige Unterschied hier ist, daß man dem Mieter vermutlich kein rechtswidriges Handeln wird nachweisen können*, während der Mieter das rechtswidrige Verhalten des Vermieters sehr einfach nachweisen kann...
*) Der Vermieter hat hier einen zivilrechtlichen Anspruch, daß der Mieter ihn über den verbrauchten Strom informiert, damit er den abrechnen kann. Kommt der Mieter dem nicht nach, muss man ihm eine Frist dafür setzen und das dann ggf. gerichtlch einklagen, wenn nicht innerhalb der Frist noch die Abrechnung kommt. Ich ahne aber, daß noch rechtzeitig vorher eine Abrechnung mit einem sehr bescheidenen Stromverbrauch eintreffen wird.
Zitat:Ich würde tatsächlich keine Bedenken haben, meinem Mieter das Betreten seines Kellers solange unerlaubt unmöglich zu machen, bis er die Aufklärung seines verheimlichten Stromverbauchs zuläßt.
Das mag sein - aber das Gericht, das der Mieter dann anruft, hat da ganz entschiedene Bedenken. Und der Mieter holt auf Ihre Kosten einen Schlüsseldienst, um sich wieder den ihm zustehenden Zugang zur Mietsache zur verschaffen. Sollten Sie dann das neue Schloss der Kellertür wieder austauschen, erwartet sie ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung. (§303 StGB)
Zu hh: Wenn der verbrauchte Strom gemessen worden wäre, könnte er genau abgerechnet werden. Schätzungen hingegen sind nicht genau und können angefochten werden, insbesondere dann, wenn eine Hausgemeinschaft aus mehreren Parteien mitzureden hat und sich die Beteiligten dann nicht einig sind.
Möglicherweise ist es, wie von Zuckerberg bereits vermutet worden ist, im rechtlichen Sinn kein Diebstahl, obwohl anzunehmen ist, daß der Verbrauch von Strom mit der Absicht nicht gemessen wurde, um ihn nicht abrechnen zu können. Wenn diese Absicht des stromverbrauchenden Mieters bestanden hat, möchte ich ihn zweifelsfrei überführen.
Der Versuchung, den Mieter nicht in seinen Keller hineingehen zu lassen, habe ich widerstanden und habe mir geholfen, ihn z.Zt. nicht unbemerkt in seinen Keller gelangen zu lassen.
Die Vortäuschung bestünde darin, daß der Mieter unbemerkt in seinen Keller geht, dort alles beseitigt, was Strom verbraucht und später seinen Keller ohne alle stromverbrauchenden Geräte vorführt mit der Behauptung, nie Strom verbraucht zu haben.
Wenn die Menge des vom Mieter verbrauchten Stroms in Zweifel gezogen werden kann, ist auch seine Abrechnung zweifelhaft und verwerflich, so daß er es ablehnen kann, den von ihm verbrauchten Strom überhaupt zu bezahlen. Eine unmöglich zu ertragende Situation, in der man sich auch gar nicht mehr wehren könnte.
Die Differenz zwischen dem früheren und dem jetzt verbrauchten Strom als den Anteil des von dem Mieter verwendeten Stroms anzusehen und mit ihm abzurechnen, wäre für mich kein Problem. Es ist aber davon auszugehen, daß sein gegenwärtiges Verhalten darauf ausgerichtet ist, den Strom gar nicht bezahlen zu wollen und seinen Stromverbrauch zu bestreiten.
Zu Anami: Der gesamte Allgemeinstrom, in dem der Anteil des Kellermieters enthalten ist, hat sich vervierfacht und er sollte seinen Anteil gemessen haben, damit er an ihn genau abgerechnet werden kann. Weil sein gegenwärtiges Verhalten darauf hindeutet, seinen Verbrauch zu bestreiten in der Absicht, ihn nicht zu bezahlen, sieht das sehr nach Diebstahl aus. Eine Kaution wurde von dem Mieter nicht verlangt. Ein nicht gemessener Verbrauch kann errechnet werden, indem der Verbrauch an den Geräten festgestellt und mit der Zeit, in der sie im Dauereinsatz waren, multipliziert wird.
Seine erste Aufforderung zur Nennung seines Stromverbrauch hat er am 5.Oktober erhalten und auf weitere Aufforderungen danach nicht reagiert.
Der Mieter kann wie immer ungehindert in seinen Keller hineingehen, das allerdings nicht unbemerkt
Du hast die Möglichkeit, VOR dem Absenden die Vorschau zu lesen, um Fehler zu korrigieren oder fehlende Absätze einzufügen oder die Verständlichkeit zu prüfen. Bitte beschäftige dich zunächst mal damit, wenn du möchtest, dass User sich dein Geschreibsel antun. Der Mieter bestreitet gar nichts, der schweigt. Oder weist Forderungen als unverschämt zurück. Ausweg: Du lässt einen Zwischenzähler in seiner Mietsache Keller einbauen. Dann hat man SEINEN Stromverbrauch auf SEINEM Zähler in SEINEM Mietkeller. Wattgenau. Es spricht eher Bände, wenn man deswegen solche Bretter bohrt. Darf man fragen, um welche Summe es geht, die du forderst? Der Elektriker wird dir gesagt haben, dass das Ablesen der Verbrauchswerte/Leistung nichts bringt. Keiner weiß, wie viele Std pro Jahr Strom verbraucht wurde. Ein ständig angeschlossenes Aquarium verbraucht ständig Strom. Das steht fest. Der Mieter kann sich durchaus hinstellen und deine ungenaue Forderung zurückweisen. Er kann derzeit nicht messen/zählen. Das solltest du in deine Birne kriegen. Der Mieter kann das nicht mehr klären. Wie soll der denn rückwärts für 1 Jahr die Stunden mit Stromverbrauch ermitteln? Der hält deine Forderung für ******** und für nicht nachvollziehbar. Du könntest ihm als gütliche Einigung zukünftig eine Summe X als pauschale Kostenbeteiligung für derartige Verbräuche abverlangen. Aber durchaus möglich, dass andere Mieter nun auch Strom verbrauchen, der über diesen vorhandenen Zähler läuft. Die Differenz zu ermitteln, ist nicht des Mieters Sache. Noch ist er kein Dieb.
ZitatEs war meine Hoffnung, vielleicht eine praktische Empfehlung zu erhalten, auf welche Weise sich die vermutete Verbrauchsquelle sicher nachweisen ließe und der Mieter seinen übermäßigen Verbrauch nicht bestreiten könnte. :
Gab es:
ZitatUnd wenn man nicht weis wie das geht, macht man das wie die Profis, nämlich andere Profis beauftragen die entsprechendes Fachwissen haben. :
ZitatHarrys Empfehlungen, sich an Profis zu wenden, helfen überhaupt nicht weiter. :
Und dennoch hat man es offenbar gemacht:
Zitatbis ich von einem Elektriker mit einschlägiger Erfahrung, :
ZitatInsofern sollte es wenigsten möglich sein, am Stromverbrauch zu erkennen, ob sich der Verbrauch nach seinen Besuchen ändert, falls er seinen Gebrauch stromverbrauchender Geräte einstellt oder vermindert. :
Nein, das ist schlicht nicht möglich. Das sollte einem aber der Elektriker schon erklärt haben?
ZitatSein Allgemeinwissen Polizei hat mir nur die Empfehlung an einen Rechtsanwalt gebracht. :
Damit wäre man könnte die Erkenntnis gewinnen, dass man schon mal einen Schritt weiter ist, denn man weis jetzt, dass man das ganze Brimborium mit "Diebstahl" und "Strafrecht" vergessen kann.
Und man könnte sich auf das zivil- / mietrechtliche konzentrieren.
ZitatDadurch, daß man sein Schweigen anders verstehen will und er die Auskünfte, zu denen er vertraglich verpflichtet ist, nicht gibt und die Aufklärung verweigert, kommt man nicht weiter und unterdrückt man nur seinen naheliegenden Verdacht. :
Aha,
Auf gut Deutsch, Du willst nur Deine Meinung / Interpretation gelten lassen und nicht die juristische Realität?
Prima, dann halt so rum, ist ja nicht so, das wir nicht auch solche Wünsche erfüllen können ...
Wenn der Mieter die Auskunft verweigert, verfasse man eine Klage gegen den Mieter auf Erteilung eben dieser Auskunft, begebe sich zum Gericht, reiche diese Klage dort ein, zahle die Kosten des Verfahrens und erwarte das Ergebnis.
Falls man sich das verfassen einer Klage nicht zutraut, geht das auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/ oder hier https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
Spoileralarm: Wenn der Mieter einigermaßen fit ist, wird man krachend gegen die Wand fahren und viel Geld verlieren ...
ZitatIch hoffe nun, mit seiner Unterstützung den Verbrauch errechnen zu können, sofern ich in den Keller darf und die Verbrauchswerte an den Geräten ablesen kann. :
Da einem das Wissen, wie lange welcher Stromverbraucher in Betrieb war fehlt, wird sich diese Hoffnung nicht erfüllen.
ZitatWenn z.B. eine Glühbirne 10 Watt in der Stunde verbraucht, so ist der Tagesverbrauch in 24 Stunden 240 Watt. :
Diese Rechnung enthält gleich 2 Fehler, der erste Fehler ist, das die Birne wohl kaum 24h/Tag brennt.
Den anderen Fehler wird der Elektriker mit einschlägiger Erfahrung korrigieren,
ZitatDie Differenz zwischen dem früheren und dem jetzt verbrauchten Strom als den Anteil des von dem Mieter verwendeten Stroms anzusehen und mit ihm abzurechnen, wäre für mich kein Problem. :
Das bezweifelt keiner. Nur hat der Mieter damit wohl ein Problem, Und da es Gesetz und Rechtsprechung widerspricht, wird auch das Gericht damit ein Problem haben, wenn der Mieter sich entsprechend wehrt.
ZitatWenn man dem Mieter erlaubt hat, einen Anschluss des Vermieters mit zu benutzen, hat man praktisch keine Chancen, hinterher noch nachzuweisen, wieviel Strom der Mieter verbraucht hat? :
Vollkommen richtig, nur wehrt sich Chakameh derzeit noch gegen diese banale Erkenntnis.
Oder die Erkenntnis ist schon da und man versucht nun verzweifelt das Ergebnis mit der Brechstange zu ändern...
ZitatUnd wie soll der Mieter seinen Stromverbrauch überhaupt messen, wenn er keinen eigenen Stromzähler hat? :
Dafür gibt es extra Zwischenzähler, die kann und darf sogar ein Laie anschließen.
Ich erfasse den Kellerstrom (Wama, Trockner, Abstellkeller) meiner Mieter mit einem geeichten Zwischenzähler. Kostet pro Partei keine 50€ plus Installation. Absolut rechtssicher, die Techem liest den mit ab und fertig.
Wie man sich heutzutage als Vermieter noch so eine Schei..e wie hier geschildert erlauben kann ist mir schleierhaft. Alleine schon das Umlegen der Kellerabteile auf den Hausstrom dürfte rechtswidrig sein.
Ich an Ihrer Stelle würde den Strom sang und klanglos bezahlen und bloß die Füße still halten. Ansonsten bekommen Sie vor Gericht einen Einlauf der sich gewaschen hat.
Es bestehen offenkundig erhebliche Defizite wie man rechtssicher vermietet.
Dann versuchen SIe es doch einfach Mal und danach sind alle schlauer. Beziffern Sie den Betrag genau und achten Sie darauf, dass ihm die Zahlungsaufforderung nachweisbar zugegangen ist.Zitat:Die Differenz zwischen dem früheren und dem jetzt verbrauchten Strom als den Anteil des von dem Mieter verwendeten Stroms anzusehen und mit ihm abzurechnen, wäre für mich kein Problem.
Und was bedeutet das nun wieder?Zitat:Der Versuchung, den Mieter nicht in seinen Keller hineingehen zu lassen, habe ich widerstanden und habe mir geholfen, ihn z.Zt. nicht unbemerkt in seinen Keller gelangen zu lassen.
Interessante Ansicht. Sind Sie auch bereits, mehrere Tausend Euro Prozesskosten und Schadenersatz zu zahlen?Zitat:Harrys Empfehlungen, sich an Profis zu wenden, helfen überhaupt nicht weiter. Er kriegt es offensichtlich auch nicht in seine Birne, daß es einen Unterschied gibt, ob man sich um eines eigenen Vorteils willen unredlich verhält oder jemand möglicherweise auch mal mit nicht ganz legalen Mitteln versucht, sich der Unredlichkeit des anderen zu erwehren. Ich würde tatsächlich keine Bedenken haben, meinem Mieter das Betreten seines Kellers solange unerlaubt unmöglich zu machen, bis er die Aufklärung seines verheimlichten Stromverbauchs zuläßt.
Staatsanwaltschaft = nichtsZitat:Soll Harry doch sagen, wo der Profialleskönner zu finden ist, an den ich mich wenden kann. Sein Allgemeinwissen Polizei hat mir nur die Empfehlung an einen Rechtsanwalt gebracht. Was kann dieser oder ein Gericht, die Staatsanwaltschaft bei dieser Sachlage schon tun ?
Gericht = Verurteilung zur Zahlung
Rechtsanwalt = erklärt das alles und kümmert sich drum
Zumindest vermeidet der Rechtsanwalt, dass Sie da in großen Ärger reinrennen.
Und wobei hilft es dann, wenn Sie diese Absicht nachweisen könnten? Was ist Ihr Ziel?Zitat:Möglicherweise ist es, wie von Zuckerberg bereits vermutet worden ist, im rechtlichen Sinn kein Diebstahl, obwohl anzunehmen ist, daß der Verbrauch von Strom mit der Absicht nicht gemessen wurde, um ihn nicht abrechnen zu können. Wenn diese Absicht des stromverbrauchenden Mieters bestanden hat, möchte ich ihn zweifelsfrei überführen.
Die Absicht dürfte darin bestanden haben, ein Aquarium zu betreiben. Das Nichtmessen ist demgegenüber nur das Unterlassen einer vertraglichen Pflicht (wenn diese überhaupt wirksam vereinbart wurde). Für ein Unterlassen benötigt man nicht unbedingt eine Absicht. Man macht es einfach (nicht).
Zu eh1960: Sie sind auf den fahrenden Zug aufgesprungen und die vorangefahrene Strecke nicht mitgefahren. Ohne die Bedingungen der Kellervermietung zu kennen, erlauben Sie sich Kritik zu üben und Ratschläge zu geben. Sonst würden Sie solche Fragen wie nach dem Anschluß und Zähler nicht stellen. Auch Ihre ironisch gemeinten Wünsche, mich auf Schadensersatzforderungen freuen zu sollen, würden Sie nicht aussprechen. So geht es in den Ausführungen, ohne daß sie Sinn machen, weiter. Wenn die Vereinbarung, den verbrauchten Strom mit einem Meßgerät zu erfassen, so blöd ist, machen Sie doch bitte einen besseren Vorschlag, der Sinn macht. In meinem Denken darf ein Mieter durchaus dusselig sein und Fehler machen. Er sollte jedoch ehrlich sein.
Für die Kontrolle, ob der Mieter seinen Keller aufsucht, fällt Ihnen nichts anderes als eine Videokamera ein. Es ist wohl auch fraglich, daß Sie verstehen, daß wir uns hier darum bemühen herauszufinden, wie der durch den Mieter verursachte übermäßige Mehrverbrauch an Strom festgestellt und nachgewiesen werden kann. Was an meiner Rechnung, daß 10 x 24 Watt 240 Watt sind, falsch sein soll, ist mir unbegreiflich.
Daß der Mieter noch einen zivilrechtlichen Anspruch hat, über den von ihm verbrauchten Strom vom Vermieter informiert zu werden, halte ich für zweifelhaft, nachdem vertraglich vereinbart war, daß er ihn selber mit einem Zähler mißt. Weil ich weiß, daß ich dem Mieter nicht den Zugang zu seinem Keller versperren darf, habe ich darauf verzichtet und kontrolliere nur, ohne daß er es bemerkt ohne Videokamera, ob und wann er ihn aufsucht.
Nö. Es wird einfach kein Diebstahl. Du hättest evtl. eine offene Forderung in €, die du als bevollmächtigter Verwalter an diesen Mieter stellen und auch zivilrechtlich durchzusetzen versuchen könntest. Der Gang und die Kosten und ein evtl. Ergebnis wurde dir hier schon vorgezeichnet. Ach, schon seit knapp 4 Wochen liegt dem Mieter deine Aufforderung vor? Und seitdem forderst du ihn x-mal auf? Immer besonders *schön* ist es für User, die relevanten Sachverhalte in Krümeln und weiterhin absatzlos präsentiert zu bekommen. Das macht Laune!Zitat... sieht das sehr nach Diebstahl aus. :
Ich beantrage die Schließung des Threads.
Es ist alles geschrieben.
Danke.
Zu Anami: Welchen Unterschied macht es denn für die Behandlung meines Problems, wenn der Mieter schon vor 4 Wochen zur Aufgabe seines Stromverbrauchs aufgefordert worden war und nicht erst vor einigen Tagen ? Da dieser Umstand für Anami von besonderer Relevanz ist, ist er ja vielleicht zum Abschluß des Themas noch bereit, das zu erklären.
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