Hallo,
ich habe vor knapp 2 Jahren, auf einer Messe gejobt. Die Promotion-Agentur hat mir allerdings bis heute meinen Lohn nicht gezahlt. Auch nach merhmaligem Nachfragen nicht.
Das Problem ist, dass es leider keinen schriftlichen Vertrag oder dergleichen gibt, der besagt, dass ich tatsächlich dort gejobt habe.
Was kann ich also tun, um der Agentur ein wenig Druck zu machen? Am besten wäre wohl ein Drohbrief von einem Anwalt? Allerdings wird es das nicht Wert sein, da es sich bei meinem nicht gezahlten Lohn nur um ca. 300€ handelt und ein Anwalt ja auch nicht unerhebliche Kosten mitsich bringt. Also dachte ich, dass ich einen derartigen Brief vielleicht selbst verfassen könnte. Allerdings habe ich keine Ahnung was man dort so hineinschreiben müsste. Hätte jemand einen Rat?
300€ sind nicht die Welt, aber ich bin Studentin und kann a) das Geld sehr gut gebrauchen und b) möchte ich die Sache auch nicht einfach auf mir Sitzen lassen.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Grüße, Julia
Wie komme ich an mein Geld von der Agentur?
16. September 2010
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Frage vom 16. September 2010 | 19:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie komme ich an mein Geld von der Agentur?
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#1
Antwort vom 16. September 2010 | 19:39
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
quote:
und ein Anwalt ja auch nicht unerhebliche Kosten mitsich bringt
Die müßte ja die Gegenseite tragen, wenn du im Recht und sie in Verzug ist.
Die Frage ist wohl eher, was könntest du im Streitfall beweisen?
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#2
Antwort vom 16. September 2010 | 19:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
hm... also als "Beweismittel" könnte ich wohl noch Leute auftreiben, die sich daran erinnern, dass ich dort mit ihnen, oder für sie gejobt habe. Außerdem gibt es noch alte Emails zwischen mir und der Agentur, aus denen hervorgeht, dass ich zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurde. Vor ein paar Wochen schrieben mir die Agentur zudem in einer Email, dass sie es überprüfen wird, ob ich das Geld bereits bekommen habe oder nicht und sie es mir schnellst möglichst überweisen würde, falls ich es tatsächlich nicht bekommen haben sollte.
Reichen Dinge in dieser Art als Beweise aus?
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#3
Antwort vom 17. September 2010 | 09:40
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
quote:
Reichen Dinge in dieser Art als Beweise aus?
Grundsätzlich ja. Vor allem "schrieben mir die Agentur zudem in einer Email, dass sie es überprüfen wird, ob ich das Geld bereits bekommen habe oder nicht und sie es mir schnellst möglichst überweisen würde " durchaus. Es bleibt das Restrisiko, daß ein Richter sagen wird "Emails kann man leicht fälschen".
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