Wie lange behält ein Anwalt die Akten?

14. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
123Wns
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Wie lange behält ein Anwalt die Akten?

Wie lange behält ein Anwalt die Akten?

Wie verhält es sich mit dem Recht rund um diese Akten, darf er (Anwaltskanzlei) sie weiter geben - nein oder?

Welche Verfügbarkeiten hat der Klient auf diese Akten, darf er sie einsehen Jahre nach dem Prozess? Kann er veranlassen, dass die Akten vernichtet werden müssen, oder an den Klienten übergeben werden müssen?

Danke

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre, normalerweise ist die Akte allerdings nach Beendigung des Verfahrens schon "abgespeckt," weil Originale und Titel an den Mandanten übersandt werden. Erhebliche Unterlagen für das Finanzamt müssen allerdings 10 Jahre archiviert werden, zumindest die Kostenblätter.

Die anwaltliche Originalakte ist nicht unbedingt einsehbar, es ist die Akte des Anwalts, nicht des Mandanten. Und der Anwalt kann die Herausgabe von Unterlagen auch solange verweigern, bis seine Rechnung voll bezahlt ist, auch wenn dem (Ex-) Mandanten dadurch ein Schaden entsteht. Der Anwalt wird "sein" Material Behörden dann zur Verfügung stellen, wenn dieses nicht mit der Verschwiegenheitsverpflichtung kollidiert und es sachgerecht ist. Oder aber, wenn ein Beschlagnahmebeschluß vorliegt (sehr unwahrscheinlich, aber trotzdem möglich).

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
123Wns
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre, normalerweise ist die Akte allerdings nach Beendigung des Verfahrens schon "abgespeckt," weil Originale und Titel an den Mandanten übersandt werden. Erhebliche Unterlagen für das Finanzamt müssen allerdings 10 Jahre archiviert werden, zumindest die Kostenblätter.

Die anwaltliche Originalakte ist nicht unbedingt einsehbar, es ist die Akte des Anwalts, nicht des Mandanten. Und der Anwalt kann die Herausgabe von Unterlagen auch solange verweigern, bis seine Rechnung voll bezahlt ist, auch wenn dem (Ex-) Mandanten dadurch ein Schaden entsteht. Der Anwalt wird "sein" Material Behörden dann zur Verfügung stellen, wenn dieses nicht mit der Verschwiegenheitsverpflichtung kollidiert und es sachgerecht ist. Oder aber, wenn ein Beschlagnahmebeschluß vorliegt (sehr unwahrscheinlich, aber trotzdem möglich).

wirdwerden


Ok. Das heißt Akten bzgl. eines Verfahrens von 2011/2012, welches nicht mit dem Finanzamt in Zusammenhang stand, und bei dem es auch nicht um Kapitalverbrechen sondern nur um Ladendiebstahl und Beamtenbeleidigung und derlei Sachen ging - diese Akten hat der Anwalt gar nicht mehr bei sich im Schrank oder digital vorliegen?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Muss er nicht. Aber selbst wenn er sie noch hat, muss er seinem Ex-Mandanten keine Akteneinsicht gewähren. Es ist seine Akte, nicht die des Mandanten.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RefNordD
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von 123Wns):
Ok. Das heißt Akten bzgl. eines Verfahrens von 2011/2012, welches nicht mit dem Finanzamt in Zusammenhang stand, und bei dem es auch nicht um Kapitalverbrechen sondern nur um Ladendiebstahl und Beamtenbeleidigung und derlei Sachen ging - diese Akten hat der Anwalt gar nicht mehr bei sich im Schrank oder digital vorliegen?


Hierbei handelt es sich um einen tatsächlichen und nicht um einen rechtlichen Umstand: Das kommt darauf an, wie oft Ihr Anwalt die Akten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist entsorgt.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.716 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen