Wie muss man sich verhalten / Ab wann muss man sich verteidigen?

27. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dragonate
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Wie muss man sich verhalten / Ab wann muss man sich verteidigen?

Ich habe mal eine Recht allgemeine Frage:

Person A setzt mit einem Anwalt mittels Schreiben Person B unter Druck. Person B weiß das die Vorwürfe gegen Ihn als Person haltlos sind und nicht der Wahrheit entsprechen. (Wir nehmen für diesen Fall auch an das dies stimmt - der Vorwurf absurd ist und jeglicher Rechtsprechung widerspricht)

Trotzdem macht Person B sich natürlich aufgrund der Briefe Gedanken und ist eingeschüchtert. Wie muss man damit umgehen und wann muss man sich verteidigen wenn man von Anwälten Post bekommt.

Kann man Briefe ignorieren? Muss man antworten und bereits in verteidigenden Worten die Wahrheit schildern? Was passiert wenn der Anwalt immer wieder droht - kann durch ein nicht reagieren trotz keiner vorhandenen Schuld eine Konsequenz entstehen und wie sehe die aus? Wir nehmen wie gesagt an das Person B auch vor einem potenziellen Gericht zu 100 % unschuldig ist und freigesprochen würde.

Ich hoffe Ihr versteht was ich meine und würde mich über eine paar Infos freuen.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Dragonate):
Kann man Briefe ignorieren? Muss man antworten und bereits in verteidigenden Worten die Wahrheit schildern?

Kommt auf den Inhalt der Briefe an.

In der Regel muss man das nicht - und sollte es auch nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dragonate
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Hatte ich mir auch gedacht. Dann lässt man sich ja auf das Spiel ein und bietet möglicherweise noch Angriffsfläche die vorher gar nicht da war...

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von NikSeib):
Wer Inhalt sollte das sein, dass ein gegnerischer Anwalt eine Verpflichtung zu Reaktion auslösen kann?

Ich hatte das "muss" nicht als Verpflichtung interpretiert, sondern eher als logische Folge der Anwendung gesunden Menschenverstandes um stressige Weiterungen zu vermeiden.



Zitat (von NikSeib):
Mit dem Gegner fängt man keine Brieffreundschaften an eine Erklärung dass die Forderung bestritten wird vielleicht noch eine kurze Begründung reicht völlig.

Korrekt.
Weniger ist mehr.

Ein 2- oder 3-Zeiler kann da schon ausreichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
eine Erklärung dass die Forderung bestritten wird


Wenn es denn um eine Forderung geht. Laut Eingangsposting sollen es ja "Vorwürfe" sein.

Auch darauf muss man natürlich nicht reagieren. Könnte aber die, offenbar schon leicht angespannten, Nerven schonen. Nur lässt sich da ohne jegliche Information zum eigentlichen Sachverhalt herzlich wenig zu sagen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen