Wie soll man reagieren?

13. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.04.2023 11:28:31
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)
Wie soll man reagieren?



Ich frage für eine Bekannte:

Zum Vorfall:
Am 12.11.2021 ist eine Frau auf ein Privatgrundstück mit dem Auto eingefahren.
Trotz mehrfacher Aufforderung der Bekannten das Privatgrundstück zu verlassen wollte die Frau das Grundstück nicht verlassen, da die Frau in einem Zug auf dem Grundstück unbedingt wenden wollte.
Meine Bekannte hinderte diese uneinsichtige Frau an das Weiterfahren und riß die Türe des Autos auf und die Stimme der Bekannten wurde immer lauter.

Diese Frau hat dann die Polizei informiert und ist eine Std später gekommen und die Frau behauptet vor der Polizei, daß meine Bekannte sie geschlagen hätte.
Die Bekannte hat ausdrücklich vor der Polizei, die sich nicht einmal ausweisen konnte, bestritten, daß sie handgreiflich geworden ist, die Vermutung meiner Bekannten war, daß die Frau Geld machen will, dies teilte meine Bekannten der Polizei mit. Die Polizei hat nur die Personalien aufgenommen, eine weitere Vernehmung seitens der Polizei fand nicht statt.

Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Ende April gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Heute hat meine Bekannte von einem Rechtsanwalt ein Schreiben erhalten, der 1.000€ Schmerzensgeld verlangt zuzügl. die Rechtsanwaltskosten in Höhe von etwa 90€.
Eine Mandatierung bzw. ordnungsgemäße Bevollmächtigung mit Originalunterschrift lag dem Anwaltsschreiben nicht bei.

Zu den Fragen:
Wie soll nun meine Bekannte reagieren?
Soll die Bekannte die Mandatierung bzw. ordnungsgemäße Bevollmächtigung mit Originalunterschrift verlangen?
Soll die Bekannte die Vorwürfe ausdrücklich bestreiten in schriftlicher Form (ein Schreiben zum Anwalt) bestreiten.
Soll die Bekannte nach dem ärztlichen Attest verlangen?
Soll die Bekannte nach dem ärztliche Gutachtens verlangen?

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31 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Wie soll nun meine Bekannte reagieren?

Optimalerweise auch einen Anwalt beauftragen - wegen der "Waffengleichheit".

Zitat:
Soll die Bekannte die Mandatierung bzw. ordnungsgemäße Bevollmächtigung mit Originalunterschrift verlangen?

Bringt doch nichts. Dann schickt der Anwalt halt eine ordnungsgemäße Vollmacht hinterher - damit verzögert man die Sache etwas, gewinnt aber nichts.

Zitat:
Soll die Bekannte die Vorwürfe ausdrücklich bestreiten in schriftlicher Form (ein Schreiben zum Anwalt) bestreiten.

Wenn man keinen Anwalt beauftragen will, sollte man schriftlich, kurz (!) aber eindeutig bestreiten und zum Ausdruck bringen, dass man nicht zahlen wird, weil der Vorfall sich nicht so zu getragen hat. Ein Dreizeiler sollte reichen. Jedes unnötige Wort kann nach hinten losgehen.

Zitat:
Soll die Bekannte nach dem ärztlichen Attest verlangen?
Soll die Bekannte nach dem ärztliche Gutachtens verlangen?

Nein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von 123Lucy):
Diese Frau hat dann die Polizei informiert und ist eine Std später gekommen

Offenbar hatte diese zuvor wichtigeres zu tun.
Zitat (von 123Lucy):
Die Bekannte hat ausdrücklich vor der Polizei, die sich nicht einmal ausweisen konnte,

In Uniform und mit uniformierten Fahrzeug, darf man doch annehmen, es ist tatsächlich die Polizei da selbige gerufen wurde.
Zitat (von 123Lucy):
Meine Bekannte hinderte diese uneinsichtige Frau an das Weiterfahren und riß die Türe des Autos auf und die Stimme der Bekannten wurde immer lauter.

Wenn man so reagiert, dass Wenden verhinderte und die Stimme lauter wurde, kann man doch nicht ausschließen, dass sie tatsächlich handgreiflich wurde.
Zitat (von 123Lucy):
die Vermutung meiner Bekannten war, daß die Frau Geld machen will,

Hätte sie diese Frau wenden lassen und nicht so reagiert wie beschrieben, gäbe es auch keine Geldforderung.
Selber einen Anwalt beauftragen, wäre sinnvoll.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Die Vorgehensweise in #1 schlage ich auch vor.
Aber

Zitat (von 123Lucy):
da die Frau in einem Zug auf dem Grundstück unbedingt wenden wollte.
Warum hat man diese Frau nicht einfach wenden und wegfahren lassen? Aus welchem Grund musste deine Bekannte nun handgreiflich werden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

By the way:
Soll die Bekannte nach dem ärztlichen Attest verlangen?
Soll die Bekannte nach dem ärztliche Gutachtens verlangen?


Wenn es keine Handgreiflichkeiten gab, warum sollte man dann ein Attest / Gutachten verlangen?

Man muss sich schon für eine Strategie entscheiden:
Entweder "es gab keine Handgreiflichkeiten" oder
"es gab zwar Handgreiflichkeiten, die aber nicht so schwerwiegend waren, dass sie ein Schmerzensgeld rechtfertigen, weshalb ich ein Attest / Gutachten sehen will".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von 123Lucy):
Die Bekannte hat ausdrücklich vor der Polizei, die sich nicht einmal ausweisen konnte, bestritten, daß sie handgreiflich geworden ist,

Das ist ja nun durchaus gelogen:
Zitat (von 123Lucy):
Meine Bekannte hinderte diese uneinsichtige Frau an das Weiterfahren und riß die Türe des Autos auf




Zitat (von 123Lucy):
Heute hat meine Bekannte von einem Rechtsanwalt ein Schreiben erhalten, der 1.000€ Schmerzensgeld verlangt zuzügl. die Rechtsanwaltskosten in Höhe von etwa 90€.

Da wäre mal der Wortlaut des Geschriebenen interessant..



Zitat (von 123Lucy):
Wie soll nun meine Bekannte reagieren?

Sofern das Schreiben ohne Zustellnachweis kam, würd ich darauf erst mal gar nicht reagieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von 123Lucy):
Meine Bekannte hinderte diese uneinsichtige Frau an das Weiterfahren und riß die Türe des Autos auf
Zitat (von Harry van Sell):
Das ist ja nun durchaus gelogen:
Gemeint wie? Man kann nicht gleichzeitig neben einem Auto (Türe aufreissen) und vor/hinter dem selben Auto (am Weiterfahren hindern) stehen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.04.2023 11:28:31
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)


@ drkabo

Also am besten ist, daß die Bekannte kurz schreibt:

„ich bestreite ausdrücklich die mir zu Last gelegte Körperverletzung und ich werde das geforderte Schmerzensgeld nicht bezahlen."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12324.04.2023 11:28:31
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Loni12

Die Bekannte ist nicht handgreiflich geworden, nur verbal!!!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12324.04.2023 11:28:31
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)


@ Anami

Es ist ein Privatgrundstück und kein öffentlicher Wendeplatz.
Die Bekannte hat die zu unrecht eingedrungene Frau (Hausfriedensbruch!!!) mehrfach aufgefordert rückwärts auf die Straße wieder zu fahren, aber diese Frau wollte unbedingt in einem Zug Wenden, also durch das ganze Grundstück fahren!.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12324.04.2023 11:28:31
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Harry van Sell

Der Brief ist ohne Zustellnachweis zugesandt worden.
• Es wurde mit einem Billigversand gesendet
• Datum des Schreibens: 29.04.2022
• Zugestellt: 13.05.2022
(Lange Zustellzeiten oder gar keine Zustellung sind die Vorteile vom Billigversand!!!)


Inhalt des Schreibens:
Hiermit zeige ich Ihnen unter Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung die anwaltschaftliche Vertretung von Frau ***************** an. Meine Mandsntin hat mich mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 12.11.2021 beauftragt.

Nach dem, mir von meiner Mandantin erteilten Informationen und der Akte der Staatsanwaltschaft wurde meine Mandantin an diesem Tag von Ihnen ohne jegliche materielle Grundlage in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt. Meine Mandantin wurde von Ihnen in das Gesicht geschlagen, wodurch meine Mandantin körperverletzt wurde. Aufgrund Ihres Verhaltens sind Sie meiner Mandantin schadenersatzpflichtig. In Anbetracht Ihrer vorsätzlichen Begehungsweise und der Tatsache, daß keinerlei rechtfertiger Grund für Ihr Handeln vorgelegen hat und den Verletzungen, die meine Mandantin durch diesen Vorfall erlitten hat, wird ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000€ für angemessen und ausreichend erachtet.

Ich fordere Sie daher auf, daß diesen Betrag bis längstens 10.05.2022 auf einem meiner bezeichneten Konten zur Anweisung bringen.

Nachdem Sie durch Ihr Verhalten meine Tätigkeit veranlaßt haben, sind von Ihnen auch die, meiner Mandantin durch meiner Tätigkeit entstandenen Kosten zu ersetzen. Diese belaufen sich gemäß auf 87,11€

0,5.Geschäftsgebühr nach VV-Nr. 2300 44,00
14.Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten 7,00
(Kopien und Ausdrucke) schwarz-weiß nach VV-Nr. 7000.1
Auslagepauschale nach VV-Nr. 7002 10,20
Gerichtskosten für Akteneinsicht 12,00
Summe Netto 73,20
19% Mwst. 13,91
Endsumme 87,11

Ich weise Sie abschließend darauf hin, daß ich bereits jetzt gehalten bin, sofern Sie den Betrag in Höhe von 1.087,11€ nicht fristgerecht zur Anweisung bringen, die Ansprüche meiner Mandantin gerichtlich geltend zu machen.




-- Editiert von Moderator am 15.05.2022 15:22

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von 123Lucy):
@ Loni12

Die Bekannte ist nicht handgreiflich geworden, nur verbal!!!

Waren sie dabei und haben es beobachtet?
Wenn nicht, muss die Aussage ihrer Bekannten nicht unbedingt stimmen.

Nachtrag: ist das der Klarname ihrer Bekannten?


-- Editiert von Loni12 am 14.05.2022 07:45

-- Editiert von Loni12 am 14.05.2022 07:48

-- Editiert von Moderator am 15.05.2022 15:22

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12324.04.2023 11:28:31
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)


Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Ende April 2022 gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Was bedeutet das?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von 123Lucy):
Es ist ein Privatgrundstück und kein öffentlicher Wendeplatz.
Privatgrundstück hatte ich schon gelesen. Dass das dann auch kein öffentlicher Wendeplatz sein kann, verstehe sogar ich. :wink:
Die zu Unrecht dort eingedrungene (eingefahrene) Fahrerin hat offenbar mindestens keinen Hausfriedensbruch begangen, sonst hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren vielleicht nicht eingestellt.
Sie wollte wenden, statt wie befohlen rückwärts zu fahren? Unerhört!! Dafür wurde ihre Fahrertür aufgerissen und die Frau auch noch geschlagen?
Ach, Frau Ü. war das? Deine Bekannte hat wirklich die Emine derart angepackt und geschlagen, dass ein Schmerzensgeld gefordert wird?
Deine Bekannte hat aus nicht erkennbarem Grund überreagiert, ist handgreiflich geworden und wird nun zivilrechtlich vom Anwalt der E.Ü. vertreten.

Frau Ü. hat auch Ende April Post zur Einstellung nach § 170 StPO erhalten und ist schon vorher oder gleich danach gleich zu ihrem Anwalt gegangen.

Der 10.5. ist vorbei, als zugestellt dürfte der einfache Brief (gem. Zugangsfiktion) nach 3 Tagen gelten, also am 2.oder 3.5. Es gibt keine Pflicht für den Anwalt, *teurere* Briefe zu versenden.
Der Anwalt hat sehr günstig gearbeitet!
Ansonsten:
Es kann für deine Bekannte nur teurer werden, wenn der Anwalt Klage einreicht. Das ist dann Zivilrecht.
Ich empfehle Kontaktaufnahme und Versuch einer Ratenzahlungsvereinbarung.

Was die Einstellung des Verfahrens bedeutet? Hier kurz und deutlich zu lesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html
Nach Absatz 2 hat die Staatsanwaltschaft entschieden. Das war Strafrecht.

Darf ich mal ganz platt?
Die Staatsanwaltschaft will und muss sich nicht weiter mit solchem unsäglichen Kleinsch*** beschäftigen. Die hat für wichtige Sachen auch viel zu wenig Leute.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

Lieber Himmel, was denn hier los.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt bei Hausfriedensbruch nur auf Antrag.

Der Name im Brief ist wohl von der Hausfriedensbrecherin.

Wenn jemand mein umfriedetes Grundstück (das Grundstück ist doch umfriedet?) einfach befährt, dann werde ich auch laut und stelle mich in den Weg. Sicherlich werde ich aber nicht zuschlagen, bzw. nur dann, wenn man sich nicht schleunigst vom meinem Grund verzieht.

Und ich lasse die Person dann auch nicht mein Grundstück so verlassen, wie sie will. Die fährt hübsch rückwärts wieder raus.
Um den Hausfriedensbruch abzuwehren, darf man mit Notwehr antworten. D.h. ein gewisses Maß an Gewalt darf angewendet werden. Und da ist eine Ohrfeige durchaus im Rahmen.

Und selbstverständlich kann man auch ein Attest vom Arzt verlangen. Der muss den "Schaden" ja nun nachweisen.

Den Hausfriedensbruch würde ich anzeigen.

Weiter würde ich der Dame teuer Unterlassungserklärung vom Anwalt zukommen lassen.
Das geht übrigens auch, wenn das Grundstück nicht umfriedet ist.

Interessant, wie hier plötzlich Straftaten für nicht so dramatisch befunden werden und wer so alles Fremde auf dem eigenen Grundstück spazieren fahren lässt.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich empfehle Kontaktaufnahme und Versuch einer Ratenzahlungsvereinbarung.


Wie kommt darauf, das zu raten, wenn gesagt wird, dass die Körperverletzung ausdrücklich nicht stattgefunden hat und das entsprechende Verfahren wegen KV auch gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.

Schreien, Auto am Weiterfahren hindern, Tür aufreißen... kann man sehen, wie man will, nichts davon ist ein "Schlag ins Gesicht" a. k. a. Körperverletzung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Also am besten ist, daß die Bekannte kurz schreibt:
„ich bestreite ausdrücklich die mir zu Last gelegte Körperverletzung und ich werde das geforderte Schmerzensgeld nicht bezahlen."

Ja.
Ich würde angesichts der Tatsache, dass die Zahlungsfrist vorbei ist, auch ziemlich zügig antworten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Schreien, Auto am Weiterfahren hindern, Tür aufreißen... kann man sehen, wie man will, nichts davon ist ein "Schlag ins Gesicht" a. k. a. Körperverletzung.
Es geht nicht darum, ob man das sehen kann, wie man will.
Ich war nicht dabei.

Der TE äußert hier Vermutungen bzw. gibt wieder, was seine Bekannte ihm erzählte.
Und wie wars tatsächlich?
Lügt der Anwalt, hat er falsch verstanden, was die StA geschrieben hat? Oder lügt Frau Ü.?

Der TE kann seiner Bekannten also raten, was hier zur Auswahl steht. Dafür gibt es dieses Forum.
Was draus wird, kommt später raus. Ob wir das erfahren??

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die zu Unrecht dort eingedrungene (eingefahrene) Fahrerin hat offenbar mindestens keinen Hausfriedensbruch begangen, sonst hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren vielleicht nicht eingestellt.

Es könnte hilfreich sein, den Sachverhalt zu lesen und zu verstehen, bevor man so einen Schwachsinn von sich gibt.?



Zitat (von Anami):
Der 10.5. ist vorbei, als zugestellt dürfte der einfache Brief (gem. Zugangsfiktion) nach 3 Tagen gelten,

Noch mehr Blödsinn ...



Zitat (von Dirrly):
Wie kommt darauf, das zu raten,

Anami fällt im letzter Zeit häufiger dadurch auf, das Sachen geschrieben werden, die für den Frager nachteilig sind oder ihn erst so richtig in die Schei** reinreiten würden.

Ob das nun aus Dummheit oder Boshaftigkeit ist, weis ich nicht.
Da die Ursache aber immer die selbe ist und man es dennoch immer wieder macht, fange ich langsam an Dummheit auszuschließen ...



@123Lucy
Ich würde Dir raten die Antworten von Anami nicht zu beachten



Zitat (von 123Lucy):
Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Ende April 2022 gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Was bedeutet das?

Die Staatsanwaltschaft fand keine Bewiese für die behauptete Körperverletzung.



Zitat (von 123Lucy):
Nach dem, mir von meiner Mandantin erteilten Informationen und der Akte der Staatsanwaltschaft wurde meine Mandantin an diesem Tag von Ihnen ohne jegliche materielle Grundlage in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt.

Interessante Formulierung, denn die Akte der Staatsanwaltschaft besagt ja nun was ganz anderes ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12324.04.2023 11:28:31
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)



@ drkabo

Die Bekannte wird heute ein Schreiben an den Anwalt verfassen nur mit folgenden Inhalt:
„ich bestreite ausdrücklich die mir zu Last gelegte Körperverletzung und ich werde das geforderte Schmerzensgeld nicht bezahlen."





0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12324.04.2023 11:28:31
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)


@ Anami

Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Ende April 2022 gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Also ist davon auszugehen, daß kein hinreichender Tatverdacht besteht bzw. die Körperverletzung hat nie stattgefunden.

Die Bekannte wird heute ein Schreiben an den Anwalt verfassen nur mit folgenden Inhalt:
„ich bestreite ausdrücklich die mir zu Last gelegte Körperverletzung und ich werde das geforderte Schmerzensgeld nicht bezahlen."

Oder spricht was dagegen?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12324.04.2023 11:28:31
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)

Harry van Sell

Der Rechtsanwalt har den Brief via Billigversand gesandt.
Es ist allgemein bekannt, daß der Billigversand sehr unzuverlässig mit der Postverteilung ist, gerade im ländlichen Bereich. Der Großteil der Post wird nicht ausgetragen und der Rest wird sporadisch ausgetragen und das kann auch mehr als ein Monat dauern.
Bei der deutschenPost AG funktioniert die Zustellung sehr gut, meist am nächsten Tag.

Da das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Ende April 2022 gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, ist davon auszugehen, daß die Staatsanwaltschaft keine Bewiese für die behauptete Körperverletzung fand.
Die Bekannte wird heute ein Schreiben an den Anwalt verfassen nur mit folgenden Inhalt:
„ich bestreite ausdrücklich die mir zu Last gelegte Körperverletzung und ich werde das geforderte Schmerzensgeld nicht bezahlen."

Meine Bekannte hat von vornherein den Verdacht gehabt, daß Frau (Klarname editiert) nun Geld daraus machen will, dies teilte meine Bekannten der Polizei mit.
Und so ist es nun!!!



-- Editiert von Moderator am 15.05.2022 11:56

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

(editiert)

-- Editiert von Moderator am 15.05.2022 15:26

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Die Bekannte wird heute ein Schreiben an den Anwalt verfassen nur mit folgenden Inhalt:
„ich bestreite ausdrücklich die mir zu Last gelegte Körperverletzung und ich werde das geforderte Schmerzensgeld nicht bezahlen."

Oder spricht was dagegen?

Nein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von 123Lucy):
Meine Bekannte hinderte diese uneinsichtige Frau an das Weiterfahren und riß die Türe des Autos auf und die Stimme der Bekannten wurde immer lauter.


Das die Frau auf einem fremden Grundstück wendete, war ein Fehler, ob man sich aber so verhalten muss, wie die Bekannte der TE sei dahingestellt.
Nachdem die TE 2 x dem Klarnamen, der Fahrerin nannte, wissen wir, es handelt sich um eine Frau mit Migrationshintergrund. Ob die Hofbesitzerin sich negativ beim lauter werden ihrer Stimme, dbzgl. ausließ wissen wir nicht. Vielleicht spielt das mit eine Rolle und wenn man so außer sich ist wie die TE über ihre Bekannte schreibt, mögen Handgreiflichkeiten nicht ausgeschlossen sein.
Schon auf die Idee kommen, die Autotüre aufzureißen, zeigt wie impulsiv die Bekannte war.
Auf die Fahrerseite gehen und drauf hinweisen, dass wenden im Hof nicht erwünscht ist, hätte den ganzen Ärger erspart.
Wer auf Krawall gebürstet ist, kann hinterher im Nachteil sein.
Zitat (von 123Lucy):
die Vermutung meiner Bekannten war, daß die Frau Geld machen will,

Ohne Autotüre aufreißen, die Frau beschimpfen, gäbe es keine Schmerzensgeldforderung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von 123Lucy):
Die Bekannte wird heute ein Schreiben an den Anwalt verfassen nur mit folgenden Inhalt:
„ich bestreite ausdrücklich die mir zu Last gelegte Körperverletzung und ich werde das geforderte Schmerzensgeld nicht bezahlen."
Man könnte noch hinzufügen:
"Eine Strafanzeige gegen Ihre Mandantin wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. §164 StGB behalte ich mir vor."

Denn wenn(!) es tatsächlich keine Körperverletzung gab steht eine falsche Verdächtigung dringend im Raum.
Heisst es wurde die Bekannte von Frau Ü. gegenüber der Polizei wider besseren Wissens einer rechtswidrigen Tat verdächtigt in der Absicht, ein behördliches Ermittlungsverfahren gegen sie herbeizuführen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12324.04.2023 11:28:31
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)


Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Ende April 2022 gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Mitte Mai 2022 hat meine Bekannte von einem Rechtsanwalt ein Schreiben erhalten, der 1.000€ Schmerzensgeld verlangt zuzügl. die Rechtsanwaltskosten in Höhe von etwa 90€.


Meine Bekannte hat dem Rechtsanwalt kurz und bündig geantwortet:
Zitat:
„Es wird die mir zu Last gelegte Tat ausdrücklich bestritten."

Heute hat meine Bekannte vom Gericht zur Information einen Entwurf zur Klage vom Rechtsanwalt, der mindestens 500€ Schmerzensgeld verlangt zuzügl. die Rechtsanwaltskosten in Höhe von etwa 90€ und die Verurteilung fordert.

Zu den Fragen:
Wie soll nun meine Bekannte reagieren?
(es ist nur ein Entwurf zur Klage vom Rechtsanwalt)



p.s.
Die Klägerin hat einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe beantragt – meine Vermutung:
Die Klägerin ist nur an das Geld interessiert, da sie in Geldnöten ist und konstruiert sich nun eine Körperverletzung und will Geld aus dieser Sache machen.


0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von 123Lucy):
Heute hat meine Bekannte vom Gericht zur Information einen Entwurf zur Klage vom Rechtsanwalt,
Und was schreibt das Gericht?
Was soll/kann deine Bekannte mit dem *Entwurf* der Gegenseite tun?

Antrag auf PKH--- na klar, warum auch nicht? Wer wenig Geld hat, ist vor Gericht nicht rechtlos.
Zitat (von 123Lucy):
Die Klägerin ist nur an das Geld interessiert
Na klar ist sie an dem Geld interessiert. Sonst würde sie nichts fordern. :smile:
Das Gericht wird auch hier wieder entscheiden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12324.04.2023 11:28:31
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Amani

Zitat:
Und was schreibt das Gericht?
Was soll/kann deine Bekannte mit dem *Entwurf* der Gegenseite tun?


Im Anschreiben vom Gericht steht:
zur Kenntnisnahme

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Das ist die Vorgehensweise, wenn die Erhebung der Klage an die Gewährung von Prozesskostenhilfe "geknüpft wird". Es wird PKH beantragt, ein Klageentwurf eingereicht. Dann wird über die PKH entschieden und wenn diese gewährt wird, wird die Klageschrift dann erst "wirklich" eingereicht.

Den Entwurf erhält man zur Kenntnis. Man kann jetzt einen Anwalt beauftragen oder einfach abwarten. Und man kann natürlich auch jetzt schon Stellung nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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