Hallo zusammen,
meine Exe ruft mich teilweise zu extremen Uhrzeiten an, wenn sie was will. Es ist kein Stalking, sie macht sich darüber nur halt gar keinen Kopf. Was ist das richtige Mittel, um sie deswegen mal anzuzählen? Ich will nicht gleich zum Gericht rennen, aber wenn jemand mich morgens um 06:47 Uhr anruft, wissend, dass ich in der Nacht erst von einer Reise wiedergekommen bin, dann sehe ich keinen Sinn mehr in Appellen an den gesunden Menschenverstand, sondern will formal werden. Was ich also tun will, ist ihr etwas Formales schicken, das dazu führt, dass ein weiteres Vorkommnis dieser Art vor Gericht als rechtswidrig und mutwillig eingestuft werden würde, so dass ich direkt eine Handhabe erlange, wenn sie es wieder macht.
Ideen, die ich habe:
- Ich schicke ihr ein Schreiben, in dem ich die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung fordere, mit der sie sich verpflichtet, mich nicht mehr zwischen 23 und 9 Uhr anzurufen. Habe ich darauf einen Anspruch?
- Ich schicke ihr ein Schreiben, mit dem ich mir Anrufe in dieser Zeit formal verbitte. Aber reicht das für eine rechtliche Handhabe aus, wenn sie es doch wieder macht? Muss ich ihr darin eine Konsequenz androhen (Anzeige oder was auch immer)? Unter was fällt das von der Sache her überhaupt? Hausfriedensbruch? Nötigung? Körperverletzung?
Vielen Dank!
Wie wehrt man sich gegen Anrufe zu inakzeptabler Uhrzeit?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Die einfachste Mehtode dürfte sein, die Ex zu den unerwünschten Uhrzeiten zu blocken.
Wie soll das gehen, auf dem Festnetz?!?
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Die schonendste Art, aber deutlich: Abheben, auflegen. Jedes Mal. Irgendwann wird sie ganz blöd fragen, warum Sie einfach wieder auflegen. Dann können Sie vom Stapel lassen.
Stecker ziehenZitatWie wehrt man sich gegen Anrufe zu inakzeptabler Uhrzeit? :
Telefonanlage?!
Fritzbox?!
Rufnummersperre / Blockierung...
Keine Anrufe vor Stunde x zulassen.
ZitatWie soll das gehen, auf dem Festnetz?!? :
Über den Anbieter selbst (viele bieten ein Webinterface an)
Über den Router / die Telefonanlage
Über das Telefon selbst
ZitatIch schicke ihr ein Schreiben, in dem ich die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung fordere, mit der sie sich verpflichtet, mich nicht mehr zwischen 23 und 9 Uhr anzurufen. :
Wäre die juristisch beste Möglichkeit.
Nur fraglich ob das wirkt wenn es schon mit Appellen an den gesunden Menschenverstand nicht geklappt hat.
ZitatHausfriedensbruch? Nötigung? Körperverletzung? :
Nein. Nein. Nein.
ZitatStecker ziehen :
Stelle mein Handy nachts auch auf stumm oder sogar Flugmodus wegen Nachrichten, Mails und sonstigen aufpoppenden Gedöns. Also warum nicht das Festnetz abstöpseln?
Ja, die Lösung ist so einfach. Jedes Telefon kann man abschalten oder ausstecken, auch Festnetztelefone. Da braucht man sich mit Blockieren oder alles auf den Anrufbeantworter laufen zu lassen, was heute ja auch leicht möglich ist, noch nicht mal zu beschäftigen.
ZitatJa, die Lösung ist so einfach. Jedes Telefon kann man abschalten oder ausstecken, auch Festnetztelefone. :
Funktioniert aber auch nur, wenn man für niemanden erreichbar sein will.
Gibt es da noch jemanden, dem man auch die telefonische Kontaktaufnahme zur "Unzeit" zugesteht, sollte man sich doch mal mit den technischen Möglichkeiten seines Anschlusses und den zugehörigen Peripheriegeräten auseinandersetzen.
Also ich habe eine Fritzbox und bin sogar IT-Experte, aber es ist nicht möglich, eine eingehende Rufnummer uhrzeitweise zu sperren. Ich will aber nicht wie ein Getriebener meine gesamte Telefonie zu bestimmten Zeitbereichen pauschal blockieren, bloß weil meine Ex sich nicht benehmen kann; schließlich könnte ja nachts mal was wirklich Dringendes vorliegen, etwa bei einem meiner Verwandten. Ist das wirklich zu viel verlangt? Hier haben ja alle einen Unterton, als solle ich mich mal nicht so haben...
Und wie oft soll ich mich und mein Kind dafür noch aus dem Schlaf reißen lassen?Zitat:Die schonendste Art, aber deutlich: Abheben, auflegen. Jedes Mal. Irgendwann wird sie ganz blöd fragen, warum Sie einfach wieder auflegen.
Was also dann? Oder willst Du damit sagen, dass ich mir das auf Dauer bieten lassen muss und keinerlei Handhabe habe, mir das in einer Weise zu verbitten, die mir bei fortgesetzter Zuwiderhandlung juristische Möglichkeiten einräumen würde?Zitat:Zitat:Hausfriedensbruch? Nötigung? Körperverletzung?
Nein. Nein. Nein.
Mannmannmann. Schade, das fast alle Antworten nichts mit meiner Frage zu tun haben, bei der es um eine gerichtsverwertbare Reaktion und nicht um solche technischen Notbehilfsmittel geht. Ich dachte, das hier sei ein Rechtsforum...
Na, das hat einen ganz einfachen Grund.
Für die Unterlassungserklärung werden Sie realistisch einen Anwalt brauchen. Zum einen weil fraglich ist, ob Sie das als Nicht-Jurist rechtssicher hin bekommen. Zum anderen, weil Ihre Ex ein Schreiben, das nicht von einem Anwalt kommt, wahrscheinlich genauso ignorieren wird, wie mündliche Appelle.
Und auf den Anwaltskosten werden Sie wahrscheinlich sitzen bleiben.
Deshalb könnte eine technische Lösung nicht nur wirkungsvoller, sondern auch günstiger sein.
-- Editiert von drkabo am 15.08.2017 23:17
ZitatDeshalb könnte eine technische Lösung nicht nur wirkungsvoller, sondern such günstiger sein :
Und auch schneller ...
ZitatWas also dann? :
Gar nichts. Denn Dich so anzurufen ist schlicht nicht strafbar.
Als erstes müsste man mal die Telefonlisten sicher speichern.
Das wäre der erste Schritt zu beweisen, das die überhaupt angerufen hat und wann und wie oft sie angerufen hat.
Ansonsten Unterlassungserklärung fordern und bei Nichtbeachtung dann vor Gericht klagen. Dauert je nach Auslastung der Gerichte vor Ort 3-12 Monate bis die Sache durch ist.
Vor Gericht sollte man dann mit einem spezialisierten Anwalt ziehen.
-- Editiert von Harry van Sell am 15.08.2017 23:12
Hallo,
Bei meiner Fritzbox kann ich im Telefonbuch bei jedem Eintrag "wichtige Person" ankreuzen.Zitat:Also ich habe eine Fritzbox und bin sogar IT-Experte, aber es ist nicht möglich, eine eingehende Rufnummer uhrzeitweise zu sperren.
Und dann unter Einstellungen/System/Nachtschaltung einen Zeitraum festlegen, in dem das Telefon nur bei diesen wichtigen Personen klingeln soll.
Damit kann man zwar niemanden bewusst ausschließen (es sind immer alle "unwichtigen" gesperrt), aber vielleicht reicht das ja trotzdem.
Stefan
Hallo,
Zitat:Körperverletzung?
Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie du einem Richter erklären willst, dass der Anruf deiner EX Körperverlettung ist, der eines Verwandten aber nicht, ob wohl beides zu 100% identische Vorgänge sindZitat:etwa bei einem meiner Verwandten



Prinzipienreiter kommen meist gar nicht so weit, einem Richter etwas erklären zu müssen.
Soll er ihr doch solche Briefe und selbstverfaßte Unterlassungserklärungen schicken. Vielleicht hat sie ja Humor.
Die Nummer wechseln und mit der Ex künftig nur noch Brieffreundschaft pflegen sollte da auch helfen. Der Postbote klingelt nicht und schon gar nicht in der Nacht.
Diesmal waren wenigstens ein paar fachlich qualifizierte Antworten dabei, vielen Dank. Also ist das Fordern einer Unterlassungserklärung grundsätzlich der rechtliche richtige Weg. Das mit dem anwaltlich und Verfahrensdauer und so habe ich verstanden, aber ich hoffe gleichfalls, dass es so weit nicht kommen wird. Wenn ich ihr ein Schreiben schicke, in dem ich solch Unterlassungserklärung fordere, dann wird sie schon merken, dass es ernst ist. Ich denke, dass sie die Anrufe dann bleiben lassen wird und weitere Schritte gar nicht nötig werden.
Herzlichen Dank an alle, die mich ernst genommen und den Beitrag nicht mit blöden Sprüchen zugespammt haben.
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