Wie wehrt man sich gegen Anrufe zu inakzeptabler Uhrzeit?

15. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
jenne34
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie wehrt man sich gegen Anrufe zu inakzeptabler Uhrzeit?

Hallo zusammen,

meine Exe ruft mich teilweise zu extremen Uhrzeiten an, wenn sie was will. Es ist kein Stalking, sie macht sich darüber nur halt gar keinen Kopf. Was ist das richtige Mittel, um sie deswegen mal anzuzählen? Ich will nicht gleich zum Gericht rennen, aber wenn jemand mich morgens um 06:47 Uhr anruft, wissend, dass ich in der Nacht erst von einer Reise wiedergekommen bin, dann sehe ich keinen Sinn mehr in Appellen an den gesunden Menschenverstand, sondern will formal werden. Was ich also tun will, ist ihr etwas Formales schicken, das dazu führt, dass ein weiteres Vorkommnis dieser Art vor Gericht als rechtswidrig und mutwillig eingestuft werden würde, so dass ich direkt eine Handhabe erlange, wenn sie es wieder macht.

Ideen, die ich habe:

- Ich schicke ihr ein Schreiben, in dem ich die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung fordere, mit der sie sich verpflichtet, mich nicht mehr zwischen 23 und 9 Uhr anzurufen. Habe ich darauf einen Anspruch?

- Ich schicke ihr ein Schreiben, mit dem ich mir Anrufe in dieser Zeit formal verbitte. Aber reicht das für eine rechtliche Handhabe aus, wenn sie es doch wieder macht? Muss ich ihr darin eine Konsequenz androhen (Anzeige oder was auch immer)? Unter was fällt das von der Sache her überhaupt? Hausfriedensbruch? Nötigung? Körperverletzung?

Vielen Dank!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Die einfachste Mehtode dürfte sein, die Ex zu den unerwünschten Uhrzeiten zu blocken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
jenne34
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie soll das gehen, auf dem Festnetz?!?

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Die schonendste Art, aber deutlich: Abheben, auflegen. Jedes Mal. Irgendwann wird sie ganz blöd fragen, warum Sie einfach wieder auflegen. Dann können Sie vom Stapel lassen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von jenne34):
Wie wehrt man sich gegen Anrufe zu inakzeptabler Uhrzeit?
Stecker ziehen

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Telefonanlage?!
Fritzbox?!
Rufnummersperre / Blockierung...
Keine Anrufe vor Stunde x zulassen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von jenne34):
Wie soll das gehen, auf dem Festnetz?!?

Über den Anbieter selbst (viele bieten ein Webinterface an)
Über den Router / die Telefonanlage
Über das Telefon selbst



Zitat (von jenne34):
Ich schicke ihr ein Schreiben, in dem ich die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung fordere, mit der sie sich verpflichtet, mich nicht mehr zwischen 23 und 9 Uhr anzurufen.

Wäre die juristisch beste Möglichkeit.
Nur fraglich ob das wirkt wenn es schon mit Appellen an den gesunden Menschenverstand nicht geklappt hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von jenne34):
Hausfriedensbruch? Nötigung? Körperverletzung?


Nein. Nein. Nein.

Zitat (von radfahrer999):
Stecker ziehen


Stelle mein Handy nachts auch auf stumm oder sogar Flugmodus wegen Nachrichten, Mails und sonstigen aufpoppenden Gedöns. Also warum nicht das Festnetz abstöpseln?

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#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ja, die Lösung ist so einfach. Jedes Telefon kann man abschalten oder ausstecken, auch Festnetztelefone. Da braucht man sich mit Blockieren oder alles auf den Anrufbeantworter laufen zu lassen, was heute ja auch leicht möglich ist, noch nicht mal zu beschäftigen.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von bear):
Ja, die Lösung ist so einfach. Jedes Telefon kann man abschalten oder ausstecken, auch Festnetztelefone.


Funktioniert aber auch nur, wenn man für niemanden erreichbar sein will.
Gibt es da noch jemanden, dem man auch die telefonische Kontaktaufnahme zur "Unzeit" zugesteht, sollte man sich doch mal mit den technischen Möglichkeiten seines Anschlusses und den zugehörigen Peripheriegeräten auseinandersetzen.

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#10
 Von 
jenne34
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe eine Fritzbox und bin sogar IT-Experte, aber es ist nicht möglich, eine eingehende Rufnummer uhrzeitweise zu sperren. Ich will aber nicht wie ein Getriebener meine gesamte Telefonie zu bestimmten Zeitbereichen pauschal blockieren, bloß weil meine Ex sich nicht benehmen kann; schließlich könnte ja nachts mal was wirklich Dringendes vorliegen, etwa bei einem meiner Verwandten. Ist das wirklich zu viel verlangt? Hier haben ja alle einen Unterton, als solle ich mich mal nicht so haben...


Zitat:
Die schonendste Art, aber deutlich: Abheben, auflegen. Jedes Mal. Irgendwann wird sie ganz blöd fragen, warum Sie einfach wieder auflegen.
Und wie oft soll ich mich und mein Kind dafür noch aus dem Schlaf reißen lassen?


Zitat:
Zitat:
Hausfriedensbruch? Nötigung? Körperverletzung?

Nein. Nein. Nein.
Was also dann? Oder willst Du damit sagen, dass ich mir das auf Dauer bieten lassen muss und keinerlei Handhabe habe, mir das in einer Weise zu verbitten, die mir bei fortgesetzter Zuwiderhandlung juristische Möglichkeiten einräumen würde?

Mannmannmann. Schade, das fast alle Antworten nichts mit meiner Frage zu tun haben, bei der es um eine gerichtsverwertbare Reaktion und nicht um solche technischen Notbehilfsmittel geht. Ich dachte, das hier sei ein Rechtsforum...

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16465 Beiträge, 9282x hilfreich)

Na, das hat einen ganz einfachen Grund.
Für die Unterlassungserklärung werden Sie realistisch einen Anwalt brauchen. Zum einen weil fraglich ist, ob Sie das als Nicht-Jurist rechtssicher hin bekommen. Zum anderen, weil Ihre Ex ein Schreiben, das nicht von einem Anwalt kommt, wahrscheinlich genauso ignorieren wird, wie mündliche Appelle.
Und auf den Anwaltskosten werden Sie wahrscheinlich sitzen bleiben.
Deshalb könnte eine technische Lösung nicht nur wirkungsvoller, sondern auch günstiger sein.

-- Editiert von drkabo am 15.08.2017 23:17

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Deshalb könnte eine technische Lösung nicht nur wirkungsvoller, sondern such günstiger sein

Und auch schneller ...



Zitat (von jenne34):
Was also dann?

Gar nichts. Denn Dich so anzurufen ist schlicht nicht strafbar.



Als erstes müsste man mal die Telefonlisten sicher speichern.
Das wäre der erste Schritt zu beweisen, das die überhaupt angerufen hat und wann und wie oft sie angerufen hat.


Ansonsten Unterlassungserklärung fordern und bei Nichtbeachtung dann vor Gericht klagen. Dauert je nach Auslastung der Gerichte vor Ort 3-12 Monate bis die Sache durch ist.
Vor Gericht sollte man dann mit einem spezialisierten Anwalt ziehen.





-- Editiert von Harry van Sell am 15.08.2017 23:12

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Also ich habe eine Fritzbox und bin sogar IT-Experte, aber es ist nicht möglich, eine eingehende Rufnummer uhrzeitweise zu sperren.
Bei meiner Fritzbox kann ich im Telefonbuch bei jedem Eintrag "wichtige Person" ankreuzen.
Und dann unter Einstellungen/System/Nachtschaltung einen Zeitraum festlegen, in dem das Telefon nur bei diesen wichtigen Personen klingeln soll.

Damit kann man zwar niemanden bewusst ausschließen (es sind immer alle "unwichtigen" gesperrt), aber vielleicht reicht das ja trotzdem.

Stefan

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#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Körperverletzung?

Zitat:
etwa bei einem meiner Verwandten
Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie du einem Richter erklären willst, dass der Anruf deiner EX Körperverlettung ist, der eines Verwandten aber nicht, ob wohl beides zu 100% identische Vorgänge sind :???: :???: :???:

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#15
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Prinzipienreiter kommen meist gar nicht so weit, einem Richter etwas erklären zu müssen.

Soll er ihr doch solche Briefe und selbstverfaßte Unterlassungserklärungen schicken. Vielleicht hat sie ja Humor.

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#16
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Die Nummer wechseln und mit der Ex künftig nur noch Brieffreundschaft pflegen sollte da auch helfen. Der Postbote klingelt nicht und schon gar nicht in der Nacht.

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#17
 Von 
jenne34
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Diesmal waren wenigstens ein paar fachlich qualifizierte Antworten dabei, vielen Dank. Also ist das Fordern einer Unterlassungserklärung grundsätzlich der rechtliche richtige Weg. Das mit dem anwaltlich und Verfahrensdauer und so habe ich verstanden, aber ich hoffe gleichfalls, dass es so weit nicht kommen wird. Wenn ich ihr ein Schreiben schicke, in dem ich solch Unterlassungserklärung fordere, dann wird sie schon merken, dass es ernst ist. Ich denke, dass sie die Anrufe dann bleiben lassen wird und weitere Schritte gar nicht nötig werden.

Herzlichen Dank an alle, die mich ernst genommen und den Beitrag nicht mit blöden Sprüchen zugespammt haben.

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