Wie wende ich eine Vollmacht an?

19. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Justitia444
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie wende ich eine Vollmacht an?

Hallo geehrtes Forum,

folgende Frage treibt mich um:

Wie wende ich bei Bedarf eine vorhandene Vollmacht (Generalvollmacht des Vaters) an?
Muss ich jedem Betroffenen (Bank, Behörden usw.) eine Kopie der Vollmacht zusenden (z.B. per E-Mail) oder geht das einfacher?
Wie ist hier die übliche Verfahrensweise?

Danke für jede Info!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Das fragt man denjenigen, der davon betroffen ist. Schließlich ist er derjenige, der auch dafür haftet, wenn er sich nicht ausreichend vom Vorhandensein der Vollmacht überzeugt hat.
Üblich sind sicherlich Vorzeigen des Originals, sowie Kopieerstellung (vor Ort) für die Unterlagen, damit er sich im Zweifel gegen Forderungen zur Wehr setzen kann.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Justitia444):
Wie wende ich bei Bedarf eine vorhandene Vollmacht (Generalvollmacht des Vaters) an?
Muss ich jedem Betroffenen (Bank, Behörden usw.) eine Kopie der Vollmacht zusenden (z.B. per E-Mail) oder geht das einfacher?
Wie ist hier die übliche Verfahrensweise?

Bei einer privatschriflichen oder notariell beglaubigten Vollmacht muss das Original der Urkunde vorgelegt werden.

Bei einer notariell beurkundeten Vollmacht kann nur mit einer Ausfertigung der Vollmacht gehandelt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Das fragt man denjenigen, der davon betroffen ist.

Korrekt.



Zitat (von Justitia444):
Wie ist hier die übliche Verfahrensweise?

Ich zeige das Orignal vor und biete eine mitgebrachte Kopie an. Gibt aber auch Leute die selber eine Kopie machen wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Bei einer privatschriflichen oder notariell beglaubigten Vollmacht muss das Original der Urkunde vorgelegt werden.
Nö, ich kann auch den gegenüber durch meine reine Eloquenz vom Vorhandensein einer berechtigten Vollmacht überzeugen. Ist dann halt sein Risiko, wenn er sich darauf einlässt.
Nicht selten ist das ohnehin eine Gradwanderung, da sich der Gegenüber nicht selten von der Echtheit nicht hinreichend überzeugen kann. Gerade bei Banken ist da eine einfach mal so mitgebrachte Vollmacht noch lange nicht der Allheilsbringer, auch wenn es sich rein rechtlich u.U. anders darstellt.

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