Hallo,
ich hoffe das Folgende ist noch leidlich verständlich, falls nicht kann man es auch einfach sofort löschen:
Ich benutze seit mehr als einem Jahrzehnt eine 100%-N-A-S-A kompatible E-Mail-Adresse über einen Server in Mountain-View. An diese sind in der Vergangenheit auch Daten von Absendern gelangt, bei denen eine gewisse Vertraulichkeitssicherung schon ganz nett wäre. Ich habe daher in der zweiten Hälfte 2013 die vorprozessualen Schritte gegen den Bund Naturschutz Deutschland und gegen die NASA eingeleitet. Die NASA und die bundesdeutschen Naturschützer reagierten wie erwartet mit den üblichen Standardschreiben. Erst im Widerspruchsverfahren merkte man dem Tonfall des Bereichsleiters Datenschutz des Bund Naturschutz in Deutschland an, dass er anfing sich zu verdünnhäutigen. Auslandseinschreiben kommen bei der NASA nie an und Fax-Geräte haben die längst abgeschafft.
Um USD zu sparen und auch um es mir nicht selbst mit der NASA wegen meiner eigenen Weltraumbestattung und wegen früherer Fourage zu verscherzen, habe ich daher erstmal nur fristwahrend eine Auskunftsklage gegen die Naturschützer beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Und das obwohl ich der Meinung bin, dass die die ganze „virtuelle Hochsitzaffäre" in einem rein metaphyischen Sinne „letztinstanzlich" wohl eher wenig zu vertreten haben. Die irdische erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen gegen den Bund Naturschutz Deutschland hatte mich auch etwas überrascht: - Aber man kann halt nicht alles wissen. Ich war auch nicht der einzige, der das getan hat. In den Medien, die ich lieber draußen gehalten habe, auch damit das Ganze nicht wie eine PR-Kampagne wirkt, sind zumindest zwei Parallelverfahren aufgetaucht. Vielleicht gab es aber auch noch mehrere.
Ich habe meine Klage letzten Endes zurückgenommen, wobei ich heute noch meine, dass das Gericht bis zum Ende der Arbeit des parlamentarischen Ermittlungskomitees hätte aussetzen sollen. Trotz der Klagerücknahme vor mündlicher Verhandlung hat das Bundesverwaltungsgericht natürlich seine knapp €600,- Gerichtskosten bekommen.
Das abgelehnte Beschwerdeverfahren gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss hatte ich damit begründet, dass mir der Auffangstreitwert von € 5.000,- für zwei bis drei E-Mails mit einer Größe von weniger 900KB, in denen es nur um entferne Massaker mit eher geringen Opferzahlen ohne europäische Beteiligung aber vor transatlantischen Zeugen ging, deren Auftraggeber zugegebermaßen auch uns nicht so ganz klar war, als etwas übersetzt erschienen.
Ich hatte die Klage auch nur fristwahrend eingereicht, bevor das Ermittlungskomitee eingesetzt wurde und meine Hoffnung war eigentlich, dass das Gericht wenigstens so weise gewesen wäre, alle Verfahren gegen die Naturschützer in der Causa „virtuelle Hochsitze" bis zum Abschluss der Arbeit des parlamentarischen Ermittlungskomitees auszusetzen. Genauso wie die anwaltliche Leibgarde der höchsten Mutter das bis vor kurzem auch mit der mehr als 100-seitigen Strafanzeige, die andere aufgegeben haben, auch getan hat: Nicht „aussitzen" aber erstmal liegenlassen und abwarten, bis sich die Tatsachen leidlich geklärt haben und das ganze überhaupt reif für eine judizierende Tätigkeit ist.
Da es nun aber sehr danach aussieht, als könne sich irgendwann in ein paar Jahren herausstellen, dass die Naturschützer hier einfach mehr oder weniger „bewusst falsch vorgetragen haben", wie man das so höflich nennt, wüsste ich gerne, ob es irgendeine Theorie gibt, nach der die Naturschützer doch noch zur Tragung der Prozesskosten verpflichtet werden können.
Also: Gibt es so etwas wie ein strafrechtliches Wiederaufnahmeverfahren auch für die Kosten im Verwaltungsgerichtsverfahren? Muss man sich im Rahmen von Amtshaftungsansprüchen auch auf Ansprüche gegen ausländische Hoheitsträger wie die NASA verweisen lassen?
PS Ich bin mir nicht einmal sicher, ob ich es schlecht finde, wenn die deutschen Naturschützer für die NASA arbeiten. Andernfalls fallen solche Dinge wie Index-Manipulationen und Sanktionsverstöße, um einige längst historische Beispiele zu nennen, an denen zugegebenermaßen auch uns unsere Fourage für die Konsumtion entschlüsselter Daten, nicht entgangen ist, doch niemals auf.
dank A.
-- Editier von astrachan am 11.05.2015 17:31
Wiederaufnahme-eines-VG-Gerichtskostensverfahrens-wg-Naturschutz-und-NASA
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Geiler ****, wie kommt man auf sowas?
Selbstverständlich kann man NASA und Umweltfutzis vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen der Ausübung von transatlantischen Massakern verklagen. Warum sollte es einem Wiederaufnahmeverfahren auch entgegenstehen, dass schon das erste Verfahren nicht zulässig war und einseitig für erledigt erklärt wurde?
Ich empfehle Ihnen ganz dringend, keinerlei Kontakt mehr zu deutschen Behörden oder Gerichten zu suchen. Beim nächsten Mal verpassen die Ihnen einen Betreuer oder ein neues Zuhause.
hallo, ich weiß nicht, ob zu viel oder zu wenig verstanden wurde, nehme aber das Risiko in kauf, dass eher letzteres der fall war. die parteinamen im ausgangspost sind buchstabenspiele bzw. codiert. natürlich, war die klage zulässig, das war auch nicht streitig, siehe § 50 Abs.1 Ziff.4 Vwgo, den ich vor 2013 allerdings auch nicht kannte.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mag sein, das ich mich irre, aber eventuell hilft Dir dieser Link weiter: http://www.schindluder.net/4910/schindluder-hilft-die-aluhut-bauanleitung-fuer-den-weltverschwoerungspraktiker-von-heute/
Zitat:NASA und Umweltfutzis
Der TE meinte wohl eher die NSA und den Bundesnachrichtendienst BND.
Das dürfte keine Frage für ein Rechtsforum sein, sondern eher eine für ein medizinisches - "Welcher Arzt kann mir am besten helfen, wieder normal zu werden?".
naja, es gab und gibt auch noch andere, die allerdings nicht ganz so zurückhaltend sind: siehe z.B. http://www.ingenieur.de/Themen/Verbraucherschutz/Klage-E-Mail-Spionage-geht-jetzt-Karlsruhe
oder den Beschluss BdVerwG v. 20. August 2013 Az. VGM 22E13.3299.
PS: die aluhüte habe ich schon für mich und die ganze familie bestellt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten