Wiederspruch kosten Schülerbeförderung

23. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
basti211078
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederspruch kosten Schülerbeförderung

Kurz zu unserem Anliegen.
Unsere Kinder besuchen ab dem neuen Schuljahr ein Gymnasium in einem anderen Landkreis,jetzt haben wir den Ablenenden Bescheid bekommen, da diese Schule Örtlich unzuständig ist.Da beide dort in einem Sportverein sind und die Sportklasse mit zusätzlichen Einheiten besuchen möchten(diese Form der Sportklasse gibt es in der Örtlich zuständigen Schule nicht) ist die Wahl auf diese Schule gefallen.Da wir wissen das es mindestens einen Schüler gibt der eine Bewilligung bekommen hat bin ich am Überlegen Wiederspruch dagegen einzulegen.
Mit dem Mitarbeiter haben wir schon Kontakt gehabt und er meinte wenn die Kinder Hochbegabt wären,würde einer Bewilligung nichts im Wege stehen. Dieses besagte Kind ist auch nur in der Sportklasse und es wurde nun schon das 2te Jahr positiv entschieden.Der Bearbeiter meinte die Schule vermerkt auf den Anträgen die Hochbegabung und wenn nicht würde er es Prüfen.Nach Rücksprache mit der Schule ist das aber nicht der Fall und anscheint Prüft der Mitarbeiter wohl nicht ganz so genau.
Meine Frage lohnt sich ein Wiederspruch?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8707 Beiträge, 1843x hilfreich)

In welchem Bundesland sind wir?

In der Regel wird der Anspruch auf Fahrtkosten nicht anhand einer Hochbegabung festgemacht. Sondern an der Entfernung und daran, ob die nähergelegene noch freie Kapazitäten bei der Aufnahme hat.

Anhand der dünnen Informationen kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Nur weil der eine die Kosten erstattet bekommt heisst das nichts - es sind manchmal nur 100m entscheidend.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36405 Beiträge, 6146x hilfreich)

Zitat (von basti211078):
bin ich am Überlegen Wiederspruch dagegen einzulegen.
Widerspruch oder Einspruch dürfte möglich sein. Gute Gründe statt Vorwurf der *nicht genauen Prüfung* d.h. Bevorzugung ohne Berechtigung.... sollte man aber haben.
Zitat (von basti211078):
Meine Frage lohnt sich ein Wiederspruch?
Meine Gegenfrage: Gewinne ich diese Woche so richtig im Lotto? :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
basti211078
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Anhand der dünnen Informationen kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Nur weil der eine die Kosten erstattet bekommt heisst das nichts - es sind manchmal nur 100m entscheidend.


also an 100 Metern liegt es nicht,die betroffene Person wohnt direkt in dem Ort der zuständigen Schule.Bis zur zuständigen sSchule hätten wir 12km und zur anderen Schule 20 km.
Sorry wir wohnen in Mecklenburg Vorpommern.

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#4
 Von 
basti211078
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
In der Regel wird der Anspruch auf Fahrtkosten nicht anhand einer Hochbegabung festgemacht. Sondern an der Entfernung und daran, ob die nähergelegene noch freie Kapazitäten bei der Aufnahme hat.


In MV steht es so in den Beförderungsrichtlinien sie würden kosten bei Hochbegabung und anerkannten Sportschulen bezahlen.Ja die Kapazitäten wären auf jedenfall da,mir geht es hier aber um das messen mmit zweierlei Maß.

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#5
 Von 
basti211078
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Meine Gegenfrage: Gewinne ich diese Woche so richtig im Lotto?


Wenn Sie fest daran glauben bestimmt!

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#6
 Von 
basti211078
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Widerspruch oder Einspruch dürfte möglich sein. Gute Gründe statt Vorwurf der *nicht genauen Prüfung* d.h. Bevorzugung ohne Berechtigung.... sollte man aber haben.


Ist es nicht ein guter Grund das einer etwas bewilligt bekommt seit 2 Jahren schon und andere nicht?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40475 Beiträge, 14358x hilfreich)

Nö, wir haben es hier mit Einzelfallentscheidungen zu tun. Auch wenn die andere begünstigende Entscheidung fehlerhaft war, so kann man für sich selbst keine Konsequenzen daraus herleiten.

wirdwerden

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36405 Beiträge, 6146x hilfreich)

Zitat (von basti211078):
Ist es nicht ein guter Grund das einer etwas bewilligt bekommt seit 2 Jahren schon und andere nicht?
Eben nicht. Sonst hätte ich die Lottofrage nicht gestellt und auch nicht auf gute Gründe extra hingewiesen.
Zitat (von basti211078):
Wenn Sie fest daran glauben bestimmt!
Dann gern: Wenn du fest dran glaubst, wird deinem gut begründeten Widerspruch vielleicht abgeholfen.
Zitat (von basti211078):
wir wohnen in Mecklenburg Vorpommern.
Ich meine, außer §113 SChulG M-V gibt der jeweilige Landkreis /kreisfreie Stadt weiteres vor (zB gem. Satzung) .

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128078 Beiträge, 40920x hilfreich)

Zitat (von basti211078):
Meine Frage lohnt sich ein Wiederspruch?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von basti211078):
Ist es nicht ein guter Grund das einer etwas bewilligt bekommt seit 2 Jahren schon und andere nicht?

Nö.
Ein "ich will aber auch" hat schon im Kindergarten nicht mehr funktioniert, bei Erwachsen wird es regelmäßig ignoriert.

Man sollte sich darauf konzentrieren welche tragfähigen Argumente für das eigenen Kind vorliegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2162 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von basti211078):
In MV steht es so in den Beförderungsrichtlinien

Nö, es ist eine Verordnung des Landkreises oder der kreisfrein Stadt.

In einzelnen Landkreisen ist es so oder so ähnlich tatsächlich geregelt ;)
Also Landkreis oder Direktlink benennen.

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#11
 Von 
basti211078
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö.
Ein "ich will aber auch" hat schon im Kindergarten nicht mehr funktioniert, bei Erwachsen wird es regelmäßig ignoriert.

Ich finde nicht das es etwas mit ich will zu tun hat,meiner persönlichen Meinung ist das eine Ungleichbehandlung und das ist es was mich stört.
Diese Ungleichbehandlung gibt es in ganz vielen Dingen des Lebens und hat absolut nichts mit "ich will" und Kindergarten zu tun.

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#12
 Von 
basti211078
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Also Landkreis oder Direktlink benennen

Wir wohnen im Landkreis Vorpommern Rügen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2162 Beiträge, 455x hilfreich)

In der Satzung lese ich nichts von Hochbegabtenförderung oder Sportgymnasium ;)

In § 3 werden aber freiwillige Leistungen beim Besuch einer örtlich nicht zuständigen Schule behandelt.
https://www.lk-vr.de/PDF/Satzung_des_Landkreises_Vorpommern_R%C3%BCgen_%C3%BCber_die_Sch%C3%BClerbef%C3%B6rderung_und_Erstattung_der_notwendigen_Aufwendungen_f%C3%BCr_den_Schulweg.PDF?ObjSvrID=3034&ObjID=4666&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1680093483

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