Winterdienst Anliegerstraße wer muss bezahlen

25. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Forstbetrieb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Winterdienst Anliegerstraße wer muss bezahlen

Hallo,
Wir haben seit ein paar Jahren schon ein Thema das uns jedes Jahr beschäftigt.
Wir fahren in einer Anliegerstraße mit 4 Parteien Winterdienst. Der Hauptauftraggeber ist das letzte Haus der Straße, der zugleich auch Mietwohnungen hat.
Er und seine Schwester(vorletztes Haus) bezahlen ihren Anteil der Kosten, die anderen beiden Parteien bezahlen seit mehreren Jahren nichts, da sie der Meinung sind, wir müssen ja eh durchfahren. Der Auftraggeber sieht aber auch nicht ein das er den Teil der anderen beiden übernehmen soll, obwohl er uns beauftragt und seinen Mietern gegenüber ja auch Verpflichtungen hat. Was können wir da tun?
Damals wurde eine mündliche Vereinbarung getroffen über einen Pauschalpreis, der durch 4 geteilt wird, da waren alle einverstanden, nur bezahlt haben bisher immer nur 2.

Vielen Dank schon mal.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Der Auftragnehmer muss vom Auftraggeber bezahlt werden. Wie der Auftraggeber das Geld von den anderen Beteiligten erhält ist sein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Forstbetrieb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, so kennen wir das auch, wer anschafft, bezahlt. Nur leider sieht der gute Mann das nicht ein und behauptet sich darauf daß er seinen Anteil ja bezahle. Nur hat er ja auch den größten Vorteil vom Winterdienst, da er ja auch fest vermietet und seinen Mietern eine Zufahrt gewähren muss oder sollte.
Wir haben ihn schon mehrmals darauf angesprochen das er den Anteil der beiden anderen übernehmen muss, und es mit ihnen dann auseinander klabustert, seine sture Aussage war dann, das sei unser Problem.
Gibt es da nicht einen Paragraph oder so.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Forstbetrieb):
Gibt es da nicht einen Paragraph oder so.
Das ist einfaches Vertragsrecht. Wer beauftragt zahlt. Schau einfach nach, wer als Auftragsgeber in den Unterlagen steht. Derjenige ist zur Zahlung dessen verpflichtet was als Auftrag beschrieben ist.
Wenn er das nicht einsieht, dann sollte man das gerichtlich klären lassen. Also anmahnen, dann gerichtlicher Mahnbescheid und danach evtl. vor Gericht ziehen.

Signatur:

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von Forstbetrieb):
Was können wir da tun?

Gerichtsfest anmahnen, nach fruchtlosem den Vertrag wegen Zahlungsverzug fristlos kündigen und dann verklagen.

Zuvor sollte man allerdings überlegen, wie man die Behauptung der Beauftragung und Zahlungspflicht durch das "letzte Haus" beweisen könnte ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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