Winterdienst bei Wegerecht?

31. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
detben
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)
Winterdienst bei Wegerecht?

Wir bewohnen ein 1 Familienhaus in Duisburg.
Um in unseren Garten zu gelangen, müssen wir über ein Grundstück laufen, auf dem für uns ein eingetragenes Wegerecht besteht.
Für weitere 7 Familien besteht auf diesem Grundstück ebenfalls ein Wegerecht.

Das Grundstück gehört anteilmäßig 12 weitere Familien (2 Eigentumswohnungen a`6 Wohneinheiten)

Nun stellt sich die Frage ob sich die 8 Familien mit dem eingetragenen Wegerecht, am Winterdienst (Schneeräumen) beteiligen müssen.

Freue mich auf Eure Antworten

detben


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Wenn diese Pflicht ausdrücklich geregelt wurde ...ja.
Zu prüfen wäre auch, ob eine Beteiligung an den Unterhaltkosten o. eine Nutzungsentschädigung mit den jeweiligen Anwohnern getroffen wurden ist.

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#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Ich sehe die Sache so, wie wohl auch muran.

Im Grundsatz ist immer der Grundeigentümer verkehrssicherungspflichtig. Der Grundeigentümer kann diese Verpflichtung übertragen (typischer Fall: Vermieter = Eigentümer überträgt auf die Mieter). Es kommt daher darauf an, ob der Grundeigentümer die Verkehrssicherungspflicht zusammen mit dem Wegerecht übertragen hat (Was wurde bei Errichtung des Wegerechts vereinbart?). Im Zweifel bleibt der Grundeigentümer zum Winterdienst verpflichtet, denn nur weil man ein Wegerecht hat, ist man nicht automatisch verpflichtet, für diesen Weg zu sorgen.


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#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

"Um in unseren Garten zu gelangen ..."

In unserer Gemeinde ist nur die Scheeräumung für öffentliche Gehwege an Straßen geregelt. Gartenanlagen sind in der Satzung zur Schneeräumung nicht erfasst. Ausserdem ist es fraglich, ob ein täglicher Zugang bei hohem Schnee zu einem Garten notwendig ist und eine Schneeräumung erfolgen muss.

Es wäre daher zuerst zu klären, ob überhaupt Räumpflicht besteht und dann die Frage welche Verpflichtungen an das Wegerecht gekoppelt sind.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#4
 Von 
detben
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)

"Um in unseren Garten zu gelangen ..."

es handelt sich um einen Privatweg. Dieser gehört den Eigentümern der 2 Eigentumswohnungen a`6 Wohneinheiten. Desweiteren haben die 7 Eigentümer der Reihenhäuser ein Wegerecht um in den Garten zu gelangen. Der Privatweg ist allerdings nicht als solcher ausgewiesen. Daher wird der Weg von Kindern als Schulweg und auch von Erwachsenen genutzt. Die Eigentümer wurden zwar von mir gebeten dort Hinweisschilder aufzustellen, allerdings ist das bisher nicht erfolgt. Die Häuser stehen schon ca. 20 Jahre!!!


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#5
 Von 
detben
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)

"Um in unseren Garten zu gelangen ..."

es handelt sich um einen Privatweg. Dieser gehört den Eigentümern der 2 Eigentumswohnungen a`6 Wohneinheiten. Desweiteren haben die 7 Eigentümer der Reihenhäuser ein Wegerecht um in den Garten zu gelangen. Der Privatweg ist allerdings nicht als solcher ausgewiesen. Daher wird der Weg von Kindern als Schulweg und auch von Erwachsenen genutzt. Die Eigentümer wurden zwar von mir gebeten dort Hinweisschilder aufzustellen, allerdings ist das bisher nicht erfolgt. Die Häuser stehen schon ca. 20 Jahre!!!


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