Hallo,
der Anwalt A einer beklagten Partei, verkündet einem Zulieferer den Streit, indem er einen Antrag bei Gericht stellt, den Zulieferer aber nicht informiert. Der Zulieferer unterstützt den Anwalt aus eigenem Interesse, aber nur um einer angedrohten Streitverkündigung zu entgehen. Der Zulieferer wird auch als Zeuge zu Terminen geladen. Der Zulieferer wird in KEINEN Gerichtsakten als Streitpartei erwähnt, sondern nur als Zeuge. Taucht auch in keinen Schreiben als Streitverkündeter usw auf.
Am Ende des Rechtstreits, wird der Zulieferer nach verlorenem Prozess von Anwalt A aufgefordert den bezifferten Schaden zu tragen, da ihm angeblich der Streit verkündet wurde. Der Zulieferer hat diese Streitverkündung weder vom Anwalt noch vom Gericht erhalten.
Müsste ein Streitverkündeter nicht in den Gerichtsakten des Prozesses auftauchen? Geladen werden usw usw?
Erhält Anwalt A eine Bestätigung, dass der Streit verkündet wurde?
Wie ist die Rechtslage?
-----------------
""
Wirren bei Streitverkündung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was ist ein "Streitverkünder"
Sie kommen nicht aus D oder?!
Die Angabe wäre in einem deutschen Rechtsforum wie hier schon hilfreich !
-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"
-- Editiert am 15.10.2010 19:42
Beklagte lieferte an Klägerin Waren des Zulieferers. Diese sollen nach 4 Jahren Streit,durch ein Urteil Mangelbehaftet gewesen sein. Die Beklagte klagt nun gegen Zulieferer und hat ihm Angeblich den Streit damals schon verkündet. Der Zulieferer weiß davon nichts und hätte sich dann ja anders in den ehemaligen Prozess eingebracht.
Streitverkünder ist der Anwalt der Beklagten Partei
Müsste ein Streitverkündeter(also der Zulieferer) nicht in den Gerichtsakten des Prozesses auftauchen? Geladen werden usw usw?
Erhält Anwalt A eine Bestätigung, dass er dem Zulieferer, erfolgreich den Streit verkündet hat?
Also auf Deutsch: Der Zulieferer hat nach 4 Jahren Gerichtsstreit keine Info erhalten, dass ihm der Streit vor 3 verkündet wurde. Konnte sich somit nicht wehren. Der Anwalt A hat den Streit aber angeblich verkündet.
-----------------
""
-- Editiert am 15.10.2010 19:56
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Also ZPO sagt ja die Zustellung muss an den dritten erfolgen. In welcher Form denn und von wem? Wer Muss in diesem Fall die Zustellung nachweisen? der aktuelle Fall ist tatsächlich so, das keine Zustellung erfolgt ist und dies 4 Jahre her sein soll. Da reicht ja wohl kein einfacher Brief?
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Also der Weg zum Gericht ist klar. Aber was wenn das Gericht dies nicht weiterleitet, dies nicht angekommen ist usw. Das scheint der Fall zu sein. Kann jemand sagen wie sich das Gericht absichert? Was ist nach 4 Jahren noch nachweisbar?
-----------------
""
Geheim kann man keinen Streit verkünden. Jedoch stellt sich die Frage wie ein Verfahren ausgehen würde ? Oder ist das ganze eh verjährt.
Ohne Zustellung der Klage durch das Amtsgericht ist der Streit nicht verkündet. Sonst hätte der Kläger jetzt einen Titel den er vollstrecken würde.
Uwe
-----------------
""
Also der Weg zum Gericht ist klar. Aber was wenn das Gericht dies nicht weiterleitet, dies nicht angekommen ist usw. Das scheint der Fall zu sein. Kann jemand sagen wie sich das Gericht absichert? Was ist nach 4 Jahren noch nachweisbar?
-----------------
""
quote:
Kann jemand sagen wie sich das Gericht absichert? Was ist nach 4 Jahren noch nachweisbar?
Mit Postzustellungsurkunden und einen aufgeräumten Archiv.
Gibts es diese Unterlagen kommt als nächstes der Gerichtsvollzieher, der zeigt dann auch den Titel des Amtgerichts
Uwe
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Und gibt es diese Unterlagen nicht? Der Zulieferer ist in diesem Zeitraum auch umgezogen. Es wird tatsächlich vermutet, dass die Unterlagen nicht zugestellt worden sind. Daher auch die Frage, was passiert,wenn dies nicht Ordnungsgemäß zugestellt wurde?
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
2 Antworten