Wo ist Betrug gegeben?

20. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
RobRaven
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Wo ist Betrug gegeben?

Guten Tag,

folgende Situation, die mich vor einen Punkt stellt, den ich nicht verstehe und wofür ich "büßen" soll.

April 2022 erfolgte die Trennung von meiner damaligen Freundin. In meiner Wohnung befanden sich ca. 25 Kartons mit Ihren persönlichen Sachen.
Sie ohne Führerschein, knapp 600 Kilometer entfernt, wollte Ihre Sachen haben und ich sollte dafür "aufkommen", habe ja schliesslich die Beziehung beendet, also meine Schuld.

Mai 2022 zeigte sie mich wegen Unterschlagung Ihrer Sachen an.

Im Juli 2022 war ich zur Vernehmung in dieser Angelegenheit bei der Polizei.

Dann erging der Auftrag durch sie, es soll ein Kurier/Transportfahrer die Sachen holen und zu Ihr bringen.
Es gab einen entsprechenden Anbieter, der sich der Sache angenommen hat, die Kartons bei mir abholte und sich auf den Weg machte.

Irgendwann rief dieser Kurier wohl bei der Dame an, irgendwas ging in diesem Gespräch zwischen meine Ex-Freundin und Transportfahrer wohl gegen den Baum, was dazu führte, dass der Fahrer die Ladung nicht ablieferte sondern vermutlich irgendwo entsorgte. Auch kam er nicht zurück, noch gab es Kontakt zu mir.

Die Anzeige wegen "Unterschlagung" wurde eingestellt, da man mir das nicht nachweisen konnte.

Im Januar 2025 musste ich als Zeuge gegen den Transportfahrer vor Gericht aussagen, es ging da gegen Ihn wegen "Unterschlagung". Was daraus geworden it, welches Urteil erging, kann ich nicht sagen, ich habe die Verhandlung nicht bis zum Ende verfolgt.
Zusammen mit mir war der Polizisit geladen, bei dem ich damals die Aussage machte.

Im Februar erging gegen mich ein Schreiben, dass ich nun des "Betruges" verdächtigt werde und sollte mich dazu äußern, was auch geschah.

Wieder brachte ich den Verlauf nach bestem Wissen (3 Jahre sind schon lang) zu Papier.

Heute nun ergeht ein Schreiben, dass man beabsichtigt, das Verfahren nach §153a Abs.1 StPO einzustellen, wenn ich eine Summe caritativ (von der Staatsanwaltschaft bestimmt und benannt) zahle.

Ich sehe in all dem keinen Betrug von meiner Seite. Denn weder habe ich wissentlich einen Menschen geschadet, noch mir einen Vermögensvorteil verschafft.

Zudem stellt sich mir auch die Frage, wenn ich des Betruges bezichtigt werde, wo ist die Ladung von damals? Wer kommt dann für den Schaden durch die Entsorgung und Vernichtung (nehme ich so an) auf? Wer ersetzt den Schaden, denn neben persönlichen Klamotten, waren auch ne Menge ideelle Werte der Dame in den Kartons, die unwiderbringlich verloren sind.

Wer kann mir da Licht in den dunklen Tunnel bringen?

VIelen Dank und einen angenehmen Tag.


-- Editiert von User am 20. März 2025 14:03

-- Editiert von Moderator topic am 20. März 2025 14:07

-- Thema wurde verschoben am 20. März 2025 14:07

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34049 Beiträge, 17673x hilfreich)

Ich empfehle, ein Hellseherforum zu befragen: Hier im Forum dürfte nämlich niemand wissen, wo die Ladung von damals ist - woher auch?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RobRaven
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich empfehle, ein Hellseherforum zu befragen: Hier im Forum dürfte nämlich niemand wissen, wo die Ladung von damals ist - woher auch?


Danke für den Hinweis, dieser Punkt ist irrelevant.
In erster Linie geht es eher um den Aspekt, wo Betrug gegeben sein soll.

Werde den Ausgangspost entsprechend editieren.

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#3
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von RobRaven):
April 2022 erfolgte die Trennung von meiner damaligen Freundin. In meiner Wohnung befanden sich ca. 25 Kartons mit Ihren persönlichen Sachen.
Sie ohne Führerschein, knapp 600 Kilometer entfernt, wollte Ihre Sachen haben und ich sollte dafür "aufkommen", habe ja schliesslich die Beziehung beendet, also meine Schuld.

Wie haben Sie arauf reagiert?

Zitat (von RobRaven):
Irgendwann rief dieser Kurier wohl bei der Dame an, irgendwas ging in diesem Gespräch zwischen meine Ex-Freundin und Transportfahrer wohl gegen den Baum, was dazu führte, dass der Fahrer die Ladung nicht ablieferte sondern vermutlich irgendwo entsorgte.

Das wissen Sie woher?

Zitat (von RobRaven):
Im Februar erging gegen mich ein Schreiben, dass ich nun des "Betruges" verdächtigt werde und sollte mich dazu äußern, was auch geschah.

Das hat man ohne Anwalt gemacht?
Was hat man (grob zusammengefasst) angegeben?
Wo hat man das Kreuzchen auf dem Bogen gesetzt ("bin mit Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage einverstanden", "Möchte mich nicht äußern" etc)?

Zitat (von RobRaven):
Zudem stellt sich mir auch die Frage, wenn ich des Betruges bezichtigt werde, wo ist die Ladung von damals?

dazu haben Sie doch geschrieben:
Zitat (von RobRaven):
dass der Fahrer die Ladung nicht ablieferte sondern vermutlich irgendwo entsorgte.


Zitat (von RobRaven):
Wer kommt dann für den Schaden durch die Entsorgung und Vernichtung (nehme ich so an) auf?

Der Verursacher.


Die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Schreiben hat man gelesen?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2327 Beiträge, 514x hilfreich)

Da ist wohl bei Deinen Aussagen und Stellungnahmen etwas unklar rübergekommen.

"Wer [...] das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält [...]."
aus § 263 (1) StGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von RobRaven):
Wieder brachte ich den Verlauf nach bestem Wissen (3 Jahre sind schon lang) zu Papier.

Das scheint irgendwie kontraproduktiv gewesen zu sein.

Insofern verweise ich auf die Fragen von Despi



Zitat (von RobRaven):
Was daraus geworden it, welches Urteil erging, kann ich nicht sagen, ich habe die Verhandlung nicht bis zum Ende verfolgt.

Das sollte man sich da mal Akteneinsicht beschaffen.

Scheinbar gab es da glaubhafte Aussagen o.ä. das Betrug des Ex vorliegen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18373 Beiträge, 9961x hilfreich)

Zitat (von RobRaven):
, ich habe die Verhandlung nicht bis zum Ende verfolgt.

Ich vermute mal, dass Sie jetzt schlauer wären, wenn Sie bis zum Ende da geblieben wären.

Möglicherweise hat der Kurierfahrer etwas ausgesagt wie:
- Die Kartons waren leer
- Die Kartons enthielten nicht das, was hätte drin sein sollen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41161 Beiträge, 14499x hilfreich)

Solange man nicht den Akteninhalt kennt, weiß man doch gar nicht, um was es nun wirklich auf den Punkt genau geht. Also, Akteneinsicht beantragen, dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2561 Beiträge, 1141x hilfreich)

Akteneinsicht wäre sicher hilfreich. Das kann man übrigens auch OHNE Anwalt, auch wenn öfter etwas anderes behauptet wird.
Das zeitnah erledigen und evtl. hier mitteilen.

Ich würde hier der Einstellung mit Auflage nicht zustimmen und das, sowie die Gründe dafür, auch der Staatsanwaltschaft mitteilen. Eventuell auch mal auf das vorherige Verfahren hinweisen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich dann bei dieser Sachlage die Arbeit machen wollen und irgendwas nachzuweisen versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1184 Beiträge, 200x hilfreich)

Wenn die Geschichte so stimmt wie dargestellt: Nirgends.

Akteneinsicht wäre sicher hilfreich und der erste Schritt.

Zitat (von RobRaven):
Wer ersetzt den Schaden, denn neben persönlichen Klamotten, waren auch ne Menge ideelle Werte der Dame in den Kartons, die unwiderbringlich verloren sind.


Naja, der Fahrer in diesem Fall, der die Sachen ja mutmaßlich unterschlagen hat.

Wenn Sie die Sachen dem Fahrer mitgegeben haben und diese nicht ankommen, ist auch dieser dafür verantwortlich. Wie geschrieben alles unter der Vorrausetzung, das sich das auch so zugetragen hat. Der Ausgang des Verfahrens gegen den Fahrer wäre sicher auch hilfreich.

-- Editiert von User am 21. März 2025 10:06

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