Wohnrecht - Kann das Sozialamt die Vermietung der Wohnung verlangen?

31. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
relocin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht - Kann das Sozialamt die Vermietung der Wohnung verlangen?

Hallo,

meine Großeltern müssen leider in ein Altenheim. Ihre Rente sowie die Pflegeversicherung reichen jedoch nicht zur Kostendeckung.

Sie haben im Haus meiner Mutter (Schwiegertochter) ein Wohnungsrecht in einer abgeschlossenen Wohnung.

Im Kaufvertrag von damals steht folgendes: Die Veräußerer (=Großeltern) behalten sich zum Gesamtgut ihrer Gütergemeinschaft das lebenslängliche und unentgeltliche Wohnungsrecht an allen Räumen...mit dem Recht, dem Überlebenden der Berechtigten in vollem Umfang allein zustehen soll. Der jährliche Wert dieses Rechts beträgt DM xxx. Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung eines entsprechenden Wohnungs-und Mitbenutzungsrechts zu Gunsten der Berechtigten in Gütergemeinschaft und zu Gunsten des Überlebenden von ihnen allein zu Lasten des vorübertragenden Grundeigentums....

Meine Frage ist nun, wer restlichen Kosten übernehmen
muss?

Meine Großeltern haben noch einen lebenden Sohn (mein Vater ist tot), der selbst Rentner ist, meines Wissens nach aber über Vermögen verfügt.

Seines Erachtens kann er jedoch nicht zur Zahlung herangezogen werden.
Er will einen Antrag beim Sozialamt stellen.

Kann das Sozialamt nun die Vermietung der Wohnung verlangen? Oder kann das Sozialamt am Ende sogar selbst Mieter in die Wohnung setzen? Es handelt sich aber doch nur um ein Wohnungsrecht und nicht um ein Nießbrauchsrecht!!!

Da der jährliche Wert der Wohnung DM xxx beträgt, kann das Sozialamt anstatt der Vermietung von meiner Mutter verlangen, dass sie diese Zahlung an das Sozialamt leistet? Meine Mutter ist - wie obgen schon gesagt - die Schwiegertochter und verfügt über eine kleine Witwenrente.

Danke vorab für alle Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ein Wohnrecht ist immer ein persönliches Recht. Wenn die Großeltern es also nicht wahrnehmen können, entfällt dieses.
Wenn das Sozialamt Zahlungspflichtige Angehörige sucht, wendet sie sich an die Kinder und eventuell Enkelkinder. Diese müssen dann nachweisen, was sie an Einnahmen (Rente, Zinsen usw.) haben. Ob der Sohn zahlungspflichtig ist oder nicht, ermittelt also das Sozialamt.
Deine Mutter ist nicht das leibliche Kind und damit nicht zahlungspflichtig.
Wie lange ist denn der Kaufvertrag her?
Ich vermute mal, deine Mutter braucht sich keine Gedanken zu machen, dass sie zahlen muss oder ihr "ein Mieter" reingesetzt wird. Eigentlich muss sie nur die Wohnung zur Verfügung halten, falls die Großeltern doch wieder gesunden und einziehen wollen.

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