Mein Vater hat 50% eigentum an meinem Elternhaus sowie Wohnrecht, meine Schwester und ich haben jeweils 25% nacktes eigentum geerbt nach dem Tod meiner Mutter.
Mein Vater bewohnt jedoch das Haus seid einigen Jahren nicht mehr, sondern nutzt dieses nur als Meldeadresse zum Bezug der Witwenrente usw. (er wohnt bei seiner neuen Lebensgefährtin)
Habe ich die möglichkeit das Wohnrecht einzuklagen?
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Wohnrecht einklagen
21. Juli 2011
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Frage vom 21. Juli 2011 | 10:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht einklagen
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#1
Antwort vom 21. Juli 2011 | 12:34
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Habe ich die möglichkeit das Wohnrecht einzuklagen?
Deutsche Sprache, schwere Sprache.
Was meinst du denn genau?
Willst du dir dort ein Wohnrecht erstreiten? Oder willst du erreichen, daß das Wohnrecht des Vaters für erloschen erklärt wird?
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#2
Antwort vom 21. Juli 2011 | 12:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich würde mir gerne ein Wohnrecht erstreiten oder das Recht erstreiten die Immobilie zu Kaufen.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 21. Juli 2011 | 14:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe seid einigen Jahren keinen Kontakt zu ihm, und er möchte nicht das ich die Immobilie bekomme (neue Frau usw...)
Ausser einem Rechtsstreit gibt es leider keine möglichkeiten.
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#5
Antwort vom 21. Juli 2011 | 15:25
Von
Status: Praktikant (543 Beiträge, 195x hilfreich)
ouh ...
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#6
Antwort vom 21. Juli 2011 | 15:59
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Ich würde mir gerne ein Wohnrecht erstreiten oder das Recht erstreiten die Immobilie zu Kaufen.
Das wird so nicht funktionieren.
Wie ist das Wohnrecht des Vaters denn gestaltet? "Wohnrecht" heißt ja nicht zwingend "alleiniges Wohnrecht", je nachdem, was vereinbart wurde und wie die Immobilie überhaupt gestaltet ist.
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