Wir beabsichtigen, für unser minderjähriges Kind eine Wohnung zu kaufen. Ist es möglich und sinnvoll, den Kaufvertrag so abzuschließen, dass unser Kind als Eigentümer eingetragen wird, oder sollen wir lieber selbst diese Wohnung kaufen und später schenken? Die Wohnung würden wir teils mit Eigenkapital (unserem, nicht des Kindes), teils mit einem Kredit finanzieren. Die Wohnung wird vermietet.
Vielen Dank für Eure Tipps und Einschätzungen.
Grüße,
anja77777
Wohnung kaufen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Anja,
ich schreib mal, was mir grad so einfällt:
Zuerst, auch minderjährige Personen können Immobilien besitzen, kein Problem.
Damit das ganze auch steuerrechtlich anerkannt wird, wäre imho ein Ergänzungspfleger notwendig.
Die Mieteinahmen sind zu versteuern, erhöhen also das steuerpflichtige Einkommen, jedoch kann auch ein Kind den Grundfreibetrag (ca. 8000 Euro) in Anspruch nehmen.
Wenn das Kind die Wohnung kaufen soll, muss es auch das Eigenkapital besitzen. Ihr müsstet das Geld also vorher (oder im gleichen Schritt) schenken.
Ist denn die Bank bereit, die Finanzierung auch mit dem Kind zu machen?
Da die Wohnung fremdvermietet werden soll, sind eventuell verschiedene Nachteile - insbesondere ab Volljährigkeit - zu beachten (Bafög, Kindergeld).
Bei einer Schenkung der Wohnung in der Zukunft fallen wieder Notar- und Grundbuchkosten an, jedoch nicht nochmals Grunderwerbsteuer.
Grundsätzlich wäre eine Schenkung auch zu versteuern. Das dürfte bei einer einzigen Wohnung aber nicht in Betracht kommen, da der Freibetrag Elternteil>Kind 400.000 Euro beträgt.
Auf die grundsätzlichen Problematik, sein Vermögen schon zu Lebzeiten an seine Kinder zu verschenken, möchte ich nicht weiter eingehen; das muss jeder selber wissen.
Ich würde tendenziell eher dazu raten, dass die Eltern die Wohnung kaufen sollten.
MfG Stefan
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