Guten Tag,
ich befinde mich derzeit in einer sehr verzwickten Lage. Meine Wohnung wurde zum 31. Oktober gekündigt, und ich habe bisher keine neue Wohnung gefunden. Schlafe bei einem Freund auf der Couch. Hartz4 Antrag ist laufend, kann aber nicht bearbeitet werden da ich noch einige Tage an meinem vorherigen Wohnort gemeldet bin.
Dachte, ich könnte einfach ein Postfach aufmachen und meine Post per Nachsendeauftrag dorthin schicken lassen, doch nun habe ich erfahren, dass man Postfach + Nachsendeauftrag nur mit gültiger Meldeadresse in Auftrag geben kann.
Ist dies richtig? Was kann passieren, wenn ich dies trotzdem mache? Ist das schon Betrug, der strafrechtlich verfolgt wird?
Habe mich auch bei diversen lokalen Obdachlosen-Hilfen erkundigt, die laut eigener Aussage Postadressen zur Verfügung stellen. Dort wurde mir allerdings gesagt, dass ihre Postfächer eben nicht die Meldeadresse ersetzen und somit auch nicht für einen Nachsendeantrag genutzt werden können.
Wie kann ich ohne Meldeadresse ein Postfach eröffnen? Gibt es da wirklich keine Möglichkeit? Ab dem 1. wohnt bereits ein neuer Mieter in der Wohnung, der auch nicht bereit ist meine Post erstmal zu "sammeln".
Eigentlich wollte ich mich ab dem 1. bei der Stadt als "ohne festen Wohnsitz" eintragen lassen aus der Not heraus und dann mithilfe des Jobcenters eine neue Wohnung finden. Aber das hilft mir bei der Post gerade nicht weiter.
Ich bin verzweifelt und weiß nicht, wie ich dies regeln soll.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Unterstützung ...
Wohnungslos - wie Post mit Nachsendeauftrag erhalten?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was spricht dagegen, sich erstmal beim Freund anzumelden?
ZitatWie kann ich ohne Meldeadresse ein Postfach eröffnen? :
Ich verstehe denn Sinn der Frage nicht.
Die Wohnung ist doch erst zum 31.10 gekündigt, folglich müsstest Du doch dort noch gemeldet sein und nach Deinen eigenen Ausführungen auch ein Postfach eröffnen können.
Beim Nachsendeauftrag immer daran denken, dass er nur für das einzelne Unternehmen gilt. Wir haben aber mehrere Postzustellungsunternehmen.
berry
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Hallo, du könntest zwar jetzt ein Postfach auf deine noch aktuelle Adresse einrichten (dann würde die Post automatisch ins Postfach kommen, ganz ohne Nachsendeauftrag), leider dauert das aber einige Tage bis zu zwei Wochen und das Bestätigungsschreiben und die Schlüssel kommen natürlich per Post an die angemeldete Adresse.
Deswegen bist du dafür wohl leider zu spät dran.
Meiner Meinung nach ist das aber sowieso zu kurz gedacht.
Du verlierst gerade deine Wohnung und bist kurz davor obachlos zu werden.
Dagegen musst du etwas tun.
Dass der Antrag auf ALG2 läuft, ist gut und wichtig.
Du solltest dich an das Wohnungsamt deiner Stadt wenden und die Situation wahrheitsgemäß erzählen.
Beantrage dort, dass du "zur Abwendung der Obdachlosigkeit in eine Wohnung / Zimmer eingewiesen" wirst.
Du bekommst dann vom Wohnungsamt eine Übergangswohnung / Zimmer, an diese Adresse musst du dich ummelden und dorthin kannst du auch deine Post nachsenden lassen.
Auf die Unterkunftsbleibe hast du ein Recht - sie ist aber nicht kostenlos.
Deswegen unbedingt weiter am Ball bleiben mit dem ALG2.
In den meißten Fällen arbeiten die Mitarbeiter vom Wohnungsamt mit dem Arbeitsamt / Jobcenter zusammen und stimmen die Kosten für die Unterkunft untereinander ab.
Du sitzt dann erst einmal nicht auf der Straße, gilst auch nicht als obdachlos und hast Zeit, dir eine neue Wohnung zu suchen.
Das Job-Center ist kein Wohnungsmaklerbüro. Durch dasselbe wirst Du keine Wohnung vermittelt bekommen. WEnn Du länger bei Deinem Freund lebst, dann solltest Du da auch angemeldet sein. Und sei es nur vorübergehend. DAs ist auch aus anderen Gründen ganz wichtig. Falls Dich irgend ein wichtiges Dokument nicht erreicht, Du aber ordnungsgemäß angemeldet bist, kannst Du gegebenenfalls Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wenn ein Gerichtsverfahren deshalb verloren geht. Ich würde meine neue Adresse auch unbedingt beim alten Vermieter und beim neuen Mieter hinterlegen. Ob die dann davon Gebrauch machen, ist eine andere Frage, aber Du bist abgesichert.
wirdwerden
Du bekommst dann vom Wohnungsamt eine Übergangswohnung / Zimmer Setzen Sie dem TE nicht solche Rosinen in den Kopf - er kriegt ein Bett im Wohnheim, sonst nichts. Aber auch da ist man angemeldet und kriegt regulär seine Post. Es ist halt weniger bequem, als bei einem Freund zu wohnen...
-- Editiert von muemmel am 26.10.2018 18:19
So isses. Er bkommt eine Schlafstelle wo auch immer. Also mal anfangen, sich um die eigenen Angelegenheiten zu kümmern. Denn auch Räumungen fallen ja nicht vom Himmel. Und, nochmals, der Fragesteller hat einen Anspruch auf ein Bett, wo auch immer. Mehr nicht.
wirdwerden
Sollten Sie obdachlos werden, offiziell durch ein Räumungsverfahren, bekommen Sie von der Stadt/Gemeinde eine Notunterkunft zugewiesen. Dort können Sie sich auch melden und Ihre Post nachsenden lassen.
Die Lösung ist relativ simpel:
Mach dir ein Konto bei einen Postscanservice wie Dropscan oder Digitalkasten.
Nachsendeantrag zu der dortigen Adresse und fertig. Die scannen für dich deine Post ein und du kannst sie online abrufen.
ZitatDie Lösung ist relativ simpel: :
Mach dir ein Konto bei einen Postscanservice wie Dropscan oder Digitalkasten.
Nachsendeantrag zu der dortigen Adresse und fertig. Die scannen für dich deine Post ein und du kannst sie online abrufen.
Ob man will, dass seine Post von einem dritten geöffnet und entsprechend verarbeitet wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
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