Wohnungsräumung - Vater ist im Pflegeheim

22. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Beate1958
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsräumung - Vater ist im Pflegeheim

Hallo zusammen,

ich besitze ein Haus, in der oberen Wohnung hat mein Vater gewohnt. Jetzt musste er ins Pflegeheim gebracht werden, da er starke Demenz hat.

Meine Frage: Wer ist für die Wohnungsräumung zuständig? Meine Schwester fühlt sich nicht zuständig und verweigert die Ausräumung. Darf ich die Wohnung selbst ausräumen? Was muss ich beachten?

Ich möchte die Wohnung gerne renovieren, damit ich sie vermieten kann.

Danke und viele Grüße
Beate

-- Editiert von Moderator topic am 22.09.2021 19:11

-- Thema wurde verschoben am 22.09.2021 19:11

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Auf welcher Basis hat der Vater die Wohnung bewohnt? Wohnrecht, Miete, unentgeltliche Überlassung?

Gibt es für den Vater einen Betreuer? Hat jemand eine Generalvollmacht?

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#2
 Von 
Beate1958
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Auf welcher Basis hat der Vater die Wohnung bewohnt? Wohnrecht, Miete, unentgeltliche Überlassung?

Gibt es für den Vater einen Betreuer? Hat jemand eine Generalvollmacht?


Mein Vater hat/ hatte Wohnrecht in der Wohnung. Die Generalvollmacht haben meine Schwester und ich.
Einen Betreuer hat mein Vater nicht.

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn das Wohnrecht noch besteht, hast du gar kein Recht, die Wohnung zu vermieten. Da tun die Geschwister auch gut daran, nicht zu helfen.

Wenn es erloschen ist (je nach Formulierung des Wohnrechtes ist das ja möglich), dann ist dein Vater als Eigentümer der Sachen für das Ausräumen zuständig. Da er selbst das nicht mehr kann und keine Betreuung besteht, wird das eher schwierig, klar. Aber zum Glück gibt das Gesetz (und hier im Forum geht es ja um die juristische Lage) die die Möglichkeit, die Versäumung von deinem Vater einzuklagen. Im Zuge dessen wird auch gleich geprüft werden, ob das Wohnrecht wirklich erloschen ist, hat also nur Vorteile. Gegebenenfalls wird dann auch eine Betreuung eingerichtet - die Kinder sind offensichtlich ungeeignet, wird also jemand anderes werden, mit dem du dich dann auseinandersetzen darfst.


Wenn du dann Probleme hast, frag hier gern nach

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Beate1958
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Wenn das Wohnrecht noch besteht, hast du gar kein Recht, die Wohnung zu vermieten. Da tun die Geschwister auch gut daran, nicht zu helfen.

Wenn es erloschen ist (je nach Formulierung des Wohnrechtes ist das ja möglich), dann ist dein Vater als Eigentümer der Sachen für das Ausräumen zuständig. Da er selbst das nicht mehr kann und keine Betreuung besteht, wird das eher schwierig, klar. Aber zum Glück gibt das Gesetz (und hier im Forum geht es ja um die juristische Lage) die die Möglichkeit, die Versäumung von deinem Vater einzuklagen. Im Zuge dessen wird auch gleich geprüft werden, ob das Wohnrecht wirklich erloschen ist, hat also nur Vorteile. Gegebenenfalls wird dann auch eine Betreuung eingerichtet - die Kinder sind offensichtlich ungeeignet, wird also jemand anderes werden, mit dem du dich dann auseinandersetzen darfst.


Wenn du dann Probleme hast, frag hier gern nach


Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Falls noch ein Wohnrecht besteht, darf ich die Wohnung dann renovieren? Sie ist stark schimmelbefallen und da muss unbedingt etwas gemacht werden (neue Böden, neuer Putz, neues Bad usw.)

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#5
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Wenn das Wohnrecht noch besteht, hast du gar kein Recht, die Wohnung zu vermieten. Da tun die Geschwister auch gut daran, nicht zu helfen.

Sachlich falsch.
Auch ich könnte die Wohnung vermieten.

Zitat (von quiddje):
die Kinder sind offensichtlich ungeeignet,

Warum sollte dem so sein?

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Beate1958):
ich besitze ein Haus,
Bist du auch alleinige Eigentümerin und hast deinem Vater das Wohnrecht eingeräumt?
Zitat (von Beate1958):
Die Generalvollmacht haben meine Schwester und ich.
Über was?
Zitat (von Beate1958):
Meine Schwester fühlt sich nicht zuständig und verweigert die Ausräumung.
Nicht zuständig sein und die Ausräumung verweigern--- sind 2 unterschiedliche Gründe.
Evtl. will sie keine Kosten tragen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Wenn das Wohnrecht noch besteht, hast du gar kein Recht, die Wohnung zu vermieten.


Kommt auf den Vertrag drauf an, evtl. werden die Mieteinnahmen für den Heimplatz benötigt.

Und da Schimmelbefall vorhanden ist, muss die Wohnung renoviert werden.
Die Schwester mag sich nicht zuständig fühlen, da die TE offenbar das Haus bekam.

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#8
 Von 
Beate1958
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Beate1958):
ich besitze ein Haus,
Bist du auch alleinige Eigentümerin und hast deinem Vater das Wohnrecht eingeräumt?

Ja, ich bin die alleinige Eigentümerin und mein Vater hat lebenslanges Wohnrecht laut Vertrag.

Zitat (von Beate1958):
Die Generalvollmacht haben meine Schwester und ich.
Über was?

Das müsste ich nochmals genau nachlesen.

Zitat (von Beate1958):
Meine Schwester fühlt sich nicht zuständig und verweigert die Ausräumung.
Nicht zuständig sein und die Ausräumung verweigern--- sind 2 unterschiedliche Gründe.
Evtl. will sie keine Kosten tragen?


Meine Schwester möchte, dass die Wohnung genauso bleibt und nicht ausgeräumt wird, geschweige denn will sie helfen bzw. die Kosten übernehmen.

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#9
 Von 
Beate1958
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Zitat (von quiddje):
Wenn das Wohnrecht noch besteht, hast du gar kein Recht, die Wohnung zu vermieten.


Kommt auf den Vertrag drauf an, evtl. werden die Mieteinnahmen für den Heimplatz benötigt.

Und da Schimmelbefall vorhanden ist, muss die Wohnung renoviert werden.
Die Schwester mag sich nicht zuständig fühlen, da die TE offenbar das Haus bekam.



Ok, das bedeutet ich darf die Wohnung renovieren, aber den übrigen Hausrat (inkl. Möbel usw.) nicht entsorgen?
Darf ich die Wohnung privat nutzen, z.B. ein Bügelzimmer einrichten?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Beate1958):
Ja, ich bin die alleinige Eigentümerin
Die Schwester kann dir nichts verweigern.

Du müsstest noch prüfen, ob du das Wohnrecht auf Lebenszeit an deinen Vater gegeben hast---

Zitat (von Beate1958):
Meine Schwester möchte
Das mag sein. Aber sie hat vermutlich keine Rechte, das zu bestimmen.

Das alles hat übrigens nichts mit Erbrecht zu tun, denn der Vater lebt noch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Sachlich falsch.
Auch ich könnte die Wohnung vermieten

Hab ich auch nicht bestritten.
Nur hättest du genauso wenig das Recht dazu

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Kommt auf den Vertrag drauf an, evtl. werden die Mieteinnahmen für den Heimplatz benötigt.
das Recht auf Vermietung wird von einem normalen Wohnrecht aber nicht gedeckt.
Die TE tut wohl gut daran, erst Mal genau zu schauen welche Rechte dem Vater eigentlich gegeben wurden.

Zitat (von Beate1958):
Falls noch ein Wohnrecht besteht, darf ich die Wohnung dann renovieren
wie auch bei Vermietung etc: wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn du diese Wohnung ausräumst, renoviert, vermietest, selbst nutzt,... : Solange das niemanden stôrt, wirst du dadurch auch keine Probleme bekommen.
Nur kannst du auch keine Unterstützung einfordern.
Und wenn der Vater wider Erwarten sein Wohnrecht wieder aufleben lassen will und du vermietet hast, dann wirst du ein gewaltiges und ggf. teures Problem haben...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Nur hättest du genauso wenig das Recht dazu

Weshalb?
Da bin ich jetzt mal gespannt :grins:

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Weshalb?
Da bin ich jetzt mal gespannt


Es ist natürlich möglich, Dinge zu vermieten, deren Eigentümer man gar nicht ist.

Von Schadensersatzansprüchen dir gegenüber oder ähnlichem abgesehen, könnte es in vorliegender Konstellation (du vermietest die o. g. Wohnung) aber schon allein strafrechtlich ein Problem sein (Betrug?)... so dass ich die Aussage "du hättest kein Recht dazu" schon irgendwie richtig finde. ^^

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Mit stellt sich eher die Frage, in wie weit die Vollmachten noch gültig sind, wenn der Vater aufgrund seiner Demenz schon längere Zeit nicht mehr geschäftsfähig ist. Da wäre eine richtige Betreuung vielleicht sinnvoll.

Die zweite Frage ist, ob eine Vermietung der Wohnung des Vaters nicht sinnvoll sein könnte - um z.B. mit den Mieteinnahmen einen Teil der Pflege/Heimkosten zu decken.

Das Thema hat viel Potential :)

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