Hallo zusammen,
ich besitze ein Haus, in der oberen Wohnung hat mein Vater gewohnt. Jetzt musste er ins Pflegeheim gebracht werden, da er starke Demenz hat.
Meine Frage: Wer ist für die Wohnungsräumung zuständig? Meine Schwester fühlt sich nicht zuständig und verweigert die Ausräumung. Darf ich die Wohnung selbst ausräumen? Was muss ich beachten?
Ich möchte die Wohnung gerne renovieren, damit ich sie vermieten kann.
Danke und viele Grüße
Beate
-- Editiert von Moderator topic am 22.09.2021 19:11
-- Thema wurde verschoben am 22.09.2021 19:11
Wohnungsräumung - Vater ist im Pflegeheim
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Auf welcher Basis hat der Vater die Wohnung bewohnt? Wohnrecht, Miete, unentgeltliche Überlassung?
Gibt es für den Vater einen Betreuer? Hat jemand eine Generalvollmacht?
ZitatAuf welcher Basis hat der Vater die Wohnung bewohnt? Wohnrecht, Miete, unentgeltliche Überlassung? :
Gibt es für den Vater einen Betreuer? Hat jemand eine Generalvollmacht?
Mein Vater hat/ hatte Wohnrecht in der Wohnung. Die Generalvollmacht haben meine Schwester und ich.
Einen Betreuer hat mein Vater nicht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn das Wohnrecht noch besteht, hast du gar kein Recht, die Wohnung zu vermieten. Da tun die Geschwister auch gut daran, nicht zu helfen.
Wenn es erloschen ist (je nach Formulierung des Wohnrechtes ist das ja möglich), dann ist dein Vater als Eigentümer der Sachen für das Ausräumen zuständig. Da er selbst das nicht mehr kann und keine Betreuung besteht, wird das eher schwierig, klar. Aber zum Glück gibt das Gesetz (und hier im Forum geht es ja um die juristische Lage) die die Möglichkeit, die Versäumung von deinem Vater einzuklagen. Im Zuge dessen wird auch gleich geprüft werden, ob das Wohnrecht wirklich erloschen ist, hat also nur Vorteile. Gegebenenfalls wird dann auch eine Betreuung eingerichtet - die Kinder sind offensichtlich ungeeignet, wird also jemand anderes werden, mit dem du dich dann auseinandersetzen darfst.
Wenn du dann Probleme hast, frag hier gern nach
ZitatWenn das Wohnrecht noch besteht, hast du gar kein Recht, die Wohnung zu vermieten. Da tun die Geschwister auch gut daran, nicht zu helfen. :
Wenn es erloschen ist (je nach Formulierung des Wohnrechtes ist das ja möglich), dann ist dein Vater als Eigentümer der Sachen für das Ausräumen zuständig. Da er selbst das nicht mehr kann und keine Betreuung besteht, wird das eher schwierig, klar. Aber zum Glück gibt das Gesetz (und hier im Forum geht es ja um die juristische Lage) die die Möglichkeit, die Versäumung von deinem Vater einzuklagen. Im Zuge dessen wird auch gleich geprüft werden, ob das Wohnrecht wirklich erloschen ist, hat also nur Vorteile. Gegebenenfalls wird dann auch eine Betreuung eingerichtet - die Kinder sind offensichtlich ungeeignet, wird also jemand anderes werden, mit dem du dich dann auseinandersetzen darfst.
Wenn du dann Probleme hast, frag hier gern nach
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Falls noch ein Wohnrecht besteht, darf ich die Wohnung dann renovieren? Sie ist stark schimmelbefallen und da muss unbedingt etwas gemacht werden (neue Böden, neuer Putz, neues Bad usw.)
ZitatWenn das Wohnrecht noch besteht, hast du gar kein Recht, die Wohnung zu vermieten. Da tun die Geschwister auch gut daran, nicht zu helfen. :
Sachlich falsch.
Auch ich könnte die Wohnung vermieten.
Zitatdie Kinder sind offensichtlich ungeeignet, :
Warum sollte dem so sein?
Bist du auch alleinige Eigentümerin und hast deinem Vater das Wohnrecht eingeräumt?Zitatich besitze ein Haus, :
Über was?ZitatDie Generalvollmacht haben meine Schwester und ich. :
Nicht zuständig sein und die Ausräumung verweigern--- sind 2 unterschiedliche Gründe.ZitatMeine Schwester fühlt sich nicht zuständig und verweigert die Ausräumung. :
Evtl. will sie keine Kosten tragen?
ZitatWenn das Wohnrecht noch besteht, hast du gar kein Recht, die Wohnung zu vermieten. :
Kommt auf den Vertrag drauf an, evtl. werden die Mieteinnahmen für den Heimplatz benötigt.
Und da Schimmelbefall vorhanden ist, muss die Wohnung renoviert werden.
Die Schwester mag sich nicht zuständig fühlen, da die TE offenbar das Haus bekam.
ZitatZitat (von Beate1958): :
ich besitze ein Haus,
Bist du auch alleinige Eigentümerin und hast deinem Vater das Wohnrecht eingeräumt?
Ja, ich bin die alleinige Eigentümerin und mein Vater hat lebenslanges Wohnrecht laut Vertrag.
Zitat (von Beate1958):
Die Generalvollmacht haben meine Schwester und ich.
Über was?
Das müsste ich nochmals genau nachlesen.
Zitat (von Beate1958):
Meine Schwester fühlt sich nicht zuständig und verweigert die Ausräumung.
Nicht zuständig sein und die Ausräumung verweigern--- sind 2 unterschiedliche Gründe.
Evtl. will sie keine Kosten tragen?
Meine Schwester möchte, dass die Wohnung genauso bleibt und nicht ausgeräumt wird, geschweige denn will sie helfen bzw. die Kosten übernehmen.
ZitatZitat (von quiddje): :
Wenn das Wohnrecht noch besteht, hast du gar kein Recht, die Wohnung zu vermieten.
Kommt auf den Vertrag drauf an, evtl. werden die Mieteinnahmen für den Heimplatz benötigt.
Und da Schimmelbefall vorhanden ist, muss die Wohnung renoviert werden.
Die Schwester mag sich nicht zuständig fühlen, da die TE offenbar das Haus bekam.
Ok, das bedeutet ich darf die Wohnung renovieren, aber den übrigen Hausrat (inkl. Möbel usw.) nicht entsorgen?
Darf ich die Wohnung privat nutzen, z.B. ein Bügelzimmer einrichten?
Die Schwester kann dir nichts verweigern.ZitatJa, ich bin die alleinige Eigentümerin :
Du müsstest noch prüfen, ob du das Wohnrecht auf Lebenszeit an deinen Vater gegeben hast---
Das mag sein. Aber sie hat vermutlich keine Rechte, das zu bestimmen.ZitatMeine Schwester möchte :
Das alles hat übrigens nichts mit Erbrecht zu tun, denn der Vater lebt noch.
ZitatSachlich falsch. :
Auch ich könnte die Wohnung vermieten
Hab ich auch nicht bestritten.
Nur hättest du genauso wenig das Recht dazu
das Recht auf Vermietung wird von einem normalen Wohnrecht aber nicht gedeckt.ZitatKommt auf den Vertrag drauf an, evtl. werden die Mieteinnahmen für den Heimplatz benötigt. :
Die TE tut wohl gut daran, erst Mal genau zu schauen welche Rechte dem Vater eigentlich gegeben wurden.
wie auch bei Vermietung etc: wo kein Kläger, da kein Richter.ZitatFalls noch ein Wohnrecht besteht, darf ich die Wohnung dann renovieren :
Wenn du diese Wohnung ausräumst, renoviert, vermietest, selbst nutzt,... : Solange das niemanden stôrt, wirst du dadurch auch keine Probleme bekommen.
Nur kannst du auch keine Unterstützung einfordern.
Und wenn der Vater wider Erwarten sein Wohnrecht wieder aufleben lassen will und du vermietet hast, dann wirst du ein gewaltiges und ggf. teures Problem haben...
ZitatNur hättest du genauso wenig das Recht dazu :
Weshalb?
Da bin ich jetzt mal gespannt
ZitatWeshalb? :
Da bin ich jetzt mal gespannt
Es ist natürlich möglich, Dinge zu vermieten, deren Eigentümer man gar nicht ist.
Von Schadensersatzansprüchen dir gegenüber oder ähnlichem abgesehen, könnte es in vorliegender Konstellation (du vermietest die o. g. Wohnung) aber schon allein strafrechtlich ein Problem sein (Betrug?)... so dass ich die Aussage "du hättest kein Recht dazu" schon irgendwie richtig finde. ^^
Mit stellt sich eher die Frage, in wie weit die Vollmachten noch gültig sind, wenn der Vater aufgrund seiner Demenz schon längere Zeit nicht mehr geschäftsfähig ist. Da wäre eine richtige Betreuung vielleicht sinnvoll.
Die zweite Frage ist, ob eine Vermietung der Wohnung des Vaters nicht sinnvoll sein könnte - um z.B. mit den Mieteinnahmen einen Teil der Pflege/Heimkosten zu decken.
Das Thema hat viel Potential
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten