Hallo Leute !
Ich habe heute einen Brief von einer TV-Produktionsfirma aus Köln erhalten.
In dieser Abmahnung steht, ich habe deren Wortmarke, welche sie sich haben schützen lassen, in meinem Online-Shop der Firma Spreadshirt.de benutzt.
Soweit stimmt dies auch.
Allerdings wurde das erste T-Shirt am 23.06.2004 verkauft.
Daraufhin leider auch weitere.
Tag der Eintragung der Wortmarke war allerdings der 18.11.2005. Tag der Veröffentlichung war der 23.12.2005. Anmeldetag war der 26.08.2005.
In deren Schreiben geht hervor, ich solle eine "Abmahnkostenpauschale" in Höhe von über 150 Euro zzgl. MwSt. begleichen.
Zu dem lag dem Schreiben eine "Unterlassungs und Verpflichtungserklärung" bei, welche ich unterschrieben und mit Anhang der beglichenen Abmahnkostenpauschale zurücksenden soll.
Wie gehe nun weiter vor?
Über Rat würde ich mich sehr freuen.
Mit besten Grüssen...
WALLis
Wortmarke im Online-Shop benutzt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Nie was unterschreiben was Dir keine Vorteile bringt
Das kann man so pauschal nicht stehen lassen. Eine berechtigte Abmahnung ist immer noch billiger als ein verlorener Prozeß.
Das ist nur Geldmacherei - Du hast nie etwas getan,
Das ist doch noch gar nicht klar.
dann soll man es Dir vor Gericht beweisen
Das dürfte ja wohl hier leicht möglich sein.
Zur Sachlage:
Auch wenn die Marke zum Zeitpunkt der behaupteten Rechtsverletzung noch nicht eingetragen (und noch nicht mal angemeldet) war, könnte sie trotzdem als Kennzeichen anderweitig geschützt gewesen sein (Unternehmenskennzeichen, Titelschutz etc.).
Das wäre jeweils im Einzelfall zu prüfen, bevor man sich hier zu vorschnellen Schüssen hinreißen läßt.
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PS. Wenn morgen Pro-Acht eine Serie mit dem Namen 'Waddehaddeduddeda?' startet, ist doch offensichtlich, daß es eine Kennzeichenverletzung wäre, dann T-Shirts mit dem Sendungsnamen und -logo zu verkaufen, auch wenn noch keine Marke darauf eingetragen ist.
Und wie soll ich dann jetzt vorgehen?
Liegenlassen... einen Anwalt aufuschen?
Es war übrigens kein Einschreiben etc.
Ein ganz Normaler A4-Umschlag.
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