Wortmarke im Online-Shop benutzt

16. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
wallis
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Wortmarke im Online-Shop benutzt

Hallo Leute !

Ich habe heute einen Brief von einer TV-Produktionsfirma aus Köln erhalten.
In dieser Abmahnung steht, ich habe deren Wortmarke, welche sie sich haben schützen lassen, in meinem Online-Shop der Firma Spreadshirt.de benutzt.
Soweit stimmt dies auch.

Allerdings wurde das erste T-Shirt am 23.06.2004 verkauft.
Daraufhin leider auch weitere.

Tag der Eintragung der Wortmarke war allerdings der 18.11.2005. Tag der Veröffentlichung war der 23.12.2005. Anmeldetag war der 26.08.2005.

In deren Schreiben geht hervor, ich solle eine "Abmahnkostenpauschale" in Höhe von über 150 Euro zzgl. MwSt. begleichen.

Zu dem lag dem Schreiben eine "Unterlassungs und Verpflichtungserklärung" bei, welche ich unterschrieben und mit Anhang der beglichenen Abmahnkostenpauschale zurücksenden soll.

Wie gehe nun weiter vor?

Über Rat würde ich mich sehr freuen.

Mit besten Grüssen...
WALLis

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Nie was unterschreiben was Dir keine Vorteile bringt

Das kann man so pauschal nicht stehen lassen. Eine berechtigte Abmahnung ist immer noch billiger als ein verlorener Prozeß.

Das ist nur Geldmacherei - Du hast nie etwas getan,

Das ist doch noch gar nicht klar.

dann soll man es Dir vor Gericht beweisen

Das dürfte ja wohl hier leicht möglich sein.

Zur Sachlage:

Auch wenn die Marke zum Zeitpunkt der behaupteten Rechtsverletzung noch nicht eingetragen (und noch nicht mal angemeldet) war, könnte sie trotzdem als Kennzeichen anderweitig geschützt gewesen sein (Unternehmenskennzeichen, Titelschutz etc.).
Das wäre jeweils im Einzelfall zu prüfen, bevor man sich hier zu vorschnellen Schüssen hinreißen läßt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

PS. Wenn morgen Pro-Acht eine Serie mit dem Namen 'Waddehaddeduddeda?' startet, ist doch offensichtlich, daß es eine Kennzeichenverletzung wäre, dann T-Shirts mit dem Sendungsnamen und -logo zu verkaufen, auch wenn noch keine Marke darauf eingetragen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wallis
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wie soll ich dann jetzt vorgehen?

Liegenlassen... einen Anwalt aufuschen?
Es war übrigens kein Einschreiben etc.
Ein ganz Normaler A4-Umschlag.

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