Wortmarke vs Domain

6. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
mumi5757
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wortmarke vs Domain

Hallo, es geht um zwei Domains mit den Endungen .de und .net.
Die Domains werden seit 2000 kontinuierlich besetzt. Bis vor kurzem waren die Webseiten der Domains einfach nur eine schwarze Seite mit einem Namen in der Mitte. Seit ca. einem Jahr leitet die .de Domain auf eine Architektur-Administration Webseite weiter. Jetzt habe ich den namen als Wortmarke eingetragen und bin sehr interessiert an diesen Domains. Meine Wortmarke deckt im groben die Kategorien: Computer, Software, Architektur und Datenverarbeitung ab. Habe ich jetzt in irgendeiner weise Anspruch auf eine der beiden oder sogar beiden Domains?
Die Domains wurden zwar schon vor meiner Wortmarke registriert, aber hat das MarkenG. nicht eine höhere Priorität?
Da die .de Domain auf eine andere Geschäfts-Website weiterleitet (übrigens sehr billige 1&1 Fertig-Website) kann man das doch bereits als Gewerbliche Nutzung sehen und da meine Wortmarke die Architektur deckt, sollte ich doch Anspruch darauf haben? Und die .net Website ist quasi eine leere Website, habe ich da auch irgendwelche Ansprüche?

Wenn jemand seit 16 Jahren für Domains zahlt und sie nicht wirklich nutzt, wartet er bestimmt nur auf den Wertanstieg der Domain, da der Name sehr kurz ist.

Jedenfalls ist mir der Typ sehr unsympathisch und hetzt mir direkt sein Bruder von Anwalt auf den Hals, weil ich über die Denic seine Anschrift bekommen habe und ihn wegen einem Kaufangebot angeschrieben habe. Die geforderten 600€ Anwaltskosten habe ich einfach ignoriert und seitdem auch nichts mehr bekommen ( ca. 2 Jahre her)

Danke im voraus, wird bestimmt eine lange Diskussion hier :)

Mit freundlichen Grüßen

mumi5757

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Als erstes sollte man mal prüfen ob die Webadresse selbst als Unternehmenskennzeichen (§ 5 Abs. 2 MarkenG ) markenrechtlichen Schutz genießt.
Die Hürden sind dafür nicht sonderlich hoch, der Nachweis der geschäftsmäßigen Benutzung gnügt schon.



Zitat:
Jedenfalls ist mir der Typ sehr unsympathisch und hetzt mir direkt sein Bruder von Anwalt auf den Hals, weil ich über die Denic seine Anschrift bekommen habe und ihn wegen einem Kaufangebot angeschrieben habe.

Da würde mich mal interessieren was im Angebot gestanden hat und was der Anwalt geantwortet hat.

Jedenfalls weist Du was ab geht, wenn Du ihm erklären willst, das er Dir die Domains übergeben soll.
Liegen schon so um 5000 EUR bereit um Anwalt und Gerichte zu finazieren?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
mumi5757
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Nein, automatisch. Wenn die Domain irgendwann mal geschäftsmässig genutzt wurde, gilt "wer zuerst kommt, mahlt zuerst"...

Die eine Domain wird derzeit nicht benutzt (Nach meiner Interpretation, weil auf der Website nur ein Vorname in der Mitte ist und der Quellcode paar Zeilen lang ist)
Die andere Domain führt halt zu einer Webseite eines Architektur Büros o.Ä.

Wie soll ich oder er nachweisen, dass die .net Domain schonmal Geschäftsmäßig benutzt wurde? Derzeit aufjedenfall nicht.

Zitat:
Bitte noch mal so, dass man verstehen kann, was gemeint ist...

Also ich habe ihm ein Kaufangebot gemacht und die einzige Antwort die ich erhalten habe, war ein Anwaltsschreiben seines Bruders (vermute ich mal > gleicher Nachname) weil ich angeblich die Adresse bei der Denic nicht für solche Zwecke erfragen darf und 600€ Anwaltskosten sollte ich auch noch zahlen :) Hab es einfach ignoriert und er hat sich nicht mehr gemeldet, hat wahrscheinlich selbst erkannt, dass das Schwachsinn ist.

Und nein 5.000€ für einen Anwalt und Prozess habe ich nicht, deswegen Frage ich hier ja, ob ich irgendwelche Möglichkeiten habe.

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