Hallo,
darf man die Einverständniserklärung zu den Abrechnungsstellen mit denen ein Zahnarzt arbeitet wieder zurücknehmen? Dieser Zettel wurde an die Mitarbeiterin am Empfang ausgehändigt. Sie behauptet, unterschrieben ist unterschrieben. Es gab nur ein Erstgespräch bei dem sich für den Patienten herausstellte,
dass er nicht bei diesem Zahnarzt sein möchte.
-- Editiert von cass am 27.05.2020 16:05
Zahn Arzt Unterschrift Einverständniserklärung
27. Mai 2020
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Frage vom 27. Mai 2020 | 16:00
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Zahn Arzt Unterschrift Einverständniserklärung
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#1
Antwort vom 27. Mai 2020 | 16:52
Von
Status: Schüler (324 Beiträge, 139x hilfreich)
Ich würde dann einfach selbst einen Zweizeiler verfassen mit einem Widerruf der bislang erteilten Einverständniserklärung und diesen dort abgeben. Natürlich wenn möglich mit Unterschrift der Mitarbeiterin auf einer weiteren Ausfertigung des Zweizeiler als Belegexemplar für die eigenen Unterlagen zur Bestätigung des Erhalts.Zitat.... Sie behauptet, unterschrieben ist unterschrieben. ... :
#2
Antwort vom 27. Mai 2020 | 23:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39726x hilfreich)
Zitatdarf man die Einverständniserklärung zu den Abrechnungsstellen mit denen ein Zahnarzt arbeitet wieder zurücknehmen? :
Kommt ganz darauf an, was genau man da unterschrieben hat.
Möglicherweise kann man es, es kann dann nur problematisch werden (Einstellung der Bnehandlung, Kosten, ...)
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#3
Antwort vom 29. Mai 2020 | 13:17
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3770x hilfreich)
Beim ZA fand also nur ein Erstgespräch statt. Diese Kosten kann er über die Abrechnungsstelle geltend machen.
Wenn keine Behandlung stattfindet, gibt es auch nichts weiter abzurechnen. Ich verstehe das Problem hier nicht.
#4
Antwort vom 1. Juni 2020 | 01:11
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
Zitatdarf man die Einverständniserklärung zu den Abrechnungsstellen mit denen ein Zahnarzt arbeitet wieder zurücknehmen? :
Die Folge wäre, daß der Patient eben die Rechnung erhalten würde.
#5
Antwort vom 1. Juni 2020 | 02:14
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 12x hilfreich)
Ja, die Einwilligung kann man bei denen die ich so kennejederzeit widerrufen ( welche ist es denn: DZR, ZA, BFS, CareCapital, PVS ...?)
Eigentlich muss der Patient auch eine Ausfertigung/Kopie davon bekommen.
Allerdings schützt der Widerruf der Zustimmung nicht vor einer Rechnung, sondern lediglich davor, dass Praxis über einen externen Dienstleister die Rechnungen erstellen lässt.
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