Zahnarzt bricht Instrument ab - wer hat hohe Folgekosten zu tragen?

20. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
puntaara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Zahnarzt bricht Instrument ab - wer hat hohe Folgekosten zu tragen?

Guten Abend,

Ende letzten Jahres suchte meine Partnerin den Zahnarzt auf wegen anhaltender Zahnschmerzen.
Dieser stellte Karies fest, behandelte den Zahn und füllte den Zahn (mit Zustimmung) mit einer zuzahlungspflichtigen Füllung, da diese "deutlich länger halten würde als die von der Kasse übernommene".

Die Zahnempfindlichkeit wurde jedoch nicht weniger, so dass meine Partnerin im Februar erneut die Praxis aufsuchte. Behandelt wurde sie von einer Kollegin (Gemeinschaftspraxis). Sie bohrte die teure Füllung wieder raus und äußerte sich mehrfach abfällig über die schlechte Qualität der vorher gemachten Füllung.

Bei dieser Behandlung wurde nun eine Wurzelentzündung festgestellt (zuvor übersehen? später entstanden?). Mit einem Instrument wurden die Zahnwurzelkanäle innerlich gereinigt, dabei ist dieses Instrument abgebrochen und stecken geblieben.

Die Ärztin versuchte für längere Zeit, das Instrument zu entfernen - erfolglos. Sie verschloss den Zahn provisorisch. Beim Folgetermin wurde die provisorische Füllung wieder entfernt. Doch auch diesmal ließ sich das Instrument nicht entfernen und der Zahn wieder provisorisch verschlossen und die Patientin an einen Spezialisten überwiesen.

Dieser würde wie folgt vorgehen: 3D-Scan des Zahns (ca. 80 Euro) und anschließende Entfernung des Fragments (1000-1200 Euro). Nach Info des Spezialisten sind diese Kosten rein privat zu tragen.

Meine Fragen dazu:
1) Sind wirklich alle Folgekosten der nicht erfolgreichen Wurzelbehandlung vom Patienten zu tragen? Was kann meine Freundin dafür, dass der Zahnarzt das Instrument abbricht? Sie wurde nicht mal darauf hingewiesen, dass so etwas passieren könnte und mit welchen Folgekosten dies einhergeht...

2) Lt. Kommentaren der zweiten Zahnärztin wurde die Füllung der Erstbehandlung schlecht ausgeführt. Vielleicht wurde damals sogar die Wurzelentzündung übersehen oder durch die schlechte Füllung im Anschluss begünstigt. Müssen wir trotzdem für diese teure Füllung zahlen?

3) Durch alle Behandlungen und Versuche das Instrument zu entfernen, hat sie nun auch noch einen Riss im Zahn.... Wie gehen wir damit um?

Bin für jeden Tipp dankbar!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Um hier was machen zu können, müßte die Fehlbehandlung nachgewiesen werden. Zunächst würde ich als Patient die Krankenkasse konsultieren.

Da würde ich mich erst mal beraten lassen. Da wird man sicher sagen, ob, und was man unter welchen Bedingungen machen kann. Wäre mein erster Gang.

Anwalt kostet. Aber auch da kann man sich beraten und ggf. vertreten lassen. Ein Rechtsstreit aber kann teuer werden. Und Ausgang ist offen. Gibt es eine RS hinsichtlich dieses Rechtsbereiches?

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
puntaara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe bereits ziemlich lang zu der Sache recherchiert, da der Instrumentenabbruch wohl selten aber durchaus mal vorkommt.

Hierzu äußern sich in Medizinforen viele Zahnärzte und sagen, dass dies kein Behandlungsfehler sei, sondern durchaus vorkommen könne (Pech, Schicksal). Es wurde erwähnt, dass auch die Gerichte das so sehen.

Allerdings finde ich es nicht richtig, dass der Patient dann für die Folgekosten aufkommen soll und nicht die Krankenkasse, Versicherung des Arztes o.ä.

Es wurde auch vor der Behandlung nicht darauf hingewiesen, dass so etwas passieren könnte und mit erheblichen Folgekosten zu rechnen ist.

Ob zunächst die Wurzelentzündung übersehen wurde oder erst durch die mangelhafte Füllung begünstigt wurde, lässt sich natürlich schwer nachweisen. Die Zahnärztin, die sich mehrfach abfällig über die Füllung äußerte, wird im Zweifelsfall sicher auch nicht gegen ihre Kollegin aus der Gemeinschaftspraxis aussagen...

Wir werden mal versuchen, über die Krankenkasse weiter zu kommen - wobei diese bei den Folgekosten ja auch fein raus zu sein scheint...

Eine RS-Versicherung in diesem Gebiet besteht leider nicht.


-- Editiert von puntaara am 21.07.2019 11:52

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Wenn einem Zahnarzt so etwas passiert, muss nicht der Patient dafür zahlen. Der zahlt nur den Anteil der Wurzelbehandlung des Zahnes.
Bei Wurzelbehandlungen wird auch ohne *verlorenes Instrument* mehrfach wieder aufgebohrt, entfernt, neu eingesetzt. Standardmäßig wohl 3 Sitzungen. Das zahlt die GKV nicht komplett.

Zitat (von puntaara):
Nach Info des Spezialisten sind diese Kosten rein privat zu tragen.
Die Kosten, die der Spezialist nun nennt, kann der Patient an den Verursacher weiterreichen. Also an diesen Zahnarzt. Zahnärzte sind durchaus versichert gegen Schäden, die sie anrichten. Die KV wird zunächst abwehren.
Ob zuerst nur eine Füllung mit Zuzahlung und dann eine Wurzelbehandlung nötig war---- wird ein Forum nicht beantworten können.
Zitat (von puntaara):
hat sie nun auch noch einen Riss im Zahn.... Wie gehen wir damit um?
Nun, damit wird wohl der Spezialist umgehen müssen, der das Fragment entfernen soll.

Zitat (von puntaara):
Es wurde auch vor der Behandlung nicht darauf hingewiesen, dass so etwas passieren könnte
Ich meine, ein Arzt kann unmöglich alle Eventualitäten, auch nicht die seltensten Pannen und Nebenwirkungen vorher aufzählen. Das ist schier unmöglich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Auch eine gute Anlaufstelle für die Beratung:

https://www.patientenberatung.de/de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
puntaara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, vielen vielen Dank für eure/Ihre Antworten!

Wir haben nun dem behandelnden Zahnarzt angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass wir davon ausgehen, dass er bzw. seine Versicherung die Folgekosten des Spezialisten tragen. Mal sehen was da als Antwort kommt.

Auch danke für den Link. Das wird unsere nächste Anlaufstelle - je nach Antwort des Zahnarztes.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von puntaara):
Hierzu äußern sich in Medizinforen viele Zahnärzte und sagen, dass dies kein Behandlungsfehler sei, sondern durchaus vorkommen könne (Pech, Schicksal).
So würde ich das (leider) auch sehen. Ein Behandlungsfehler wäre es nur, wenn der Arzt das Instrument falsch verwendet hätte. Hat er es richtig verwendet und es ist "einfach passiert", dann trifft den Arzt keine Schuld. Die reine Entfernung dieses Teils müsste die Krankenkasse übernehmen. Es erschließt sich für mich nicht, warum die KK die notwendigen Kosten dieser Entfernung nicht würde bezahlen müssen. Oder hat der Arzt einfach nur keine Kassenzulassung?

Signatur:

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