Zahnarztrechnung , zu hoher Faktor?

18. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Zahn123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahnarztrechnung , zu hoher Faktor?

Liebes Forum,

ich habe vor kurzem beim Zahnarzt. eine Behandlung durchführen lassen. Es wurden 3 Kompositfüllungen gemacht. Diese hat der ZAhnarzt mit einem Faktor von 4,5 bzw. 5,4 abrechnen lassen. Begründung Erschwerte Retensionsgewinnung bei ungünstiger Kavitätenlage bzw. Dimensionierung, erhöhter aufwand und erhöhte Schwierigkeit m Schienungsnotwendigkeit fragiler Wände.

Mir wurde vor bzw. während des Eingriffes nicht gesagt, dass es ein erhöhter Aufwand ist und auch der zeitliche Rahmen war nicht länger als vorhergegangene Behandlungen.

Ich habe gelesen, dass die Gebührenordnung einen "normalen" Faktor von 2,3 vorsieht, und 3,5 als erhöhten Faktor. Gibt es Möglichkeiten die Rechnung anzufechten, bzw. gibt es Erfahrungen mit ähnlichen Fällen, dass ggf. ein zu hoher Faktor abgerechnet wird?

Vielen Dank!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von Zahn123123):
Ich habe gelesen, dass die Gebührenordnung einen "normalen" Faktor von 2,3 vorsieht, und 3,5 als erhöhten Faktor.


Dass stimmt so nicht ganz.

Der Arzt oder Zahnarzt kann bis zum 2,3 fachen ohne Begründung berechnen. Bis zum 3,5fachen muss er sachlich nachvollziehbar begründen, oberhalb des 3,5fachen ist eine vorherige Honorarvereinbarung erforderlich.

Nachzulesen im § 5 der GOZ.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
werweiß
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 17x hilfreich)

Gab es vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung?
Diese ist für Kassenpatienten (§ 28 Abs. 2 SGB V) für Mehrkosten erforderlich. Für die Faktorsteigerung über 3,5 ist sowohl für Kassen- als auch Privatpatienten eine schriftliche Vereinbarung (§ 2 Abs 2 GOZ) vorgeschrieben.

2x Hilfreiche Antwort

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