Hallo,
ich war letzte Woche beim Zahnarzt, um eine Füllung im Weisheitszahn unten rechts machen zu lassen. Der Doc meinte zu mir, dass es ein wirklich kleines Loch sei und daraufhin habe ich mich entschlossen, ihn ohne Betäubung behandeln zu lassen.
Soweit so gut, ich war auch nach geschätzten 7min wieder aus der Praxis raus.
Über die Kosten hat er mich aufgeklärt "15-30 Euro Zuzahlung bei Kunststofffüllungen pro Füllung". Mit dem Wert hatte ich auch gute Erfahrung, da vorletztes Jahr bei mir 6 Füllungen gemacht worden sind und ich 185 € bezahlen musste.
Gestern flatterte dann die Rechnung ins Haus.
Ich soll insgesamt 46,59 zuzahlen. Allerdings verstehe ich den Aufbau der Rechnung nicht. Es sind 2 Positionen für den Zahn 48 (unten rechts,hinten) aufgeführt:
1. Position:
"Einlagefüllung, einflächig - Schmelz- u.Dentinbonding, Analogberechnung gem. $ 6 Abs 2 GOZ" Anzahl: 2 Faktor: 1,0000
2. Position:
1. Position:
"Einlagefüllung, einflächig - Schmelz- u.Dentinbonding, Analogberechnung gem. $ 6 Abs 2 GOZ" Anzahl: 1 Faktor: 2,30000
Wieso sind nun 2 Positionen aufgestellt, obwohl nur eine Füllung gemacht worden ist?
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Zahnarztrechnung zu hoch?
22. April 2008
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Frage vom 22. April 2008 | 09:21
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahnarztrechnung zu hoch?
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#1
Antwort vom 22. April 2008 | 11:48
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1087x hilfreich)
Auch an 1 Zahn können oft mehrere Positionen abgerechnet werden.
Dentinbonding ist ein mehrschichtiger Füllungsaufbau, bei der jede Schicht lichtgehärtet werden muss.
Eine derartige Position ist gesondert abrechenbar.
Frage auch den Zahnarzt, ob dieses diesmal gemacht wurde.
Gruß
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