Hallo,
ich habe vor ca 8 Jahren eine Zahnbrücke bekommen. Aus Gold, verblendet. Nachdem vor kurzem ein Zahn unter der Bücke karriös war, musste diese raus und wurde von einem (inzwischen) neuen Zahnarzt durch eine neue Brücke ersetzt. Beim Juwellier wurde die alte Brücke auf ihren Goldgehalt getestet, mit dem Ergebnis, dass die Brücke 0 Goldgehalt hat. Aus welchen Materiel sie besteht weiß ich nicht. Telefonisch wurde mir von der alten Zahnarztpraxis mitgeteilt, dass der Zahnarzt ja nach seinem Urlaub mal "drüber" schauen könnte oder ich mich an das Labor wende.
Nun meine Frage. Was kann ich tun? Ich weiss ja nicht, ob eine Goldbrücke länger gehalten hätte und ich mir die erneuten Kosten für eine Brücke sparen hätte können. Bin ich in der Bringschuld oder sollte ich Anzeige wegen Betrug erstatten?
Vielen Dank schon mal für Antworten.
Anm. ich habe natürlich noch die Rechnung habe auch eine Brücke aus Gold bezahlt.
Zahnbrücke
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:
Anm. ich habe natürlich noch die Rechnung habe auch eine Brücke aus Gold bezahlt.
Dann ist es erstmal interessant zu hören, was der Zahnarzt nach seinem Urlaub dazu meint. Wenn du Gold bezahlt, aber ein anderes Material erhalten hast, ist das m. E. Betrug. Allerdings könnte der Schuldige hier auch das Technik-Labor sein, das für den alten ZA gearbeitet hat - nicht der ZA selbst.
Wenn der Betrug nachgewiesen werden kann und falls dem so ist, kannst du auch darauf klagen, dass dir die Kosten für die neue Brücke ersetzt werden, weil du mit dem besseren Material auch eine langlebigere Brücke erhalten hättest.
-- Editiert von HeHe am 16.08.2017 12:48
Was eine langlebigere Brücke bei Kariesbefall genützt hätte, weiß ich natürlich auch nicht.
Aber wenn due sowieso einen neuen Zahnarzt hast, kannst du den alten ja mal wegen des Verdachts auf Betrug anzeigen. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft und das wird mehr als ein "drüber schauen". Bedenke, dass du damit auch einen Dienst an der Allgemeinheit leistest: Wie viele solche Brücken mag der werte Doktor wohl verbaut haben?
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ZitatWie viele solche Brücken mag der werte Doktor wohl verbaut haben? :
Der Zahnarzt beauftragt einen Zahntechniker für die Erstellung einer Brücke.
(Außer, er hat ein eigenes Labor, in dem die Brücken, Kronen etc. angefertigt werden).
Somit dürfte nicht der Zahnarzt der Beschuldigte sein.
Außer aber, er hat mit dem Zahntechniker gemeinsame Sache gemacht.
Betrug in diesem Einzelfall dürfte verjährt sein. Aber für fortgesetzten gewerbsmäßigen Betrug dürfte sich die Staatsanwaltschaft interessieren.
Schadensersatz ist in diesem Einzelfall wahrscheinlich aber noch nicht verjährt (§199 Abs. 1 BGB
).
Würde die Brücke nicht zur Prüfung an den alten Zahnarzt oder dessen Labor aus der Hand geben, sondern den Juwelier mal nach einem entsprechenden Gutachter fragen, auch um was es sich tatsächlich handelt.
-- Editiert von Retels am 16.08.2017 14:56
Von welchem Schaden sprechen wir denn?
Eine hochwertigere (nicht preislich teurere!) Brücke bringt im Falle eines kariösen Zahnes nichts, daher dürfte der Anspruch auf Kostenübernehme der neuen Brücke in Leere laufen, es sei denn man könnte nachweisen, dass die "billige" Krone Ursache für den kariösen Zahn war.
Was bleibt ist der Goldwert.
Zahngold ist in der Regel 585er Gold, bei einer Krone (ca. 4 Gramm) sprechen wir hier dann von etwa 80 €.
Fraglich ob sich der ganze Aufwand dafür lohnt.
-- Editiert von spatenklopper am 16.08.2017 16:33
ZitatZahngold ist in der Regel 585er Gold, bei einer Krone (ca. 4 Gramm) sprechen wir hier dann von etwa 80 €. :
Fraglich ob sich der ganze Aufwand dafür lohnt.
Bei gewerbsmäßigem Betrug?! Aber Hallo...
Schau dich mal aufm Wochenmarkt um, wenn beispielsweise Käse oder Feinkost (Oliven, griechische Spezialitäten) abgewogen werden, ob die Tara-Taste betätigt wird...
Macht bei einem Kunden kaum ein Unterschied... Bei 1000 hingegen schon.
Daher bin ich froh und dankbar, dass wir eine Eichbehörde haben, die das regelmäßig kontrollieren und prüfen.
ZitatBei gewerbsmäßigem Betrug?! Aber Hallo... :
Wenn der denn dann auch vorliegt.
Viel Erfolg beim Nachweis dessen.
ZitatMacht bei einem Kunden kaum ein Unterschied... Bei 1000 hingegen schon. :
Da ist dein Wochenmarkt zwar ein zutreffendes, aber blödes Beispiel.
Ähnlich dem erwischten Kleinkriminellen, während der Frachter mit dem Stoff "über die Grenze fährt".
Beschäftige dich mal mit der Fertigpackungsverordnung in Bezug auf das EWG Zeichen, du wirst staunen was erst möglich ist, wenn die Stückzahlen in die Millionen gehen.
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