Zahnspange und Hartz IV

6. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Angel83
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 14x hilfreich)
Zahnspange und Hartz IV

Hallo,

wir beziehen leider ALG II.
Mein Sohn (14) braucht aber unbedingt eine Zahnspange. Zwei Zähne stehen so sehr ab, er sieht aus wie ein Vampir.
Aber hat man einen Anspruch, dass die Kasse die kompletten Leistungen übernehmen muss, da ja eigentlich 20% Eigenanteil? Oder müsste die Arge das zahlen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ich kenne mich da nicht wirklich aus, würde aber denken, dass die ARGE argumentieren könnte, dass die 20 Prozent aus dem Regelsatz bezahlt werden müssten.

Aber ruf doch einfach mal bei der Krankenkasse an und frage nach, ob es da nicht irgendeine Möglichkeit gibt. Wichtig wäre m. E. auch, dass der Kieferorthopäde die Dringlichkeit der Behandlung gegenüber der KK darstellt.

Viel Glück!

-----------------
"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
Angel83
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 14x hilfreich)

Die KK sagt, das man die 20% erst nach erfolgreichem Behandlungsende zurückbekommt. Auch fällt diese Zuzahlung leider nicht unter die Zuzahlungsbemessungsgrenze. So dass ich, auch wenn von der Zuzahlung zu Arzneimitteln mittlerweile befreit, trotzdem die 20% zur Zahnspange zuzahlen soll.
Dies ist uns aber leider nicht möglich.

Gibt es irgendeine Möglichkeit dies von der Arge erstattet zu bekommen?
Oder kennt jemand eine andere Möglichkeit??? :???:

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

ngel

da stimmt was nicht seitens des zahnarztes:(

die kasse zahlt alles zweckmäßige. es gibt aber, ob beim zahnersatz oder zahnspangen (oder in sanitätshäusern bei hilfsmitteln) immer wieder versuche, den patienten etwas von zusatzleistungen aufzuschwatzen.

einzige möglichkeit, die ich hier sehe: sgbXII, hilfe in besonderen lebenslagen, §73.
nicht irritieren lassen, auch ein alg2 empfänger kann anspruch darauf haben.
antrag, schriftlich, nachweisbar und gucken, was passiert.

sunbee

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#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ali baba

danke für die erklärung. das wußte ich nicht, dass es sich um vorauszahlung handelt, die man wieder bekommt.

dann als darlehen aus dem sgb XII, sehe ich auch so

sunbee

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#6
 Von 
Angel83
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke. Ali Baba
Werde ich dann mal versuchen. Darlehen ist ja ok.

Gruß
Angel
:devilangel:

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