Zeitungen & Strafgebühr was nun ?

30. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Zeitungsfrage
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitungen & Strafgebühr was nun ?

Hallo, ich hatte online nach einem Zeitungsjob Inseriert.

Es meldet sich eine Netten Dame von eine Realen Firma (Diese gibt es wirklich).
Es wurde telefonisch das einkommen und das Zustellgebiet vereinbart.

Ein Arbeitsvertrag wurde laut der Dame (Bezirksleitung) laut ihrer aussage direkt per Post versendet.

Dieser ließ allerdings auf sich warten.
Ich de guten Hoffnung, verteilte ich die Zeitungen wir Telefonisch vereinbart.
Die Zugesendet Adressenliste bzw.,.auch der Bezirks plan, waren sehr widersprüchlich (mit Verschieden Adressen)
Telefonisch war die Dame oder irgendjemand von der Zeitung wegen der Zustellung auch nicht erreichbar.

Am nächsten tag war der Arbeitsvertrag dann endlich da, doch laut diesem ist der Lohn geringer und das Zustellgebiet größer wie vereinbart. (Ursprüngliche Lieferzeit in dem Bezirk ca. 1 stunde laut vertrag und dem neuen Lageplan ca. 3 Stunden)

Also habe ich mit mit der Bezirksleitung in Verbindung gesetzt, und erhielt lediglich die aussage wenn ich nicht unterschreibe und nicht noch mindestens 1 Monat ausliefere, würde ich kein Geld erhalten.

Das habe ich letztendlich Akzeptiert da die Rechnung einfach ist im Monat 12 Stunden Arbeit für max. 62 € = ein Stundenlohn von max. 5.16 € alles klar. Zudem war der Lohn im Arbeitsvertrag mit Max. 62 € angegeben, leider nicht sehr transparent !

Also habe ich den Arbeitsvertrag auch nicht unterschreiben und auch nicht zurückgesendet,
wie mit der Bezirksleitung besprochen wurde. (6 Tage vor der Lieferung)

Dennoch erhielt ich eine Benachrichtigung das die zu verteilen Zeitungen geliefert werden.
Also habe ich zunächst telefonisch versucht jemanden zu erreichen, leider Fehlanzeige, auch die Bezirksleiterin war nicht zu erreichen. Also habe ich direkt eine Mail an den Verlag gesendet, und gebeten die Zeitung (Mit einer Beschreibung vom Sachverhalt) nicht zu liefern. Dennoch wurden die Zeitungen einfach abgestellt.

Diese habe ich natürlich auch nicht ausgetragen, und mehrfach versucht den Verlag zu beten die Zeitungen wieder abzuholen.

Leider erhielt ich keine Antwort, nun kahmen Beschwerden von den Leuten die die Zeitungen noch erhalten haben und von mir wird nun eine Strafzahlung gefordert.

Zudem stehen die Zeitungen immer noch von der Haustüre.

Was sollte ich nun machen ?
Was soll ich mit den Zeitungen machen ?
Muss ich wirklich die Strafe zahlen ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7099 Beiträge, 1480x hilfreich)

Zitat (von Zeitungsfrage):
Was sollte ich nun machen ?
Was soll ich mit den Zeitungen machen ?
Muss ich wirklich die Strafe zahlen ?


Abarten wie man reagiert. Und dann den Vertrag nehmen und an die Presse gehen ;-)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Zeitungsfrage):
Es wurde telefonisch das einkommen und das Zustellgebiet vereinbart.

Damit hat man eigentlich einen Arbeitsvertrag.



Zitat (von Zeitungsfrage):
Ein Arbeitsvertrag wurde laut der Dame (Bezirksleitung) laut ihrer aussage direkt per Post versendet.

Gab es denn eine Vereinbarung, das der Arbeitsvertrag nur Zustandekommen soll, wenn er schriftlich vereinbart wurde?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Das mit dem Stundenlohn ist wegen des Mindestlohngesetzes interessant. Weisen Sie den Verlag doch darauf hin. :)

Oder die Behörden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7099 Beiträge, 1480x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Das mit dem Stundenlohn ist wegen des Mindestlohngesetzes interessant. Weisen Sie den Verlag doch darauf hin.


Das ist auch meine Zielrichtung.... daher mein Kommentar

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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