Hallo,
ich hätte da mal eine Frage:
Meine Frau hat eine Ladung vor Gericht bekommen (Zivielsache). Ein Anwalt ist nicht Pflicht, daher werde ich für Sie (mit Vollmacht) vor Gericht erscheinen. Ich bin in dieser Sache aber gleichzeitig Zeuge meiner Frau.
Ist dies möglich?
Danke für die Antworten.
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""
Zeuge
5. September 2010
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Frage vom 5. September 2010 | 10:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeuge
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#1
Antwort vom 5. September 2010 | 11:21
Von
Status: Praktikant (956 Beiträge, 210x hilfreich)
quote:
Ein Anwalt ist nicht Pflicht.
Kommt auf die Sache an, vor dem LG und OLG besteht Anwaltzwang.
quote:
daher werde ich für Sie (mit Vollmacht) vor Gericht erscheinen.
Wenn das vom Gericht angeordnet ist, dass deine Frau erscheinen soll, muss sie das tun. Wenn nicht, kann auch die Zwangsvorführung durch die Polizei erfolgen. Du kannst nicht für deine Frau aussagen!
-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"
#2
Antwort vom 5. September 2010 | 11:21
Von
Status: Praktikant (956 Beiträge, 210x hilfreich)
quote:
Ein Anwalt ist nicht Pflicht.
Kommt auf die Sache an, vor dem LG und OLG besteht Anwaltzwang.
quote:
daher werde ich für Sie (mit Vollmacht) vor Gericht erscheinen.
Wenn das vom Gericht angeordnet ist, dass deine Frau erscheinen soll, muss sie das tun. Wenn nicht, kann auch die Zwangsvorführung durch die Polizei erfolgen. Du kannst nicht für deine Frau aussagen!
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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"
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#3
Antwort vom 5. September 2010 | 18:15
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 29x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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