Hallo,
ich bin in einiger Zeit als Geschädigter zu Gericht geladen. Mein Problem liegt daran dass ich sehr schwerhörig bin und der Meinung bin dass ich der Verhandlung unmöglich richtig verfolgen kann. Gibts da nicht irgendeine Möglichkeit meine Aussage schriftlich aufzunehmen oder mit dem Richter allein zu sprechen?
Zeuge vor Gericht - kann ich das schriftlich aufnehmen oder mit dem Richter allein sprechen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Du bist Zeuge und musst der Verhandlung nicht folgen können.
Deine Aufgabe ist es Fragen zu beantworten bzw. wahrheitsgemässe Angaben zu machen.
Nur ein Gespräch mit dem Richter ist ausgeschlossen und wäre ein grober Verfahrensfehler, weil auch die beigeladenen Parteien das Recht haben Dich zu befragen.
Wenn Du einen Gebärdendolmetscher benötigst, teile dies vorher dem Gericht mit, dieser wird dann hinzugezogen.
Auch eine schriftliche Aufnahme kann nur genommen werden, wenn alle Prozessparteien auf eine Vernehmung verzichten.
-----------------
" "
Ja aber es nützt auch niemanden was wenn ich die Fragen des Richters etc. nicht verstehen.
Einen Gebärdendolmetscher brauch ich nicht, ich bin ja nicht taubstumm sondern höre einfach nur schlecht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Man wird die Fragen schon dann laut genug stellen, dass Du die verstehst, ggfs. wird man sie aufschreiben.
Man kann sich nicht um seine Pflicht als Zeuge drücken.
im Übrigen es gibt auch akustische Hilfen.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten