Zeuge vor Gericht - kann ich das schriftlich aufnehmen oder mit dem Richter allein sprechen?

9. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
gerald555
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Zeuge vor Gericht - kann ich das schriftlich aufnehmen oder mit dem Richter allein sprechen?

Hallo,
ich bin in einiger Zeit als Geschädigter zu Gericht geladen. Mein Problem liegt daran dass ich sehr schwerhörig bin und der Meinung bin dass ich der Verhandlung unmöglich richtig verfolgen kann. Gibts da nicht irgendeine Möglichkeit meine Aussage schriftlich aufzunehmen oder mit dem Richter allein zu sprechen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Du bist Zeuge und musst der Verhandlung nicht folgen können.
Deine Aufgabe ist es Fragen zu beantworten bzw. wahrheitsgemässe Angaben zu machen.

Nur ein Gespräch mit dem Richter ist ausgeschlossen und wäre ein grober Verfahrensfehler, weil auch die beigeladenen Parteien das Recht haben Dich zu befragen.

Wenn Du einen Gebärdendolmetscher benötigst, teile dies vorher dem Gericht mit, dieser wird dann hinzugezogen.

Auch eine schriftliche Aufnahme kann nur genommen werden, wenn alle Prozessparteien auf eine Vernehmung verzichten.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gerald555
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja aber es nützt auch niemanden was wenn ich die Fragen des Richters etc. nicht verstehen.

Einen Gebärdendolmetscher brauch ich nicht, ich bin ja nicht taubstumm sondern höre einfach nur schlecht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Man wird die Fragen schon dann laut genug stellen, dass Du die verstehst, ggfs. wird man sie aufschreiben.

Man kann sich nicht um seine Pflicht als Zeuge drücken.
im Übrigen es gibt auch akustische Hilfen.

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