Zeugen vom Gericht wieder abgeladen – mögliche Gründe?

28. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Dsquare
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)
Zeugen vom Gericht wieder abgeladen – mögliche Gründe?

Guten Tag,

meine Zeugen wurden für einen anstehenden Gerichtstermin vom Gericht wieder abgeladen, nachdem Ihnen vor Wochen die Ladung zugestellt wurde. Begründet wurde das nicht. Ob die Zeugen der Gegenseite sowie ein gemeinsamer Zeuge (zuerst aufgerufen von der Gegenseite) auch abgeladen wurden, weiß ich nicht.

Worst case: Das Gericht denkt die Aussagen meiner Zeugen ist irrelevant fürs Urteil. Aber wären die Zeugen dann überhaupt erst geladen worden? Dann hätte man sich das doch gleich sparen können?

Best case: Wir hatten zuletzt ein neues Schreiben ans Gericht geschickt. Vielleicht reichen dem Gericht die neuen Stellungnahmen und Beweisantritte (Whatsapp-Nachrichten, Fotos) und es entscheidet bereits vorab zu meinem Gunsten ohne Zeugen hören zu wollen?

Welche Gründe kann das Gericht dafür haben, ist soetwas üblich? Können die für einen etwaigen zweiten Verhandlungstag noch geladen werden oder klingt das nach direktem Urteilsspruch am ersten Tag?

Danke.

-- Editiert von User am 28. April 2023 17:11

-- Editiert von User am 28. April 2023 17:27

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8521 Beiträge, 1795x hilfreich)

Zitat (von Dsquare):
Welche Gründe kann das Gericht dafür haben, ist soetwas üblich? Können die für einen etwaigen zweiten Verhandlungstag noch geladen werden oder klingt das nach direktem Urteilsspruch am ersten Tag?


Einfach abwarten wie die Verhandlung läuft

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17790 Beiträge, 9730x hilfreich)

Zitat:
Welche Gründe kann das Gericht dafür haben

Die häufigsten Gründe sind ganz einfach:
- Der Richter ist krank
- Dem Richter ist ein anderes (wichtigeres) Verfahren dazwischengekommen
- Die Gegenseite hat um Verlegung des Termins gebeten (z.B. weil der Anwalt krank ist oder am Anwalt ein anderes, wichtigeres Verfahren dazwischengekommen ist)

Ansonsten gibt es zwischen worst case und best case noch die Mitte:
Das Gericht denkt, dass die Gegenseite ausreichend Zeit bekommen soll, um auf das Schreiben des Fragestellers zu reagieren, bevor es zur Gerichtsverhandlung kommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Dsquare
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

Der Termin wurde ja nicht abgesagt. Es wurden nur meine Zeugen abgeladen. Ich muss nach wie vor erscheinen.

Ist soetwas üblich? Gewissheit werde ich natürlich erst am Verhandlungstag haben, woran es liegt. Aber es verunsichert extrem.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127409 Beiträge, 40801x hilfreich)

Zitat (von Dsquare):
Welche Gründe kann das Gericht dafür haben

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Dsquare):
ist soetwas üblich?

Nein



Zitat (von Dsquare):
Können die für einen etwaigen zweiten Verhandlungstag noch geladen werden

Das ist durchaus möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40261 Beiträge, 14322x hilfreich)

Man ist doch anwaltlich vertreten, wenn ich die anderen Anfragen richtig verstanden habe. Warum fragt man denselben nicht?

wirdwerden

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#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2085 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von Dsquare):
Welche Gründe kann das Gericht dafür haben, ist soetwas üblich?


Üblich ist das, wenn z.B. die Ladung der Zeugen von der Einzahlung eines Vorschusses abhängig gemacht wird. Aber darauf wird eigentlich hingewiesen: "Die Zeugen werden wieder abgeladen, wenn nicht der Kläger/Beklagte einen Vorschuss in Höhe von XXX Euro einzahlt.". So in der Art.

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#7
 Von 
Dsquare
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

Das Sekretariat wurde kurzfristig vom Gericht informiert und hat mir die Abladung telefonisch mitgeteilt. Der Anwalt selbst befindet sich bis zum Verhandlungstag im Urlaub.

Der Vorschuss wurde fristgerecht ans Amtsgericht überwiesen. Aber selbst, wenn der nicht eingegangen wäre, hätte die jeweilige Partei doch eine Erinnerung bekommen, wenn ich das richtig gelesen habe, oder?

Kann es sein, dass durch neuen Beweisantrag (es wurden neue Zeugen für Behauptungen im neuesten Schreiben erwähnt) die gesamte Beweisaufnahme (Zeugen) auf einen anderen Termin verschoben wird?

Naja, ein paar Tage noch, dann habe ich die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127409 Beiträge, 40801x hilfreich)

Zitat (von Dsquare):
Kann es sein

Ja, auch das kann sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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