Zeugenentschädigung

4. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tee-und-Kaffe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Zeugenentschädigung

Hallo

ich hätte mal eine Frage an euch
wenn man um zur einer Gerichtsverhandlung, bei welcher man als Zeuge aussagt, mit Verkehrsmitteln anreisen muss, was bzw wie wird man da entschädigt? Darf ich da mit dem ICE hin und zurückfahren? Muss ich vom Bahnhof hinlaufen oder darf ich mit einem Taxi fahren? Beziehungsweise wie darf ich anreisen so dass mir die kosten erstattet werden?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39610 Beiträge, 14175x hilfreich)

Normalerweise so, wie Du auch üblicherweise reist. Also, ICE ist heute wohl Standart. Ob 1. Klasse, das wohl eher nicht. Taxi, sicher, wenn das Gericht schwer zu erreichen ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1824x hilfreich)

Die günstigste Variante ist zu nehmen. Ob ICE erstattet wird, ist abhängig davon, ob dadurch Übernachtungskosten/Verpflegungskosten entfallen. Was und in welcher Höhe erstattet wird, ist abhängig von der durchzuführenden Vergleichsberechnung. Taxi wird sicherlich nur bei Gehbehinderung erstattet werden.

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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39610 Beiträge, 14175x hilfreich)

Meine Erfahrungen sind da anders. Großzügiger.

wirdwerden

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1824x hilfreich)


@wirdwerden:
Es gibt 2 Arten von Bezirksrevisoren: Solche und Solche :grins:

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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

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#5
 Von 
guest-12306.10.2010 09:10:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39610 Beiträge, 14175x hilfreich)

Auch, wenn es eine fremde Stadt ist.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.10.2010 09:10:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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