Zigaretten aus Polen per Post

9. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Laus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Zigaretten aus Polen per Post

A und B (beide Privatpersonen) sind gemeinsam übers Wochenende in Polen zu einem Kurzurlaub. Beiden ist bekannt, dass aus den neuen EU-Ländern nur 200 Zigaretten (1 Stange) mitgenommen werden dürfen.
Es wird nun erwogen testweise 1 Stange Zigaretten mit der Post zu schicken.
A kauft eine Stange, verpackt diese und gibt sie bei der polnischen Post auf; Versand erfolgt an die Büroadresse von B. Eine Zollerklärung wird ausgefüllt und mit den Angaben "Zigaretten" und "50 Zloty" versehen, was dem Inhalt des Päckchen exakt entspricht.

1) Ist das in dieser Form in Ordnung?
2) Was kann passieren, falls nicht?
3) Wie wird der Zoll vorgehen?

Danke für Eure Meinung im Voraus.

Laus

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1496x hilfreich)

1. Die Frage gibt doch genau das vor.

2. Nach der Fragestellung nichts.

3. Das weiß niemand ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)

mal ganz dumm nachgefragt:

Muss da eigentlich unbedingt "Zigaretten" drauf stehen ???

Nur mal so interessehalber ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 202x hilfreich)

nur wo Zigaretten draufsteht, darf auch Zigarette drin sein ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HoHo
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 37x hilfreich)

der Zoll wird Steuern erheben.

Auf postalischem Wege dürfen nur 50 Zigaretten (glaube ich) eingeführt werden.

So schlau war ich auch schon mal. Hatte im I-net in USA bestellt, Lieferung kam aus Kasachstan. Eingepackt wie ein Buch, also die Päckchen nebeneinander. Aber die Freunde auf dem Frankfurter Flughafen kennen diese Tricks wohl ganz genau. Beim ersten Mal ging es noch gut, aber dann .....

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Laus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

B hat heute das Päckchen aus Polen erhalten, kam anstandslos mit der Deutschen Post.
Klar erkennbar sind die Angaben auf der Zollerklärung. sonst nichts.
Muss B das verstehen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nicoausbb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer hat Interesse am billigen rauchen? Ich wohne in der Grenzregion und könnte mit Rat aber lieber Tat zur Seite stehen.....

-----------------
"http://www.globalpensionplan.net/?id=blomqwist lassen Sie sich Ihre Rente doch gleich auszahlen!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48504 Beiträge, 17106x hilfreich)

Es gibt keine 100%-ige Prüfung durch den Zoll.

Postalisch versendete Zigaretten müssen allerdings verzollt werden. Du hast in diesem Fall einfach Glück gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(524 Beiträge, 188x hilfreich)

Wie hh bereits anmerkte, haben Sie dabei Glück gehabt, da es keine 100%ige Überprüfung der Postsendungen gibt. Das mag sicher auch daran liegen, dass das Postpersonal nicht immer in den diversen Vorschriften geschult ist / sein kann.
Sollte eines dieser Pakete dennoch dem Zoll vorgeführt werden, müssen Sie die Steuer nachentrichten, da diese dann als gewerbliche Ware gelten. Dies liegt daran, dass die Zigaretten nur dann steuerfrei sind, wenn sie

1. für den Eigenbedarf der Privatperson,
2. im anderen Mitgliedstaat erworben worden und
3. von der Privatperson selbst befördert werden.

Für Tabakwaren, die als zu gewerblichen Zwecken verbracht gelten, entsteht die Steuer nach § 19 TabStG. Steuerschuldner ist der Versender oder Verbringer und der Empfänger, sobald er Besitz an den Tabakwaren erlangt hat (hier also A und B). Der Steuerschuldner hat bei dem Hauptzollamt, in dessen Bezirk die Tabakwaren in das Steuergebiet verbracht worden sind, unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben. Die Tabaksteuer ist sofort fällig. Außerdem sind die Tabakwaren nach § 19 TabStG i.V.m. § 215 Abgabenordung (AO) sicherzustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
steinton
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

wer hat intresse an zigaretten aus aus dem ausland. duty free ware. zum beispiel pall mall, stange 22 euro. andere sorten auf anfrage.kontakt:email:violaulli@web.de

smoke

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(524 Beiträge, 188x hilfreich)

@ steinton

Zitat: ...zigaretten aus aus dem ausland. duty free ware...

Sind Sie sicher, dass Sie bei einer Steuerstraftat als Vermittler fungieren wollen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1496x hilfreich)

@ Louis Cypher
Da muss einer den Sinn dieses Forums falsch verstanden haben ;)
Manchmal ist es wirklich kaum zu glauben....
Schönen Abend. :)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(524 Beiträge, 188x hilfreich)

@ F. Lorenz

Zitat: Alles Gesetzlich einwandfrei, siehe Artikel 11 Abs. 1 GG .

Ich muss gestehen, ich habe keine Ahnung, was Sie damit ausdrücken wollen. Allerdings kann die von Ihnen angeführte Freizügikeit auch eingeschränkt werden (Art. 11 Abs.2 GG ).

Artikel 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Zitat: Ich kann euch Einfuhrumsatzsteuer besorgen. Egal was an Einfuhrumsatzstuer von 7% bis 19% ist alles vorhanden.

Auch hier bitte ich um Erläuterung.

Zitat: Soweit etwas zu Einfuhrversteuern ist, kann man straffrei noch eine gewisse Zeit freiwillig nachverzollen. Ich glaube 2 Monate.

Das ist so nicht korrekt. Unversteuert eingeführte Ware kann man nur bis zum Erreichen der ersten Zollstelle oder bis die Ware zur Ruhe gekommen ist (meist am Bestimmungsort) gestellen und einer zollrechtlichen Behandlung zuführen. Dies funktioniert aber nur, wenn man selbst tätig wird. Werden die Zollbehörden anderweitig darauf aufmerksam, wird der Spaß erheblich teurer (Art. 201 ZK - Zollkodex).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
nizo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachricht an nicoausbb,
hallo erstmal,
du könntest wriklich günstig Zigaretten aus dem Grenzgebiet schicken? Kannst du mir mal bitte deine E-Mail Adresse geben, dann kann ich mich mal privat melden. Danke schonmal,
mfg, nizo

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4092 Beiträge, 628x hilfreich)

boäh...in diesem Rechtsforum ist ja alles möglich.....man bekommt sogar Hilfestellung zum Schmuggeln.
Da gab es mal eine Tante, die hat über ebä Kaffee bestellt und bekam vom Zoll anschließend eine Rechnung zugeschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nicoausbb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo nizo! meine email ist
nicoausbb@web.de

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 279.189 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.781 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen