Am 15.April dieses Jahres ist das Mietverhältnis über eine Wohnung beendet worden, das seit Mai 2000 bestanden hatte. Zu Beginn der Vermietung hatte die Mieterin eine Kaution in Höhe von DM 1500 (= € 766,94) bezahlt, auf die sie jetzt ein Recht hat, sie zurück zu erhalten. Es stellte sich aber heraus, daß der Vermieter sie nicht von seinem Privatvermögen getrennt angelegt hatte wie es die Vorschrift eigentlich verlangt. Über die Zinsen, die bei einer Anlage entstanden wären und die die Mieterin mit der Rückzahlung der Kaution zu erhalten erwartet, können die ehemaligen Vertragspartner keine Einigung finden. Die ihre Ansprüche stellende, ehemalige Mieterin ist mit keinem der angebotenen Zinsen zufrieden und verlangt eine auf den Cent genaue Abrechnung, selbst dann, wenn diese für sie nicht von Vorteil ist.
Die angesprochenen Banken, einen Hinweis zu geben, welche Zinsen bei einer rechtzeitigen Anlage entstanden wären, wurden nur mit Angeboten beantwortet, welche Zinsen sie jetzt für eine Anlage zu geben bereit wären. Auf eine nachträgliche Zinsberechnung wollte sich keine einlassen.
Was kann man tun, um die auf ihren Anspruch beharrende, ehemalige Mieterin zufrieden zu stellen und das Problem aus der Welt zu bekommen ?
Zinsen auf eine nicht angelegte Kaution
Zitat :Was kann man tun, um die auf ihren Anspruch beharrende, ehemalige Mieterin zufrieden zu stellen und das Problem aus der Welt zu bekommen ?
Man benutzt einen der diversen Mietkaution Zinsrechner aus dem Internet.
Diese nehmen alle die von der Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Zinsen für 3-monatige Sparguthaben als Berechnungsbasis.
Eine "genauere" Berechnung ist schlicht nicht möglich, da die Kaution eben nicht angelegt wurde.
Nach durchspielen diverser dieser Rechner:
Anlage: 01.05.2000
Ende: 15.04.2025
Einlagesumme: 766,94€
Endsumme: 998,08 €
Spielt so eine Berechnung durch, druckt sie aus und überweist der Dame die Summe.
Ist sie damit nicht zufrieden, soll sie halt für + oder - 1,20€ klagen.
Die Zinsen würde man durchaus genau errechnen können, wenn ihre genaue Höhe und die Zeitpunkte bekannt wären, an denen sie geändert wurden. Man müßte sich dann nur der Mühe unterzieht, die vielen Rechenvorgänge durch zu deklinieren. Mit den Zinsrechnern, auf die spatenklopper verweist, gibt es leider keine genauen Ergebnisse. Der Rechtsanwalt Matthias Prinz warnt deshalb ausdrücklich vor der Ungenauigkeit der im Internet angebotenen Zinsrechner. Der von spatenklopper beispielhaft empfohlene Zinsrechner stützt sich u.a. auf einen Zinssatz von 0,7 %. Welche Bank bietet aber wie angenommen z.Zt für eine Zinsanlage wirklich 0,7 % an ? Weil sie anscheinend nur 0,2 % auf Zinsanlagen anbieten könnte, werden solche Abschlüssen gar nicht erst vorgenommen. Für genaue Zinssätze mit Zeitangabe der Anpassungen sind von angesprochenen Banken keine sicheren Auskünfte zu erhalten.
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Es gibt auch Rechner, für jeden Monat einzeln den damals gültigen Zinssatz ansetzen und jeden Monat einzeln durchdeklinieren.
Z.B.
https://mietkautionskonto.org/mietkaution-zinsrechner-293
-- Editiert von User am 6. Juni 2025 01:04
Zitat :Die Zinsen würde man durchaus genau errechnen können, wenn ihre genaue Höhe und die Zeitpunkte bekannt wären, an denen sie geändert wurden.
Ja, nur kommt man mit "hätte, würde, könnte" nicht weiter, wenn die erforderlichen Daten dazu nicht existent sind.
Zitat :Der Rechtsanwalt Matthias Prinz warnt deshalb ausdrücklich vor der Ungenauigkeit der im Internet angebotenen Zinsrechner.
Sagt Herr RA Prinz auch, woher man "alternative" Zahlen zur Berechnung bekommen soll?
Natürlich sind sie ungenau, die Rechner können, genau wie Ihr nur mit offiziellen Durchschnittszahlen arbeiten, da es nicht den Zinssatz gibt.
Zitat :Für genaue Zinssätze mit Zeitangabe der Anpassungen sind von angesprochenen Banken keine sicheren Auskünfte zu erhalten.
Die wären durchaus zu erhalten, dann haben die angesprochenen Banken keine Lust diese Auskunft zu geben.
Aber wieder die Frage, was hättet Ihr von einer solchen Auskunft?
Ihr fragt 5 Banken an und bekommt 5 unterschiedliche Berechnungen, was macht ihr mit diesen 5 Berechnungen?
Die für die Mieterin günstigste / ungünstigste Variante auswählen?
Das Problem, dass bei keiner dieser 5 Banken die Kaution angelegt war bleibt bestehen.
Mit was will man denn rechnen, wenn jede Bank unterschiedliche Zinssätze für Anlagen mit 3 monatiger Laufzeit hatte?
Es kann doch nur der "offizielle" Durchschnitt genommen werden.
-- Editiert von User am 6. Juni 2025 08:38
Der Hinweis von drkabo auf den Zinsrechner, der für die Berechnung die monatlich gültigen Zinssätze ansetzt, bestätigt die vorher von spatenklopper gemachten Ausführungen. Wie würde aber ein Gericht entscheiden, wenn die die Kaution die mit Zinsen erhaltende Partei die zugrundegelegten Zinssätze nicht anerkennen will ? Sie hat doch den nicht von der Hand zu weisenden Anspruch auf zu berücksichtigende Zinssätze, denen sachlich gar nicht widersprochen werden kann und insofern unanfechtbar sind. Daß die Banken voneinander unabhängige Zinssätze anwenden, muß akzeptiert werden. Auch wenn die Kaution angelegt worden wäre, würde den zugrunde gelegten Zinssätzen nicht wegen besserer Zinsen einer anderen Bank widersprochen werden können.
Es ist tatsächlich wohl das beste, dem von spatenklopper gemachten Vorschlag zu folgen und der Anspruchstellerin die Kaution mit den vom Zinsrechner festgestellten Zinsen auszuzahlen, es also auf ihren erwarteten Widerspruch ankommen zu lassen.
Zitat :Wie würde aber ein Gericht entscheiden, wenn die die Kaution die mit Zinsen erhaltende Partei die zugrundegelegten Zinssätze nicht anerkennen will ?
Ein Gericht kann sich ebenfalls nur an dem orientieren was vorliegt.
Da es keine genauen Zahlen dazu geben kann, wird auch das Gericht die von der Bundesbank (sollte als seriöse Quelle gelten...) ermittelten Durchschnittswerte als Grundlage heranziehen.
Es wird also zu keiner anderen Einschätzung bzw. Bewertung kommen können.
Eventuell die Klage sogar als unbegründet abweisen.
Zitat :Es ist tatsächlich wohl das beste, dem von spatenklopper gemachten Vorschlag zu folgen und der Anspruchstellerin die Kaution mit den vom Zinsrechner festgestellten Zinsen auszuzahlen, es also auf ihren erwarteten Widerspruch ankommen zu lassen.
Ich würde so verfahren, allein schon aus dem Grund, dass der Streitwert, sollte die Mieterin tatsächlich klagen wollen, dann irgendwo im einstelligen € Bereich liegen wird.
Wenn ich den OP richtig verstehe, ist die Kaution nicht nicht angelegt worden, sondern nur nicht getrennt von anderem Geld, das der Vermieter in der Hand hatte. Daraus schließe ich, dass es ein Konto gibt, auf dem die Kaution lag, oder eine Anlage, in der sie steckte.
Wenn man die Bank dazu bewegen kann, die Konditionen dafür für den betreffenden Zeitraum bereitzustellen, hat man die Grundlage, um die Zinsen für die Kaution zu errechnen. Dabei sollte man nur darauf achten, dass die Bank die Konditionen angibt, die für den Betrag der Kautionszahlung allein gegolten hätten; bei Konditionen, die vom angelegten Betrag abhängen, wird sonst das Ergebnis falsch, wenn mindestens eine Abstufung zwischen Kaution für sich und Kaution + weitere mit ihr angelegte Gelder liegt.
Wenn ein Gericht in der von einer Klägerin als ungenau beanstandeten Zinsabrechnung einen Mangel in den angewendeten Zinssätzen erkennt, wird es von dem Beklagten eine Korrektur verlangen, unabhängig davon, ob ihm der Zugang zu korrekten, verbindlichen Daten möglich ist oder nicht. Daß die Banken, die den Normalverbrauchern zugänglich sind, sich die mit einer Auskunft verbundene Mühe nicht machen wollen, war hier in einem Beitrag schon festgestellt worden. Ob aber von der Bundesbank vor Jahren gültig gewesene Durchschnittswerte erhältlich sind, müßte sich noch erst herausstellen.
Für ReBo123 wiederhole ich, daß die Kaution, nachdem sie im Oktober 2014 gezahlt worden war, vom Empfänger nie angelegt wurde und immer in dem positiv geführten Guthaben seines Kontokorrentkontos verborgen geblieben ist. Somit ist die Kaution auch nicht verzinst worden, so daß der Empfänger der Kaution der, die sie aufgebracht hatte, mit der Rückzahlung auch für die Zinsen aufkommen muß.
Zitat :Ob aber von der Bundesbank vor Jahren gültig gewesene Durchschnittswerte erhältlich sind, müßte sich noch erst herausstellen.
Google hilft:
https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/spareinlagen-mit-3-monatiger-kuendigungsfrist-615016
Von jetzt bis zur Wiedervereinigung sind alle Daten kostenlos downloadbar.
Für die alten Bundesländer sogar bis 1981 zurück.
Der Hinweis von drkabo auf den Link der Bundesbank hat nun zu den Zinssätzen geführt, mit denen auch vor vielen Jahren angefallene Zinsen nachträglich festgestellt werden können. An denen ist nicht zu deuteln und stimmen mit den Zinssätzen vollkommen überein, auf die vorher schon spatenklopper hingewiesen hatte. Ungereimtheiten sind nicht zu erkennen und es ist schade, den Rechtsanwalt Matthias Prinz nicht befragen zu können, der anderer Meinung ist und die Ergebnisse anzweifelt.
Zitat :und es ist schade, den Rechtsanwalt Matthias Prinz nicht befragen zu können, der anderer Meinung ist und die Ergebnisse anzweifelt.
Ich sage es mal so, dieses Rechtsgebiet gehört offensichtlich nicht zu den Kernkompetenzen des Herr RA Prinz.
Ich zitiere mal seine Webseite:
Zitat:Rechtsanwalt Matthias Prinz und sein Team fokussieren sich ausschließlich auf das Online-Reputationsrecht: So konnte er für Mandanten bereits die Entfernung vieler tausend negativer Internet-Bewertungen erwirken.
Der Rechtsanwalt, dessen Namen aus Respekt hier nicht wiederholt werden will, stammt aus einer anderen Welt, in der vermutlich nur die Meinung gelten wird, die er selber vertritt. Da tut man gut, Abstand zu halten und sich mit einer konträren Meinung nicht verrückt machen zu lassen. Deutsche Gerichte haben die Autorität, normale Urteile zu fällen und durchzusetzen. Die Ergebnisse eines Zinsrechners anzuzweifeln, der die richtigen Zinssätzen anwendet, sind ganz bestimmt richtig und man kann ihnen vertrauen.
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