Zivildienstüberwachung?

26. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
timo7777
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Zivildienstüberwachung?

Hallo.

Ich habe bereits meinen Zivildienst erfolgreich abgeleistet.

So wie ich das verstanden habe unterliege ich ja bis zum 32. Lebensjahr noch der Zivildienstüberwachung. Ich denke daran hat sich auch trotz Aussetzung der Wehrpflicht nichts geändert, da das Gesetz ja noch in Kraft ist (?)

Ich habe jetzt bald vor für mehr als 8 Wochen meinem Wohnort fernzubleiben (allerdings werde ich nicht umziehen, also wird das Einwohnermeldeamt nichts davon erfahren müssen.)

Ich habe gelesen, dass ich dazu eine Genehmigung des BAZ brauch.

Mir wurde bereits gesagt, dass das "total egal ist" und "eh keinen interessiert", ich würde es jedoch gerne ordnungsgemäß machen und mich an die Gesetze halten.

Also, wie genau bekomm ich die Genehmigung und wie läuft das ab? Einfach einen formlosen Brief an das BAZ schreiben? Was muss da rein?

Danke im Voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
Also, wie genau bekomm ich die Genehmigung und wie läuft das ab? Einfach einen formlosen Brief an das BAZ schreiben? Was muss da rein?


Warum rufen Sie nicht einfach bei denen an und fragen nach?

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