Zivilklage, um jemanden zu ärgern

5. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
jms
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 8x hilfreich)
Zivilklage, um jemanden zu ärgern

Was passiert eigentlich, wenn jemand ohne Anwalt einen anderen verklagt, nur um ihn zu ärgern? Er strengt z.B. eine Unterlassungsklage gegen den anderen an, ohne dass ein Grund besteht, nur damit der andere Ärger bekommt. Natürlich verliert er die Klage und bekommt die Kosten, aber droht ihm sonst noch etwas?
(Ist eine rein hypothetische Frage, hat nichts mit mir zu tun)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120016 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von jms):
aber droht ihm sonst noch etwas?

Falschaussagen vor Gericht können straferchtlich verfolgt werden.
Und er könnte - ironischerweise - eine Unterlassungsklage bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jms
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich meinte keine Falschaussagen. Jemand verklagt z.b. Angela Merkel auf Unterlassung irgendeiner Aussage, die sie tatsächlich gemacht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Eine Aussage, die man ja schon gemacht hat, die kann man ja schlecht im Nachhinein unterlassen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Eine Aussage, die man ja schon gemacht hat, die kann man ja schlecht im Nachhinein unterlassen.
Aber deren WIederholung.

Zitat:
Jemand verklagt z.b. Angela Merkel auf Unterlassung irgendeiner Aussage
Das dürfte Frau Merkel nicht wirklich stören. Jegliche in diesem Zusammenhang eingehende Post wird von ihrem Sekretariat bearbeitet. Alles weitere übernimmt ein Anwalt. Bei einem eventuellen Gerichtstermin wird auch nur der Anwalt auftauchen. Nachdem der Prozess dann verloren ist, bleibt der Kläger auf einer ganzen Reihe von Kosten sitzen. Wer wurde da nun wirklich "geärgert"?

Frau Merkel müsste nicht mehr machen, als ggf. dem Anwalt eine Vollmacht zu unterschreiben. Das gilt so auch für jeden anderen denkbaren Beklagten.

Wenn die Klagen so offengründig unbegründet sind, dann sind sie vielleichg sogar auch schon unzulässig. Jedenfalls dürfte das ein sehr kurzes Vergnügen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eine Aussage, die man ja schon gemacht hat, die kann man ja schlecht im Nachhinein unterlassen.

wirdwerden



Richtig, man kann aber auch dazu verurteilt werden, es in `Zukunft` zu unterlassen.



Zitat (von jms):
Er strengt z.B. eine Unterlassungsklage gegen den anderen an, ohne dass ein Grund besteht, nur damit der andere Ärger bekommt. Natürlich verliert er die Klage und bekommt die Kosten, aber droht ihm sonst noch etwas?


Soweit wird es dann nicht kommen. Das Gericht ermittel und prüft ja erst mal ob die Ansprüche des Klägers gerechtfertigt sind. Wenn nicht, wird das Gericht die Klage abweisen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jms
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 8x hilfreich)

Eine Klage ist nicht unzulässig weil sie unbgegründet ist und ein Gericht weisst keine Zivilklagen ab wegen ungerechtfertigter Ansprüche.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das Gericht prüft aber, ehe sie zur Begründetheit (Schlüssigkeit) der Klage kommt, ob sie zulässig ist. Und so Klagen können durchaus unzulässig sein. Es könnte z.B. ein der Prozessführungsbefugnis fehlen.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 06.09.2020 17:49

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Es muß z.B. ein Rechtsschutzbedürfniss gegeben sein, was ebenfalls Prozessvoraussetzung wäre.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120016 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von jms):
ohne dass ein Grund besteht,

Zitat (von jms):
Jemand verklagt z.b. Angela Merkel auf Unterlassung irgendeiner Aussage, die sie tatsächlich gemacht hat.

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
jms
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 8x hilfreich)

Hiermit fordere ich Sie auf, es in Zukunft zu unterlassen, Steuergelder in einem teuren Dienstwagen zu verschwenden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Als Klage unzulässig, nicht unbegründet. Die Sache ist damit erledigt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von jms):
Was passiert eigentlich, wenn jemand ohne Anwalt einen anderen verklagt, nur um ihn zu ärgern?

Im besten Fall wird es nur teuer für den "jemand", im schlechtesten Fall landet der "jemand" hinter Gittern.

Zitat:
Er strengt z.B. eine Unterlassungsklage gegen den anderen an, ohne dass ein Grund besteht, nur damit der andere Ärger bekommt. Natürlich verliert er die Klage und bekommt die Kosten, aber droht ihm sonst noch etwas?

Alle Glaskugeln sind zur Zeit in der Inspektion, und das Orakel sitzt in Quarantäne auf den Kanaren.

Je nach dem, wie es im konkreten Einzelfall abläuft, können Schadensersatzforderungen drohen, oder ein Strafverfahren wegen übler Nachrede oder Verleumdung, oder "Prozessbetrug" (eine Sonderform des Betrugs), uneidliche Falschaussage, oder auch Meineid, oder versuchte Nötigung, oder, oder, oder...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Im Zweifel wird ein Gericht dann irgendwann eine psychologische Untersuchung anordnen, die eine (schwere) querulatorische Störung diagnostiziert. Das kann dann die Folge haben, daß weitere Klagen ohne weiteres Ansehen des Inhaltes und ohne ablehnende Bescheidung in den Papierkorb befördert werden...

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.725 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen