Hallo,
ich hoffe mir kann ein jemand von Ihnen helfen.
Folgender Fall:
Ich wurde 1998 auf üble Art und Weise zusammengeschlagen. Der Täter wurde auch verurteilt und erhielt 10 Monate auf Bewährung.
Das zivilstrafrechtliche Verfahren ist ebenfalls abgeschlossen. Der Täter soll mir ein Schmerzensgeld in Höhe von mehreren 1000Euro zahlen. Dieses wurde laut Urteil so beschlossen.
Allerdings ist diese Person angeblich arbeitslos. Der Gerichtsvollzieher trifft diese Person angeblich nie an, weil der Täter anscheinend andauernd umzieht. Eine eidesstaatliche Erklärung oder Versicherung ist wohl auch nicht durchführbar.
Ich weiss nicht mehr was ich machen soll. Ich bin nicht "heiss" aufs Geld, sondern möchte lediglich das die Person spürt, dass sie etwas Falsches gemacht hat. Da ich bleibende Schäden davontragen musste, habe ich wirklich ein starkes Bedürfnis, dass der Täter kein Luxusleben geniessen kann, während ich darunter zu leiden habe.
Bei meinem Anwalt habe ich den Eindruck, dass er mich hinhalten möchte, da es sich anscheinend für ihn finanziell gesehen nicht lohnt.
Ich möchte nur gern von Ihnen wissen, ob Sie evtl eine Idee hätten an wen ich mich wenden könnte oder was mir noch für Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Eines muss ich noch hinzufügen:
Das Diakonische Werk unterstützt den Täter sogar in der Hinsicht, dass es versucht die Schulden, die er ja nunmal hat, zu verringern.
Dieses plant das Diakonische Werk allerdings nicht mit der Abzahlung der Schulden.
Ich verstehe die Welt nicht mehr. Wer ist eigentlich für die Opfer da?
Ich wäre wirklich froh und dankbar, wenn mir jemand einen Tip geben könnte! Denn nach dem Prinzip "Zahn um Zahn...Auge um Auge" wollte ich diesen Vorfall nicht begleichen. Und das werde ich auch nicht, da ich mich nicht auf so ein Niveau herablassen möchte.
Trotzdem denkt man oft darüber nach!
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
mcb
Zivilstrafrecht
1. Oktober 2002
Thema abonnieren
Frage vom 1. Oktober 2002 | 18:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zivilstrafrecht
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