Zivilverfahren nach angeblicher Falschaussage

18. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
casimira
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zivilverfahren nach angeblicher Falschaussage

Wie ich bereits im Oktober 2015 hier im Forum geschrieben habe, wurde mein ehemaliger Stiefvater des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. In diesem Zusammenhang wurden auch ich und meine Schwester befragt und unsere Vergangenheit durchleuchtet um Hinweise auf sexuellen Missbrauch zu finden.
Mittlerweile kam es zu einem Verfahren gegen meinen ehemaligen Stiefvater und er wurde freigesprochen. Der Freispruch ist sei Mai rechtskräftig.
Ich und meine Schwester haben in den Verhandlungen beider Instanzen ausgesagt, dass wir nicht sexuell Missbraucht wurden.
Das ist auch die Wahrheit

Nun erhielt ich einen Brief des Anwalts der Nebenklage darin steht, dass man nun gegen mich und meine Schwester zivilrechtliche Schritte einleiten will. Wir hätten wiederholt uneidlich falsch ausgesagt und durch unsere Leugnung des Missbrauchs maßgeblichen Anteil am Freispruch des Angeklagten. Das Opfer hätte dadurch zusätzliche seelische Qualen erlitten. Das Opfer könne nach dem Freispruch nicht mehr arbeiten
Dafür möchte man nun Schmerzengeld und Schadenersatz.

Geht sowas überhaupt?

-- Editier von muemmel am 19.07.2017 13:47

-- Editier von muemmel am 19.07.2017 13:48

-- Editier von muemmel am 19.07.2017 13:48

-- Editier von muemmel am 19.07.2017 14:08

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38358 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ihr habt ausgesagt, dass Ihr nicht sexuell missbraucht worden seid. Ob der Stiefvater jemand anderes missbraucht hat, könnt Ihr ja nicht unbedingt wissen. Ist nicht Euer Problem. Ich würde auf so einen Blödsinn gar nicht antworten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Markus341
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Da eure Aussagen der Wahrheit entsprechen, kann die Nebenklage auch keine festen Nachweise, die belegen, dass ihr eine Falschaussage getätig habt, haben. Ich würde mir daher keine Sorgen machen und die Sache auf sich beruhen lassen.

LG Markus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von casimira):
Geht sowas überhaupt?

Das es geht sieht man an dem Schreiben das man in der Hand hält ...


Denn in Deutschland darf man auch Klagen mit minimalsten Erfolgsaussichten starten.



Ich persönlich würde das Schreiben komplett ignorieren. Auch mit der Gegenseite nicht kommunizieren.



Wenn wieder was kommt, gerne hier melden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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