Zu Eltern ummelden, Wohnung behalten aber keine GEZ zahlen?

11. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Blumeeee396
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu Eltern ummelden, Wohnung behalten aber keine GEZ zahlen?

Liebes Forum,

ich habe bisher bei meinen Eltern in unserem Haus gewohnt. Wir haben noch ein weiteres Haus mit 3 Wohnungen.
Eine davon wurde 2020 frei und wurde saniert. Da ich noch recht jung war aber wusste, irgendwann möchte ich einziehen, stellten meine Eltern mir die Wohnung schon mal zur Verfügung. Die überwiegende Zeit verbrachte ich bisher aber noch bei meinen Eltern. Es wurde aber ein Mietvertrag geschlossen wegen der Steuerabsetzung.
Nun habe ich mich zum 01.11.2023 umgemeldet weil ich dachte, es macht keinen Unterschied. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, ich muss GEZ zahlen. Ich sehe das überhaupt nicht ein weil ich in der Wohnung nicht mal einen Fernseher habe und immer noch überwiegend bei meinen Eltern wohne.

Was ist wenn, ich mich wieder zu meinen Eltern ummelde? Bekomme ich da Schwierigkeiten mit dem Finanzamt? Ich habe ja einen Mietvertrag vom November 2020, der weiterhin läuft.
Kann ich die Wohnung weiterhin mieten aber bei meine Eltern gemeldet sein? Oder hat das wieder Konsequenzen?

Vielen Dank im Voraus!

LG Blume

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127475 Beiträge, 40815x hilfreich)

Zitat (von Blumeeee396):
Nun habe ich ein Schreiben bekommen, ich muss GEZ zahlen.

Das werden wohl Betrüger sein, denn die GEZ wurde zum 31.12.2012 abgeschafft.



Zitat (von Blumeeee396):
Ich sehe das überhaupt nicht ein weil ich in der Wohnung nicht mal einen Fernseher habe

Ja, damit konnte man die GEZ durchaus mal abwehren - aber wie gesagt, ist völlig egal, die GEZ gibt es nicht mehr und damit auch die alten Regeln nicht mehr.



Zitat (von Blumeeee396):
Bekomme ich da Schwierigkeiten mit dem Finanzamt?

Aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Jedenfalls sind die bei Steuerbetrug nicht wirklich kulant - insofern sollte man alles vermeiden , was sowas auffliegen lassen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35911 Beiträge, 6093x hilfreich)

Zitat (von Blumeeee396):
Nun habe ich mich zum 01.11.2023 umgemeldet
Ja, mit der Anmeldung als Wohnsitz hat du den Rundfunkbeitrag zu zahlen, sofern du keinen Befreiungsgrund hast.
Hast du tatsächlich jetzt schon Post vom BS (früher GEZ) erhalten? So fix sind die? :???:
Zitat (von Blumeeee396):
Ich sehe das überhaupt nicht ein weil ich in der Wohnung nicht mal einen Fernseher habe und immer noch überwiegend bei meinen Eltern wohne.
Ob du keinen Fernseher hast und meist bei deinen Eltern bist...oder ob du das nicht einsiehst... ist schon längst wurscht-egal. Du bist Mieterin einer Wohnung undbei der Meldebehörde gemeldet. Das genügt.
Zitat (von Blumeeee396):
Was ist wenn, ich mich wieder zu meinen Eltern ummelde?
Ummelden geht nicht. Aber mit Wohnsitz anmelden an der Elternadresse--- das geht.

Probleme mit dem Finanzamt? Du? Du kannst so viele Wohnungen mieten, wie du möchtest. Für jede müsstest du den Rundfunkbeitrag zahlen.
Deine Eltern haben doch *wegen der Steuerabsetzung* einen Mietvertrag geschlossen.
Wenn du wieder zu den Eltern ziehst, sollten die sich überlegen, was sie wegen deiner 18,36 € alles hinzirkeln müssten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8374 Beiträge, 4596x hilfreich)

Zitat (von Blumeeee396):
ich habe bisher bei meinen Eltern in unserem Haus gewohnt.

Wenn das Haus deinen Eltern gehört, ist das nicht dein Haus.
Zitat:
ir haben noch ein weiteres Haus mit 3 Wohnungen.

Du bist Miteigentümer des Hauses?
Zitat:
Ich sehe das überhaupt nicht ein weil ich in der Wohnung nicht mal einen Fernseher habe und immer noch überwiegend bei meinen Eltern wohne.

Ob Du das einsieht oder nicht, spielt keine Rolle.

Du hast eine Wohnung mit Mietvertrag. Daher muss du zahlen (Beitragservice). Dass du auch noch bei deinen Eltern lebst und jenen Fernseher hast, spielt ebenfalls keine Rolle.
Zitat:
Kann ich die Wohnung weiterhin mieten aber bei meine Eltern gemeldet sein?

Zahlen muss du trotzdem.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127475 Beiträge, 40815x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deine Eltern haben doch *wegen der Steuerabsetzung* einen Mietvertrag geschlossen.

Es gibt das Konstrukt der "Mittäterschaft"...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3940 Beiträge, 635x hilfreich)

Zitat (von Blumeeee396):
Nun habe ich ein Schreiben bekommen, ich muss GEZ zahlen. Ich sehe das überhaupt nicht ein weil ich in der Wohnung nicht mal einen Fernseher habe und immer noch überwiegend bei meinen Eltern wohne.

Evtl. übernehmen die Eltern die Kosten für den BS, weil das Kind anscheinend noch nicht versteht, dass es nicht nur Rechte sondern auch Pflichten gibt.
Jedenfalls könnte man mit der Bezahlung großen Ärger für die Eltern abwenden.
Steuerabsetzung und BS nicht bezahlen sind nicht kompatibel.

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