Zu einer Reise eingeladen, anschließend. Geld zurückfordern.

1. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 11:20:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Zu einer Reise eingeladen, anschließend. Geld zurückfordern.

Hallo miteinander. Wurde von einer "Freundin " zu einer Flugreise eingeladen, die ich mir nicht leisten konnte. Ich habe die Reise gebucht und sie hat per Überweisung an mich bezahlt. Nachdem der Urlaub sehr disharmonisch verlief, fordert sie nun den Reisepreis zurück, behauptet das Geld wäre geliehen gewesen und droht mit Anzeige (!). All unsere Absprachen verliefen mündlich, bis auf eine SMS, in der sie erwähnt, mir unter diesen Umständen den Urlaub nicht bezahlen zu können. Hat sie eine Chance diese Forderung durchzusetzen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Einen Rechtsstreit würde ich an deiner Stelle in dieser Sache durchaus riskieren, weil
1. ich mir nicht die schlechtesten Chancen für mich ausrechnen würde - am Ende entscheidet, wem das Gericht gaubt;
2. der andere das Risiko wahrscheinlich eher nicht eingehen würde - müsste ja in Vorleistung gehen;
3. eine Strafanzeige in jedem Fall nicht zum Fürchten wäre - es liegt kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor.

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Der Wortlaut der SMS war wie genau? Durchaus möglich, dass sich darauf schließen lässt, dass der Urlaub geschenkt war. Natürlich wäre auch genau gegenteiliges interpretieren Denkbar

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.06.2018 11:20:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Der Wortlaut der SMS war wie genau? Durchaus möglich, dass sich darauf schließen lässt, dass der Urlaub geschenkt war. Natürlich wäre auch genau gegenteiliges interpretieren Denkbar

SMS kam nach dem Urlaub "unter diesen Umständen kann ich Dir den Urlaub nicht bezahlen, sei so fair und überweise..... "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Comeback1959):
unter diesen Umständen
müsste die Klägerin in einem Rechtsstreit sicher näher erläutern. Auch wenn der Satz relativ wenig aussagt, so ist er doch ein kleines Indiz für das was Du schreibst, aber nur ein kleines.

Ohne dieses SMS wäre ich zu einer gänzlich anderen Einschätzung wie in Antwort 1 gekommen, da nur Fakten bewertet werden. Und Fakt ist, sie hat einen Betrag x auf Dein Konto überwiesen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

wie lautete denn der Überweisungstext ??

Fakt ist, sie hat Ihren Anteil vorab überwiesen und sie ist mitgefahren / geflogen.

Nun hinterher zu kommen, und behaupten das wäre ne Schenkung UND die Schenkung wurde als Darlehen vorgestreckt, das ist schon seltsam. Widerspricht jeder Lebenserfahrung.

Dass ich eine Reise mache und nicht zufrieden bin mit dem Reisepartner, das ist allgemeines Lebensrisiko.

Oder hat sie die gesamte Reise finanziert ? Auch Deinen Teil ?

-- Editiert von Chylla am 01.05.2017 16:10

Signatur:

Viele Grüße Chylla

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.06.2018 11:20:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Comeback1959):
unter diesen Umständen
müsste die Klägerin in einem Rechtsstreit sicher näher erläutern. Auch wenn der Satz relativ wenig aussagt, so ist er doch ein kleines Indiz für das was Du schreibst, aber nur ein kleines.

Ohne dieses SMS wäre ich zu einer gänzlich anderen Einschätzung wie in Antwort 1 gekommen, da nur Fakten bewertet werden. Und Fakt ist, sie hat einen Betrag x auf Dein Konto überwiesen.

Berry


Aus der Überweisung lässt sich doch nicht schliessen ob geschenkt oder geliehen

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Comeback1959):
Hat sie eine Chance diese Forderung durchzusetzen?

Eine Schenkung kann wegen groben undacnk zurückgefordert werden. Ob dies vorliegt.. ¯\_(ツ)_/¯

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.06.2018 11:20:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Chylla ):
Hallo,

wie lautete denn der Überweisungstext ??

Fakt ist, sie hat Ihren Anteil vorab überwiesen und sie ist mitgefahren / geflogen.

Nun hinterher zu kommen, und behaupten das wäre ne Schenkung UND die Schenkung wurde als Darlehen vorgestreckt, das ist schon seltsam. Widerspricht jeder Lebenserfahrung.

Dass ich eine Reise mache und nicht zufrieden bin mit dem Reisepartner, das ist allgemeines Lebensrisiko.

Oder hat sie die gesamte Reise finanziert ? Auch Deinen Teil ?

Darum geht es hier. Ich war eingelafden, etzt,nach der Reise , verlangt sie meinen Teil zurück. Die Überweisung sagt lediglich Urlaub März 2017 aus.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.06.2018 11:20:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Comeback1959):
Hat sie eine Chance diese Forderung durchzusetzen?

Eine Schenkung kann wegen groben undacnk zurückgefordert werden. Ob dies vorliegt.. ¯\_(ツ)_/¯


Mit Sicherheit nicht. Problem ist, die Schenkung kann nicht nachgewiesen werden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Mein letzter Stand ist, dass die Freundin den Darlehensvertrag, den sie wohl behauptet, nachweisen müsste. Vergleiche dazu auch die Lage, wenn eine bewegliche Sache übergeben worden wäre: dann hätte man als Besitzer die Eigentumsvermutung auf seiner Seite.

Im Übrigen wäre ihr Verhalten, wenn sie das auch gerichtlich durchziehen würde, strafbar. Es wären also mehrere Dinge, die sie riskieren würde, bei gleichzeitig auch sonst - zivilrechtlich - wenig aussichtsreicher Lage.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich seh es auch so: nur wenn auf der Überweisung "Darlehen für Reise" oder was ähnliches stehen würde, dann kann man von einem Rückzahlungsanspruch ausgehen.

Wenn also VOR der Reise das Wort "Darlehen" aufgetaucht ist. Die SMS spricht für ein Schenkungsversprechen, das sie nun nicht mehr einhalten möchte. Dann müsste Sie darlegen, dass die Schenkung unter einer bestimmten Bedingung erfolgte, die aber nicht eingehalten wurde. Und aus diesem Grund die Schenkung nun nicht erfolgen soll. Der Nachweis wäre vor Gericht zu führen. Das wird nicht einfach, wo bei ich den gesamten SMS Verkehr natürlich nicht kenne.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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