Am Ostersonntag hat sich ein Firmentransporter vor unsere Einfahrt gestellt. Wir haben eine Stunde gefragt und gewartet, Zettel hin gehängt und gewartet. Wir haben dann Ostersonntag getrennt verbracht. Mein Mann hörte wie der Mann aufs Haus zeigte und Absicht rufte. Der Zettel eat abgehängt als ich heim kam aber nicht weg gefahren
Nun meine Frage wir besitzen zwei Autos und sind dann mit Fahrrad weg , kam zurück da die Strecke mit Rad nicht machbar war war weiterhin zugeparkt und letzten Endes bin ich wieder mit Fahrrad weg. Geplant war aber was anderes.
Nun die Frage :
Laut Urteil eines Düsseldorfer Gerichts müssen wir die eingeparkt waren noch beweisen dass wir weg wollen. Ist das getan dass wir mit Fahrrad statt Auto weg sind
Oder heisst es dann noch könnten weg.
Wie verhält es sich wenn wir zwei Autos als Familie da hatten und eines Weg fahren hätte können?
Liegt dann auch eine Behinderung der zugeparkten Einfahrt vor?
Wenn das Verhalten eine Einfahrt zuzuparken keine Konsequenzen hat können wir wenigstens den Beifahrer wegen betreten fremden Eigentums anzeigen? Ein Schild parken und wenden verboten ist angebracht nicht aber betreten verboten?
War es Nötigung wenn derjenige aufs Haus zeigte Absicht rufte und dann auf Osterspaziergang ging ?
Zugeparkte Einfahrt
6. April 2026
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Frage vom 6. April 2026 | 08:37
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugeparkte Einfahrt
#1
Antwort vom 6. April 2026 | 11:12
Von
Status: Praktikant (615 Beiträge, 88x hilfreich)
Zitat :Am Ostersonntag hat sich ein Firmentransporter vor unsere Einfahrt gestellt.
Ich hoffe es macht sich niemand die Mühe zu antworten.
Der TE hält es in der Regel nicht mal für nötig zu antworten.
https://www.123recht.de/forum/generelle-themen/Anwalt-mit-Gerichtsprozess-veranlassen-Parken-neben-Einfahrt-__f630752.html
https://www.123recht.de/forum/generelle-themen/Ungleichbehandlung-beim-parken-__f630706.html
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