Schönen guten Tag wünsche ich,
derzeit besteht noch eine Betreuung in Vermögensangelegenheiten mit Einwilligungsvorbehalt für mich. Nach einem Gespräch mit meinem Betreuer soll an der Betreuung nun der Einwilligungsvorbehalt wegfallen, damit noch wieder autarker werden kann. Ich bin nun etwas skeptisch was den Zugriff auf mein Girokonto betrifft. Dieses wird aktuell von meinem Betreuer verwaltet. Die Bank teilte mir heute schriftlich mit, dass mein Betreuer auch ohne angeordneten Einwilligungsvorbehalt die Kontenverfügung einschränken kann, wo ich aber anderer Meinung bin.
Nur durch den Einwilligungsvorbehalt ist es meinem Betreuer möglich Transaktionen rückgängig zu machen, weil er diesen zustimmen muss ehe diese wirksam werden, genauso verhält es sich mit Verträgen. Wenn der Einwilligungsvorbehalt nun wegfällt und er nur noch Betreuer ohne EV ist, brauche ich auch dessen Zustimmung nicht mehr, oder sehe ich das falsch?
Muss mir die Bank dann einen Online-Banking-Zugang zu meinem Konto gewähren und mir wieder eine Verfügungsberechtigung einrichten, oder nicht?
Besten Dank für die Antworten,
Gruß
DerPilz
Zugriff auf Girokonto bei Betreuung in Vermögensangelegenheiten ohne Einwilligungsvorbehalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Die Bank teilte mir heute schriftlich mit, dass mein Betreuer auch ohne angeordneten Einwilligungsvorbehalt die Kontenverfügung einschränken kann.
Das ist richtig.
Zitat:Wenn der Einwilligungsvorbehalt nun wegfällt und er nur noch Betreuer ohne EV ist, brauche ich auch dessen Zustimmung nicht mehr, oder sehe ich das falsch?
Da der Betreuer die Vermögenssorge hat, hat er auch das Sagen.
Zitat:Muss mir die Bank dann einen Online-Banking-Zugang zu meinem Konto gewähren und mir wieder eine Verfügungsberechtigung einrichten, oder nicht?
M.E. nein.
Ich kann meinen obigen Beitrag leider nicht mehr ändern/löschen.
Der Betreute kann über sein Konto selbst verfügen.
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Was jetzt? Darf ich über mein Konto verfügen oder wie sieht der Sachverhalt nun aus?
Wenn sich die Bank weiterhin quer stellt und mir dennoch keine Daten fürs Online-Banking, geschweige denn eine EC-Karte aushändigen will, was könnte ich dann tun?
Durch Wegfall des Einwilligungsvorbehaltes müsste ich ja wieder verfügungsberechtigt sein und Transaktionen sowie Bankgeschäfte erledigen dürfen. Problem hierbei ist allerdings, dass die beleghaften Bankgeschäfte wie Überweisungen, die z.B. per Überweisungsträger veranlasst werden kostenpflichtig sind. Mangels EC-Karte kann ich auch keines der Terminals nutzen, die die Bank in deren Geschäftsräumen zur Verfügung stellt und an denen ich alternativ kostenfrei mein Konto führen könnte.
Wie sieht es mit einer Kündigung aus? Diese sollte ich nach Wegfall des EV auch aussprechen können.
Was jetzt? Darf ich über mein Konto verfügen oder wie sieht der Sachverhalt nun aus?
Wenn sich die Bank weiterhin quer stellt und mir dennoch keine Daten fürs Online-Banking, geschweige denn eine EC-Karte aushändigen will, was könnte ich dann tun?
Durch Wegfall des Einwilligungsvorbehaltes müsste ich ja wieder verfügungsberechtigt sein und Transaktionen sowie Bankgeschäfte erledigen dürfen. Problem hierbei ist allerdings, dass die beleghaften Bankgeschäfte wie Überweisungen, die z.B. per Überweisungsträger veranlasst werden kostenpflichtig sind. Mangels EC-Karte kann ich auch keines der Terminals nutzen, die die Bank in deren Geschäftsräumen zur Verfügung stellt und an denen ich alternativ kostenfrei mein Konto führen könnte.
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